Nachdem das BVerfG im letzten Jahr u.a. mit seinen Entscheidungen zur Vollverzinsung und zur Konzernfinanzierung aufhorchen ließ, hat es nun u.a. die Verfahren zum vollständigen Verlustuntergang nach § 8c KStG sowie zur Zinsschranke in seine Entscheidungsvorschau für 2022 aufgenommen.
In der am 23.02.2022 veröffentlichten Jahresvorschau für 2022 führt das BVerfG u.a. nun die Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des vollständigen Verlustuntergangs nach
§ 8c KStG (2 BvL 19/17) und zur Zinsschranke (2 BvL 1/16) auf. Es bleibt dennoch abzuwarten, ob die Entscheidungen dann auch tatsächlich in 2022 erfolgen.
Die Vorschau mit allen für 2022 geplanten Entscheidungen steht Ihnen auf der Internetseite des BVerfG zur Verfügung.
Direkt zur Entscheidungsvorschau 2022 kommen Sie hier.
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