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Die Vereinigten Arabischen Emirate haben erst kürzlich eine Arbeitslosenversicherung eingeführt. Bisher konnten sich jedoch in den „free zones“ tätige Arbeitnehmer nicht dafür registrieren. Doch inzwischen wurde auf dem Portal für die Registrierung eine Sektion für diese Beschäftigten eingerichtet. Sie sollten sich daher vor dem 30.06.2023 dort anmelden. Für Personen, die erst 2023 die Beschäftigung aufgenommen haben, gilt eine Übergangsfrist von vier Monaten. Von der Versicherungspflicht gibt es verschiedene Ausnahmen. So ist beispielsweise für Mitarbeitende des Dubai International Financial Centre die Arbeitslosenversicherung nicht verpflichtend.
Zahlung der Beiträge
Für die Zahlung der Beiträge sind die Beschäftigten selbst zuständig. Arbeitgeber können die Zahlung für ihre Beschäftigten vornehmen und sich die Beiträge von ihnen erstatten lassen. Arbeitgeber in den „free zones“ sind allerdings noch nicht registriert und haben daher derzeit diese Möglichkeit noch nicht.
Handlungsempfehlung
Arbeitgebern ist wie bisher schon zu raten, ihre potenziell betroffenen Beschäftigten zeitnah zu informieren, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Deutsche Arbeitgeber sollten nun auch für die in den „free zones“ tätigen Beschäftigten klären, ob sie die Kosten für die Beiträge übernehmen.
Kontaktpersonen: Thorsten Koch, Nancy Adam
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