Am 30.09.2022 läuft die Frist für die Abgabe der Vorsteuervergütungsanträge für 2021 für in der EU ansässige Unternehmer ab. Weiterhin ist am 31.10.2022 insbesondere der Fristablauf für die Abgabe der Grundsteuerwert-Erklärungen zu beachten.
Weitere Hintergründe und Handlungsbedarf zur Grundsteuerreform finden Sie im EY Service Radar. Zur IT-basierten Unterstützung steht Ihnen PropEY – die EY-Tool-Lösung für die Grundsteuerreform zur Verfügung.
An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert unsere Übersicht.
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