In einer gemeinsamen Erklärung legen die USA und einige europäische Staaten einen Kompromissvorschlag vor, welcher zur Abschaffung der unilateralen Digitalsteuern im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zwei-Säulen-Konzepts aus dem BEPS Projekt führt.
Das Statement des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS vom 08.10.2021 zur Zwei-Säulen-Lösung enthält auch eine Festlegung im Hinblick auf die Behandlung unilateraler Digitalsteuern. Demnach soll als Folge aus der Einführung von Säule 1 ein multilaterales Übereinkommen alle Parteien dazu verpflichten, bestehende „Digital Services Taxes (DST)“ und ähnliche Maßnahmen abzuschaffen und diese auch nicht mehr einzuführen. Das Übereinkommen soll 2022 unterschriftsbereit und ab 2023 anwendbar sein.
In einer am 21.10.2021 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung haben sich nun einige europäische Staaten mit den USA auf einen Kompromiss geeinigt, wie bis zum Inkrafttreten der Säule 1 mit den existierenden Digitalsteuern umzugehen ist. Während die USA die sofortige Abschaffung der unilateralen Maßnahmen ab dem Zeitpunkt der politischen Einigung auf die Zwei-Säulen-Lösung (08.10.2021) bevorzugten, hatten sich die Staaten Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und Großbritannien für einen Gleichlauf der Abschaffung mit der Einführung von Säule 1 ausgesprochen. Damit haben sich die vorgenannten Staaten in den Verhandlungen durchgesetzt. Sie kamen der USA aber insoweit entgegen, dass sie sich verpflichteten, die bis zur Einführung von Säule 1 eingenommene Digitalsteuer auf die unter Säule 1 erhobene Körperschaftsteuer anzurechnen. Die USA verzichten im Gegenzug auf alle Handelssanktionen in diesem Zusammenhang gegen die genannten Staaten. Die Vereinbarung enthält keine Regelung zu Unternehmen, die zwar digitalsteuerpflichtig sind, aber nicht unter Säule 1 fallen. Es wird aktuell erwartet, dass die von diesen Unternehmen erhobene Digitalsteuer nicht erhoben oder verrechnet wird.
Einen Global Alert zu dem Joint Statement finden Sie hier.
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