3 Minuten Lesezeit 10 Januar 2017
man assembly robot factory

Warum die Automatisierung der Arbeitswelt ein Thema für Personalrechtler ist

Von EY Global

Multidisciplinary professional services organization

3 Minuten Lesezeit 10 Januar 2017

Reichen bestehende Gesetze aus, um Roboter am Arbeitsplatz einzusetzen? Wir untersuchen die rechtlichen Bedenken von Personalexperten.

Einige Gelehrte argumentieren, dass der Einsatz von Robotern am Arbeitsplatz negative Folgen für die Beschäftigung haben könnte. Andere sind dagegen der Meinung, dass sich genau wie bei der industriellen Revolution zwar die Arbeitswelt wandelt, die Menschen jedoch weiterhin Arbeit finden werden.

Betrachten wir dazu zunächst einmal, was an dieser „Revolution“ tatsächlich so anders ist:

  1. Sie ist global – und vollzieht sich auf der ganzen Welt nahezu gleichzeitig.
  2. Sie wird fast alle Bereiche betreffen, nicht nur die Produktion oder einfache Dienstleistungsbranchen.
  3. Sie wird nicht nur Fabrikarbeiter betreffen, sondern auch Büroangestellte – und vielleicht sogar Dienstleister wie Anwälte.
  4. Sie vollzieht sich in rasender Geschwindigkeit.
  5. Die tatsächliche Frage ist also, ob Gesetzesänderungen überhaupt Schritt halten können.

Jeder sollte auf diese Revolution, die für deutlich höhere Produktivität sorgen wird, vorbereitet sein – Stichwort natürliche Selektion. Zu bedenken ist dabei, dass Roboter zu nahezu jeder existierenden Technik kompatibel sind. Roboter am Arbeitsplatz einzugliedern geht relativ schnell und ist kostengünstig.

Darüber hinaus ist kein IT-Wissen notwendig, um die Roboter „anzulernen“. Vom personalrechtlichen Standpunkt aus betrachtet sollten wir aufmerksam sein und uns der Teile, Positionen und Aufgaben des Unternehmens bewusst sein, die betroffen sein können, und die vorbereitenden Schritte hin zur Automation im Auge behalten, selbst wenn das „R“-Wort noch nicht gefallen ist.

Personalrechtliche Bedenken

Was sind die Herausforderungen der Robotisierung unter den bestehenden Gesetzen? Reichen sie aus? Welche neuen Gesetze könnten dabei helfen, eine friedliche und produktive Arbeitsbeziehung zwischen Mensch und Maschine zu schaffen? Kann sich der Gesetzgeber schnell genug an die sich wandelnde digitale Arbeitswelt anpassen?

In der Übergangsphase hin zu Robotern am Arbeitsplatz sind angesichts der bestehenden Gesetze folgende Fragen zu beachten:

  • Sind Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften erforderlich?
  • Sind Anhörungen des Betriebsrats erforderlich?
  • Muss man Datenschutzbehörden informieren und ihre Erlaubnis einholen?
  • Sind Beratungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit erforderlich?
  • Ist die Genehmigung durch Arbeitsschutzbehörden notwendig?
  • Wie ist mit der Privatsphäre der Arbeitnehmer umzugehen, wenn Roboter beispielsweise Ineffizienz am Arbeitsplatz aufzeigen?
  • Bestehen Verpflichtungen, betroffene Mitarbeiter umzuschulen?
  • Was wird aus uns? Werden Roboter unsere Arbeit als Personal-Anwälte übernehmen?

Es ist wichtig, dass wir verstehen, was künstliche Intelligenz (KI) für Anwälte tun kann, um sich besser zu organisieren und auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Eines ist gewiss: Wir müssen diese neue Art der Ausübung unseres Anwaltsberufs als Chance nutzen. Denn das werden unsere Mandanten zunehmend erwarten und das Gesetz der natürlichen Selektion sollten wir nicht außer Acht lassen. Bei Angebotsanfragen werden Bieter künftig erläutern müssen, wie sie KI bei Rechtsdienstleistungen einsetzen, um Kosten niedrig zu halten, die Produktivität zu steigern, Lieferzeiten zu verkürzen und das Risiko für durch Menschen verursachte Fehler zu senken.

Bei Rechtsdienstleistungen im Bereich Personal sehen wir signifikante Möglichkeiten, die Produktivität zu steigern und gleichzeitig das Risiko zu reduzieren bei potenziell niedrigeren Kosten. Insbesondere im Hinblick auf den Anwaltsberuf sollte die menschliche Komponente – die Kombination aus Psychologie, Soziologie, Kultur und Gesetz – sicherstellen, dass Personalanwälte aus Fleisch und Blut in Zukunft relevant und erwerbstätig bleiben.

Der durch Technologie und KI herbeigeführte Wandel in der Arbeitswelt ist nicht aufzuhalten und lässt sich nur schwer vorhersehsagen. Auch der tatsächliche Einfluss der digitalisierten Arbeitskraft und der regulatorischen Vorgaben sowie das Ausmaß dieses Einflusses lassen sich nicht abschätzen. Die Revolution wird jedenfalls nicht nur menschliche Arbeitsmodelle, sondern auch Geschäftsmodelle im Allgemeinen grundlegend infrage stellen.

Fazit

Als Personalanwälte müssen wir die Aspekte der neuen digitalisierten Arbeitswelt besonders gut im Auge behalten. Zudem sollten wir berücksichtigen, wie diese Technologie unseren Beruf beeinflusst, und uns nicht fragen, ob wir sie als Chance nutzen sollten, sondern wie. Wenn nicht jetzt, wann dann? 

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