Die nun erfolgte Annahme des neuen FEI-Rahmens 2022 stellt den Schlusspunkt im zuvor durchgeführten Evaluierungsprozess bezüglich der bestehenden Vorschriften dar. Die EU-Kommission hat im Rahmen des seit 2019 laufenden Evaluierungsprozesses auch Interessenträger zu dem Entwurf der überarbeiteten Mitteilung konsultiert. Die erfolgten Änderungen zielen insbesondere auf die Aktualisierung von bestehenden Begriffsdefinitionen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten ab, die nach dem FEI-Rahmen beihilfefähig sind. Insbesondere wird die Anwendbarkeit der Vorschriften in Bezug auf digitale Technologien und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung (z. B. Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchains, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data, Cloud-Computing und Edge-Computing) präzisiert. Dadurch soll in Zukunft für mehr Rechtssicherheit in den Mitgliedstaaten und bei den einzelnen Interessenträgern gesorgt werden. Gleichzeitig ist es erklärtes Ziel der Kommission, vermehrt FEI-Investitionen zu fördern, die gerade auch den digitalen Wandel in der EU ermöglichen sollen. Schließlich dienen die vorgeschlagenen Änderungen auch der Vereinfachung, um die Anwendung des FEI-Rahmens zu erleichtern. Mit den neuen Vorschriften wird beispielsweise ein vereinfachter Mechanismus zur Bestimmung der indirekten Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingeführt, die nach den Beihilfevorschriften förderfähig sind.
Nach der Annahme des FEI-Rahmens 2022 ist in Kürze die Verabschiedung der hierauf abgestimmten AGVO zu erwarten.
Autor:innen: RA Dr. Oliver Wittig, RA Susanne Müller-Kabisch