Die Digitalisierung in Deutschland schreitet voran und eröffnet Menschen und Unternehmen tagtäglich neue Möglichkeiten. Vor allem auch für die kommunale Attraktivierung von privater und wirtschaftlicher Ansiedlung ist eine hochleistungsfähige Breitbandversorgung im Gigabit-Bereich unabdingbar. Die Schließung weißer und grauer Flecken im Breitbandbereich (private Haushalte mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s sowie nicht gigabitfähig erschlossene sozio-ökonomische Schwerpunkte) bleibt daher für viele Kommunen in Deutschland auch in den kommenden Jahren ein politisch und wirtschaftlich bedeutendes Ziel. Zur Beseitigung weißer und grauer Flecken hat die Bundesregierung im April 2021 die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet. Mit dieser Maßnahme sollen Gebiete gefördert werden, in denen die privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen keinen Ausbau vorsehen.
Bei der Nutzung von Fördermitteln stellt sich für Kommunen jedoch immer auch die Frage: wie viel muss aus dem kommunalen Haushalt als Eigenanteil beigesteuert werden? Gerade bei FTTB/H-Ausbauprojekten im größeren Umfang kommen erhebliche Investitionsvolumina zustande, die neben den Bundesfördermitteln eine Kofinanzierung für viele Kommunen unabdingbar machen.
Daher beteiligt sich auch das Land Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Kofinanzierung vorläufig bis 30. Juni 2023 an Bundesförderprojekten. Vom Förderbedarf übernimmt der Bund 50% der gesamten zuwendungsfähigen Projektkosten. Die verbleibenden 50% teilen sich Land und Kommune. Mit der neuen Kofiinanzierung hat das Land Nordrhein-Westfalen für Förderprojekte somit weitere Sicherheit geschaffen. Weiterhin werden standardmäßig 40% der Projektkosten kofinanziert – in Haushalts-Sicherungs-Kommunen gar 50%, womit in diesen Fällen der Eigenanteil vollständig vom Land übernommen wird. Für die Landesmittel gelten dabei keine Mindestförderbeträge bzw. Bagatellgrenzen. Ergänzend übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Eigenbeiträge für Grundstückseigentümer in schwer erschließbaren Einzellagen, die mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt entfernt liegen. Für diese schwer erschließbaren Einzellagen sind im Rahmen der Kofinanzierung neben dem reguläres Förderantrag die hierfür erforderlichen Eigenbeiträge gesondert auszuweisen – auch ein separater Verwendungsnachweis am Projektende ist hierfür notwendig.
Infolge der erhöhten Bundesförderhöchstsumme stehen Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit der neuen Kofinanzierungsrichtlinie nun ebenfalls höhere Kofinanzierungssummen zur Verfügung. Die nachschüssige Auszahlung der Fördermittel bleibt jedoch bestehen. Eine weitere relevante Neuerung sieht vor, dass alle Anträge an den Bund nun auch an die Kofinanzierungsstelle übermittelt werden müssen.
Einige Kommunen werden diese neuen Finanzierungsmöglichkeiten zeitnah nutzen – um etwaige Unsicherheiten von neuen Plänen auf Bundes- und Landesebene vorzugreifen und weiße sowie graue Flecken über ein Förderverfahren umsetzen – und dabei am Ende doch mehr bezahlen als es überhaupt notwendig wäre. Dabei gibt es Mittel und Wege für Kommunen und Telekommunikationsunternehmen, um Zeit, Aufwand und Geld zu sparen. Sprechen Sie uns gerne an!
Autor:innen: Korbinian Kraus, Mirko Teigelkamp