4 Minuten Lesezeit 1 Juli 2019
Männer bei einer Baustellen Besprechung

Wie ein Pflegeheim zum Zuhause werden kann

Von Fabian Schuster

Partner, Strategy and Transactions, EY Real Estate GmbH | Deutschland

Berät beim Marktführer für Unternehmensimmobilienlösungen. Ist Workplace Transformer, Fahrrad-Fan und Teamplayer.

4 Minuten Lesezeit 1 Juli 2019

2030 könnten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland in Pflegeheimen leben. Das stellt besondere Anforderungen an deren Architektur.

In den meisten Bundesländern ist sie bereits in Kraft: Die Landesheimbauverordnung, ein typisch deutsches Wortungetüm, in dem verpflichtende Vorgaben für Baudetails von Pflegeheimen festgehalten sind. Bis 2006 wurden die baulichen Anforderungen noch bundeseinheitlich geregelt, inzwischen ist das Ländersache.

Das bedeuten die Richtlinien im Einzelnen: Beispiel Baden-Württemberg
  • Die Unterbringung von stationär Pflegebedürftigen darf ausschließlich in Einzelzimmern erfolgen.
  • Die Mindestgröße eines Einzelzimmers beträgt 14 Quadratmeter.
  • Eine lichte Raumbreite von 3,2 Metern ist erforderlich.
  • Neubauten müssen in jedes Zimmer ein eigenes Bad integrieren.
  • In Bestandsbauten muss ein Badezimmer für maximal zwei Zimmer zur Verfügung stehen.
  • Pro Einrichtung dürfen nicht mehr als 100 Menschen untergebracht werden.

Die Privat- und Intimsphäre von Pflegeheimbewohnern soll gewährleistet sein.

Es bestehen zwar Fristen, die den Zeitraum zur Umsetzung nötiger Maßnahmen verlängern, prinzipiell gilt eine Unterlassung allerdings als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet. Was nahezu dramatisch klingt, hat einen wichtigen und richtigen Hintergrund: Die Vorgaben der Landesheimbauverordnung dienen dem Schutz der Privat- und Intimsphäre der Pflegeheimbewohner. Und davon wird es in Zukunft immer mehr geben: 2030 ist damit zu rechnen, dass 1,1 Millionen Menschen in Pflegeheimen leben werden – das sind knapp 300.000 mehr als noch 2013/2014 und damit etwa so viele, wie Karlsruhe Einwohner hat.

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Vor allem Eigentümer von Bestandsbauten stehen mit den neuen Regelungen vor großen Herausforderungen, nicht allein wegen der Kosten für einen Umbau oder eine Flächenerweiterung, sondern auch organisatorisch. Denn während der Umbauphase muss zumindest ein Teil der Bewohner anderweitig adäquat untergebracht und versorgt sein. Hinzu kommt, dass durch eine Vergrößerung der Zimmer nach Abschluss der Arbeiten möglicherweise weniger Pflegeheimplätze zur Verfügung stehen. Das Beispiel eines Pflegeheims in Baden-Württemberg macht die Problematik deutlich.

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Wenn die insgesamt 100 Bewohner – wie gesetzlich vorgeschrieben –jeweils ein Zimmer von mindestens 14 Quadratmetern erhalten sollen, fehlt es an rund 300 Quadratmetern Fläche.

 Die Optionen das Problem zu lösen sind Umbau, Anbau oder weniger Bewohner auf die bestehenden Zimmer zu verteilen – Doppelzimmer also beispielsweise als Einzelzimmer einzurichten. Alle Varianten verursachen Kosten, Planungsaufwand und beanspruchen Zeit.

Die letztendliche Entscheidung für eine der Vorgehensweisen setzt einen intensiven Abwägungsprozess voraus. Dieser muss die Ausgangslage des jeweiligen Hauses und Betreibers berücksichtigen. Daraus sollte eine individuelle Strategie entwickelt werden. Neben einer Bestands- und Bedarfsanalyse sind Machbarkeitsstudien Basisbausteine eines solchen Vorgehens. Übergangsweise kann auch das Erwirken von Ausnahmeregelungen helfen, Bußgelder bis zur Umsetzung der Transformation zu vermeiden. Bei allen baulichen Fragestellungen sind auch die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Anpassungen mit zu betrachten.

Besondere Architektur für Demenz-Patienten

Der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zufolge kommen zu den aktuell 1,7 Millionen Menschen mit Demenz jährlich rund 300.000 Neuerkrankungen hinzu. Pflegeheime müssen also immer mehr Menschen betreuen, die an Orientierungslosigkeit und Vergesslichkeit leiden. Diesem Umstand sollten Architektur und Raumgestaltung gerecht werden, in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie im öffentlichen Raum.

„Demenzsensible Architektur“ heißt das Fachgebiet, in dem sich die äußere Umgebung dem Menschen anpasst, wenn der Mensch sich nicht mehr seiner äußeren Umgebung anpassen kann. Sinneswahrnehmungen wie Sehen, Hören und Riechen, die mit zunehmendem Alter und besonders bei Demenzkranken abnehmen, können durch räumliche Gestaltung zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden.

Starke Kontraste und schlichte Beschaffenheit

Das Bayerische Institut für alters- und demenzsensible Architektur etwa gibt im ersten Schritt naheliegende und simple Anregungen. Um gut sehen zu können, benötigt ein älterer Mensch dreimal so viel Licht wie ein junger. Das bedeutet: Möglichst viel Licht durch große Fenster in die Räume hineinlassen. Das unterstützt nicht nur das Sehen, sondern bietet außerdem Orientierung hinsichtlich der Tages- und sogar Jahreszeit. Bei Dunkelheit sollten künstliche Leuchtmittel entsprechend viel Helligkeit erzeugen. Das Licht darf nicht blenden und möglichst auch keine Spiegelungen erzeugen, denn in der Natur spiegeln allein Wasseroberflächen – auf Wasser kann man jedoch nicht laufen. Glänzende, spiegelnde Fußböden können Demenzkranke daher irritieren, ebenso wie Muster mit dunklen und hellen Flächen. Die dunklen Stellen können als Löcher wahrgenommen werden. Darum sollten Fußböden möglichst einfarbig sein und aus einem Material bestehen. Eine deutliche Markierung an Treppenabsätzen verringert die Sturzgefahr zusätzlich.

Neben der Sehfunktion an sich verblasst bei Demenz-Patienten auch das Farbsehen. Hier helfen Kontraste: Deutlich abgesetzte Kanten an Türen und Lichtschaltern zum Beispiel, oder Geschirr, das sich von der Tischplatte gut abheben sollte. Auf öffentlichen Wegen und Zugängen können integrierte Farben am Boden leichter zum Ziel führen. Mittlerweile werden auch Badezimmer so konzipiert, dass demente Menschen sich anhand farblich abgesetzter Details besser zurechtfinden.

Im Gegensatz zur Barrierefreiheit sind Ausführungen demenzsensibler Architektur weniger kostenintensiv und gleichzeitig effektiv.

Eine gute Raumakustik dient neben der Orientierung noch einem weiteren Aspekt: Wer schlecht hört, zieht sich häufig aus der Gemeinschaft zurück. Die Folge ist soziale Isolation, wodurch weitere kognitive Fähigkeiten nachlassen können. Dagegen steuern akustische Maßnahmen, die zum Beispiel den Nachhall mindern. Können Demenz-Patienten Geräusche richtig einordnen, vermittelt ihnen das Sicherheit.

Insgesamt betrachtet kann es daher durchaus angeraten sein, im Zuge einer Umbau- oder Neubaumaßnahme für ein Pflegeheim diese Faktoren mitzudenken. Im Gegensatz zur Barrierefreiheit sind Ausführungen demenzsensibler Architektur weniger kostenintensiv und gleichzeitig effektiv. Denn sie helfen den Menschen und erleichtern ihnen das Leben – und das sollte Ziel jedes Pflegeheims sein.

Fazit

2030 könnten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland in Pflegeheimen leben. Ein Aspekt bei der Vorbereitung auf eine zunehmend alternde Gesellschaft sind besser geplante Alten- und Pflegeheime, Gesundheitsbauten und öffentliche Gebäude und Plätze. Demenzsensible Architektur kann hierbei mit den Vorgaben der Landesheimbauverordnungen verknüpft werden.

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