Wichtige Steuertermine

Wie berichtet, endet am 31.01.2023 die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuerwerterklärungen. Am 28.02.2023 laufen die Fristen zur Meldung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO (für den VZ 2021) sowie nach § 138b AO (für den VZ 2022) ab. An wichtige Steuertermine im Jahr 2023 erinnert unsere Übersicht. 

Weitere Hintergründe und Handlungsbedarf zur Grundsteuerreform finden Sie im  EY Service Radar. Zur IT-basierten Unterstützung steht Ihnen  PropEY – die EY-Tool-Lösung für die Grundsteuerreform zur Verfügung.

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