Im Leben meist gewünscht, kann ein Näheverhältnis steuerrechtlich durchaus auch zur Stolperfalle werden. Lesen Sie mehr in unserem Tax Zoom.
Das Näheverhältnis spielt nicht nur bei Ehegatten eine Rolle, auch Stiftungen können als nahestehende Personen einzustufen sein. Das kann Auswirkungen auf die Einordnung von Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, auf den Spendenabzug sowie die (Nicht-) Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf gewährte Darlehen aus dem Privatvermögen haben.
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