Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, haben ab dem 1. Januar 2018 die neuen Regelungen von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' erstmalig verpflichtend anzuwenden. Angaben zu den Auswirkungen, die sich aus dieser erstmaligen Anwendung auf den IFRS-Abschluss eines Unternehmens ergeben haben, sind jedoch nicht erst im IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2018 zu machen, sondern bereits in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2018. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen einen Zwischenabschluss nach IAS 34 'Zwischenberichterstattung' aufstellt.