Grundsteuerreform: Mehr Zeit für die die Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das haben die Länder im Rahmen der Finanzministerkonferenz in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium am heutigen Donnerstag beschlossen. 

Bund und Länder hatten ursprünglich einen Viermonatszeitraum (1. Juli -31.Oktober.2022) für die Abgabe angesetzt. Bis heute, zweieinhalb Wochen vor Fristende, sind lt. Umfragen deutschlandweit rund 20% aller Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Die Fristverlängerung soll lt. Finanzverwaltung die Bürger, Unternehmen und die Finanzämter entlasten. Auch wurde befürchtet, dass die Finanzämter mit vielen Fristverlängerungsanträgen konfrontiert werden. Das ist mit dem heutigen Beschluss vom Tisch.

Allerdings haben wir aus den Beratungen der Finanzministerkonferenz erfahren, dass leider nicht alle Bundesländer dem Beschluss zugestimmt haben. Derzeit kann somit noch nicht abschließend bestätigt werden, dass alle sechzehn Länder Fristverlängerung gewähren werden.

Autor:innen RA StB Michael Pfundt, StB Simone Werbinsky