Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze zum Jahreswechsel

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24 November 2022

Die Bundesländer Hamburg und Sachsen ziehen in Sachen Grunderwerbsteuer nach. Mit Wirkung zum 01.01.2023 erhöhen sich die Grunderwerbsteuersätze auf jeweils 5,5 Prozent. Der für Sachsen noch erforderliche Landtagsbeschluss soll noch dieses Jahr erfolgen.

Nachdem die Hansestadt Hamburg bereits Anfang dieses Jahres eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes zum 01.01.2023 von derzeit 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent beschlossen hat (HmbGVBl. vom 15.03.2022, S. 174), zieht nun auch Sachsen nach.

Zur Finanzierung des Doppelhaushalts 2023 und 2024 soll laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen die Grunderwerbsteuer von derzeit 3,5 Prozent ebenfalls auf 5,5 Prozent erhöht werden. Der Beschluss des Gesetzesentwurfs durch den Landtag ist dem Vernehmen nach für den 19./20.12.2022 vorgesehen. Vorbehaltlich des Beschlusses tritt die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes damit ebenfalls zum 01.01.2023 in Kraft.

Dagegen sehen die im Jahr 2022 neu geschlossenen Koalitionsverträge bzw. Regierungserklärungen in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland keine Anpassung des Grunderwerbsteuersatzes vor. Dieser beträgt in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland derzeit 6,5 Prozent und in Niedersachsen 5 Prozent.

Mit 3,5 Prozent weist Bayern derzeit den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz auf, alle anderen Länder liegen im Bereich 5 bis 6,5 Prozent.

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