BMWK legt Eckpunkte für Carbon Management-Strategie vor

Gegenstand des BMWK-Eckpunktepapiers zur deutschen Carbon Management-Strategie ist das Abscheiden und Speichern bzw. Nutzen von CO₂, auch bekannt als Carbon Capture and Storage (CCS) bzw. Carbon Capture and Utilization (CCU, zusammen: CCUS)

 

Adressaten des Eckpunktepapiers zur Carbon Management-Strategie des BMWK sind Industrien mit schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen, einschließlich Prozessemissionen, und damit beispielsweise die Zement- sowie die Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Abfallverbrennung. Aber auch für Kommunen und kommunale Unternehmen dürfte die deutsche Carbon Management-Strategie von Interesse sein, insbesondere hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs der erforderlichen CO₂-Infrastruktur.

Die Kerninhalte des Eckpunktepapiers zur deutschen Carbon Management-Strategie sind:

  • Da Emissionen in bestimmten Bereichen (Zement- oder Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie, thermische Abfallverbrennung) nur schwer oder anderweitig nicht vermeidbar sind, werden die momentan bestehenden Hürden für die Anwendung von CCS/CCU in Deutschland beseitigt.
  • Um klimaschädliche Emissionen in der Stromerzeugung zu vermeiden, wird auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien sowie auf den in der Kraftwerksstrategie beschriebenen Kapazitätsmechanismus und, im Vorgriff darauf, auf den Neubau von Gaskraftwerken gesetzt, die auf Wasserstoff umgestellt werden können. Für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse wird die Anwendung von CCS/CCU im Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen Stromsystem ebenfalls ermöglicht, aber jedenfalls bei fossilen Energieträgern nicht gefördert. Es bleibt beim Kohleausstieg; für Emissionen aus der Kohle-Verstromung wird der Zugang zu CO₂-Pipelines ausgeschlossen.
  • Die staatliche Förderung für CCS/CCU wird auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert.
  • Um mit dem Bau von CO₂-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, wird das KSpG geändert und insbesondere auf den Transport erstreckt (daher künftig: KSpTG). Konkret wird in einem vorgelegten Referentenentwurf ein einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen. Hierbei werden klare Verfahrensregeln festgelegt für Kohlendioxidleitungen, und zwar für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU sowie für gemischt genutzte Kohlendioxidleitungen.
  • Die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung des CO₂-Exports zwecks Offshore-Speicherung wird ratifiziert. Die hierfür notwendigen Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz werden vorgenommen.
  • Die Erkundung von Offshore-Speicherstätten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel wird gesetzlich ermöglicht. Bei nachgewiesener Standorteignung, unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards und ökologischen Kriterien sowie bei Ausschluss einer Übernutzung des Meeres können entsprechende Speicher für die industrielle Nutzung erschlossen werden. Eine Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten ist ausgeschlossen.
  • Dagegen wird die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) weiterhin nicht ermöglicht.

Zeitgleich zur Veröffentlichung dieser Eckpunkte der deutschen Carbon Management-Strategie hat das BMWK am 26.02.2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungs- und - Transportgesetz – KSpTG) vorgelegt.

Die Carbon Management-Strategie korrespondiert im Übrigen mit weiteren nationalen, supranationalen und internationalen Instrumenten zur Erfüllung entsprechender Klimaschutzziele. Beispielsweise hat vor kurzem die Kommission die europaweite Anwendung der CCUS-Technologien über den Net Zero Industry Act vorangetrieben. Am 6. Februar 2024 wurde zudem eine Mitteilung der Kommission zu einer Industrial Carbon Management Strategy veröffentlicht.

Fazit

CCUS kommt auch in Deutschland voran. Das ist zu begrüßen. Denn ohne CCUS wird Klimaneutralität in manchen Industriesektoren nicht zu erreichen sein. Ob sich hier neben der Industrie auch Kommunen bzw. kommunale Unternehmen engagieren werden, z.B. bei der CO₂-Infrastruktur, bleibt abzuwarten.

Autorinnen: RA Christine Hohenstein-Bartholl, RA Alexandra Gradic