Das BEPS 2.0-Projekt der OECD/G20-Staaten – Eine Zwei-Säulen-Lösung

Das OECD/G20 Inclusive Framework erzielte im Jahr 2021 einen breiten Konsens über die Umsetzung neuer Gewinnverteilungs- und Anknüpfungsregeln für Marktjurisdiktionen (Säule 1) und über eine neue globale Mindeststeuer von 15% (Säule 2) . Dieses BEPS 2.0-Projekt wird die internationale Steuerlandschaft von Grund auf reformieren. Während auf OECD-Ebene noch an der Säule 1 gearbeitet wird, wurde Säule 2 in diversen Ländern der Welt, darunter auch in der Schweiz, zumindest teilweise umgesetzt. EY wird Sie gerne bei der Erfüllung der Anforderungen des BEPS 2.0-Projekts unterstützen.

Das BEPS 2.0-Projekt

Die fortlaufende Arbeit der OECD/G20 an Aktion 1 des ursprünglichen BEPS (Base Erosion and Profit Shifting-)Projekts – Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft - , führte zu einem Zwei-Säulen-Ansatz, bekannt als BEPS 2.0. Das BEPS 2.0-Projekt hat sich jedoch weit über die digitalisierte Wirtschaft hinaus entwickelt und betrifft nun alle grossen multinationalen Unternehmen (MNE). Mehr als 138 der 145 Mitgliedsländer des Inclusive Framework haben einen Konsens über BEPS 2.0 erzielt, der das internationale Steuersystem drastisch verändern wird. Das «Inclusive Framework on BEPS» ermöglicht es den interessierten Ländern und Jurisdiktionen, mit der OECD- und den G20-Mitgliedern an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der BEPS-Standards zu arbeiten.

Säule 1 – Neuverteilung von Steuerrechten

Die Säule 1 umfasst einen Amount A und einen Amount B. Amount A führt zu einer Neuverteilung von Gewinnverteilungs- und Anknüpfungsregeln für Marktjurisdiktionen und gilt für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 20 Mrd. Euro und einer Umsatzrendite von mehr als 10%. Er soll zur Anwendung kommen, sobald eine kritische Masse von Ländern ein multilaterales Übereinkommen (MLC) unterzeichnet haben. Der Amount B hingegen bezieht sich auf einen vereinfachten Fremdvergleichsgrundsatz für grundlegende Marketing- und Vertriebstätigkeiten, der in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien aufgenommen werden soll. Anders als bei Amount A der Säule 1 und den globalen Mindeststeuerregeln der Säule 2 gibt es keine monetären Schwellenwerte für MNE, die in den Anwendungsbereich von Amount B fallen. 

Säule 2 – Die globale Mindeststeuer von 15%

Am 20. Dezember 2021 veröffentlichte die OECD die Globalen Modellregeln zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Global Anti-Base Erosion - GloBE) gemäss der Säule 2, die nun in die nationalen Steuergesetze verschiedener Jurisdiktionen auf der ganzen Welt übernommen werden. Diese gelten für MNE mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro und sollen einen Mindeststeuersatz von 15% in jeder Jurisdiktion gewährleisten. Dies wird durch die Anwendung einer Zusatzsteuer für unterbesteuerte Unternehmen in ausländischen Jurisdiktionen erreicht. Eine solche Zusatzsteuer kann von ausländischen Jurisdiktionen über zwei Mechanismen erhoben werden: entweder durch Anwendung einer Zusatzsteuer auf Ebene der Muttergesellschaft – über die Income Inclusion Rule (IIR) - oder auf Ebene der Tochtergesellschaften durch Anwendung der Undertaxed Payments Rule (UTPR). Darüber hinaus gibt es noch einen dritten Mechanismus, nämlich die nationale Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax - QDMTT), die nach den Modellregeln konzipiert ist und es einer Jurisdiktion ermöglicht, die Steuerlast inländischer Unternehmen, welche in den Anwendungsbereich fallen, auf 15% zu erhöhen und damit die Erhebung von Zusatzsteuern im Ausland zu vermeiden. Um den effektiven Steuersatz (GloBE ETR) von MNE, die in den Anwendunsgbereich fallen, für jede Jurisdiktion einheitlich zu ermitteln und zu vergleichen, schaffen die GloBE-Modellregeln auch eine neue Steuerbemessungsgrundlage (GloBE-Einkommen) und definieren die zu berücksichtigenden Steuern. 

BEPS 2.0 meistern: Strategische Ansätze für CFOs

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Verfolgen Sie die neuesten BEPS-Entwicklungen

Der EY BEPS-Tracker hilft Ihnen, die neuesten Entwicklungen in den Ländern zu verfolgen, die die Umsetzung der globalen Mindeststeuerregeln betreffen.

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Diverse Länder weltweit haben zumindest Teile der Säule 2 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023/1. Januar 2024 beginnen, bereits umgesetzt, unter anderem Australien, Kanada, die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die Schweiz. Wichtige Länder fehlen jedoch noch, wie die USA, China und Indien, die bisher die Säule 2 noch nicht eingeführt haben. Insofern ist die Landschaft der Säule-2-Länder noch fragmentiert.

Schlüsselelemente der Umsetzung von Säule 2 in der Schweiz

Aufgrund des von der OECD/G20 vorgegebenen engen Zeitrahmens, hat die Schweiz beschlossen, die Säule 2 mittels einer Übergangsverordnung umzusetzen, die auf einer Verfassungsänderung beruht, welche vom Schweizer Stimmvolk in einer Volksabstimmung am 18. Juni 2023 angenommen wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Schweizer Parlament ein Bundesgesetz über die Säule 2 erlassen.

Da Ungewissheit hinsichtlich der Einführung von Säule 2 herrschte, beschloss der Bundesrat, in der Schweiz nur ein QDMTT durch eine Übergangsverordnung einzuführen, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Obgleich die Verordnung die Anwendung der IIR- und UTPR-Regeln bereits beinhaltet, wird der Bundesrat die Inkraftsetzung dieser Mechanismen erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen. Mit der Einführung der QDMTT stellt die Schweiz sicher, dass kein Steuersubstrat in ausländische Jurisdiktionen abfliesst, und bleibt gleichzeitig flexibel im Hinblick auf künftige globale Entwicklungen der Säule 2 in Bezug auf die Mechanismen IIR und UTPR.

Die sich aus der Anwendung der QDMTT ergebenden zusätzlichen Steuereinnahmen werden zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt. Die Mehreinnahmen, die nach allfälligen Nachzahlungen in den nationalen Finanzausgleich gehen, werden in Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz reinvestiert.

Nächste Schritte

Da die erste GloBE-Mindeststeuererklärung (GloBE Information Return - GIR: die international standardisierte Säule-2-Steuererklärung) 18 Monate nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres, in welchem die GloBE-Regeln gelten, fällig ist (in den darauffolgenden Geschäftsjahren beträgt die Frist 15 Monate), müssen  betroffene Unternehmen jetzt reagieren und von der Vorbereitungs- zur Designphase ihrer internen Implementierung von Säule 2 übergehen (von der ersten zur zweiten Phase in dem unten dargestellten Implementierungsablauf). Generell sollten alle in den Geltungsbereich fallenden MNEs nach Abschluss der Vorbereitungsphase über ein Grundverständnis darüber verfügen, wie sich die Konzernstruktur auf die Steuerberechnungs- und -erhebungsmechanismen auswirkt. Des Weiteren sollten sie Datenlücken für die Meldepflichten im Zusammenhang mit Säule 2 ermittelt und eventuell sogar eine umfassenden Test für die Rückstellungsberechnung und die Transitional Safe-Harbors durchgeführt haben. Da die Schweiz keine IIR eingeführt hat, müssen sich Schweizer Konzerne auch darüber im Klaren sein, wo sie Meldepflichten und potenzielle Steuerpflichten haben. Beim Eintritt in die Designphase der Implementierung sind dann detaillierte Entscheidungen darüber zu treffen, wie durch das Zusammenspiel aus Mitarbeitern, Prozessen und Technologie sämtliche Berichterstattungs-, Compliance- und Planungsaktivitäten so effizient und effektiv wie möglich auf kontinuierlicher Basis gehandhabt werden können.

Was EY für Sie tun kann

EY unterstützt Sie dabei, diesen Entwicklungen des internationalen Steuerrechts einen Schritt voraus zu sein, indem wir die Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell erkennen und Ihnen helfen, die angemessenen Massnahmen zu ergreifen. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Auswirkungen die Vorschriften bei Fusions- und Übernahmeentscheidungen oder bei der Beantragung von Steuererleichterungen haben können. Aus operativer Sicht können wir Ihnen bei allen Aspekten der Implementierung (siehe Grafik unten) zur Seite stehen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer umfassenden Expertise in Implementierungsprojekten und stellen Ihnen die von uns entwickelten Technologien zur Unterstützung des Rückstellungs- und Compliance-Prozesses zur Verfügung.

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