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§ 2b UStG - Readiness Check

Den Umsatzsteuerwandel bei der öffentlichen Hand im Griff 

In Zeiten sich ändernder rechtlicher Vorgaben sehen sich Steuerabteilungen von Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen mit neuen, anspruchsvollen Herausforderungen konfrontiert, insbesondere im Kontext der Umsetzung des § 2b UStG. Dieser rechtliche Wandel erfordert nicht nur eine gründliche Analyse der umsatzsteuerlichen Prozesse, sondern auch die geschickte Implementierung effektiver IT-gestützter Lösungen, um Compliance sicherzustellen und die sich eröffnenden Chancen optimal zu nutzen.

Die Lage im Überblick

Die Anwendung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts führt zur Umsatzsteuerrelevanz von Tätigkeiten unabhängig von der ertragsteuerlichen Beurteilung. Die inzwischen mehrfach verlängerte Übergangsregelung gewährt eine letzte Atempause bis maximal Ende 2026, bevor dann spätestens zum 1. Januar 2027alle umsatzsteuerlichen Vorschriften zu erfüllen sind. 

Herausforderungen und Chancen

Die umsatzsteuerlichen Prozesse müssen sicher und transparent ausgestaltet werden. Fehler können nicht nur zu erheblichem Korrekturaufwand, sondern auch zu organisatorischem Verschulden führen – und damit steuerstrafrechtliche Konsequenzen haben. Gleichzeitig bietet die intensive Auseinandersetzung mit den Prozessen auch Chancen für eine effizientere Bearbeitung. Dies kann insbesondere durch ein aktives datenbasiertes Steuermanagement erreicht werden. 

Unser Angebot im Überblick

Der „§ 2b UStG“-Readiness-Check umfasst zwei Workshops mit unserem Berater-Tandem bestehend aus Fachleuten im öffentlichen Sektor und solchen mit umsatzsteuerlichem IT-Sachverstand: 

 

Ihr Mehrwert: Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung der umsatzsteuerlichen Herausforderungen und gestalten gemeinsam mit Ihnen den Weg zu einer effizienten und rechtssicheren Umsatzsteuerorganisation. Nutzen Sie untenstehendes Formular, damit wir mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und einen Termin für den hier beschriebenen Workshop vereinbaren können. 

Pulsmesser für Ihren Start in die Umsatzsteuerpflicht

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