Diverse Länder weltweit haben zumindest Teile der Säule 2 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023/1. Januar 2024 beginnen, bereits umgesetzt, unter anderem Australien, Kanada, die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die Schweiz. Wichtige Länder fehlen jedoch noch, wie die USA, China und Indien, die bisher die Säule 2 noch nicht eingeführt haben. Insofern ist die Landschaft der Säule-2-Länder noch fragmentiert.
Schlüsselelemente der Umsetzung von Säule 2 in der Schweiz
Aufgrund des von der OECD/G20 vorgegebenen engen Zeitrahmens, hat die Schweiz beschlossen, die Säule 2 mittels einer Übergangsverordnung umzusetzen, die auf einer Verfassungsänderung beruht, welche vom Schweizer Stimmvolk in einer Volksabstimmung am 18. Juni 2023 angenommen wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Schweizer Parlament ein Bundesgesetz über die Säule 2 erlassen.
Da Ungewissheit hinsichtlich der Einführung von Säule 2 herrschte, beschloss der Bundesrat, in der Schweiz nur ein QDMTT durch eine Übergangsverordnung einzuführen, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Obgleich die Verordnung die Anwendung der IIR- und UTPR-Regeln bereits beinhaltet, wird der Bundesrat die Inkraftsetzung dieser Mechanismen erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen. Mit der Einführung der QDMTT stellt die Schweiz sicher, dass kein Steuersubstrat in ausländische Jurisdiktionen abfliesst, und bleibt gleichzeitig flexibel im Hinblick auf künftige globale Entwicklungen der Säule 2 in Bezug auf die Mechanismen IIR und UTPR.
Die sich aus der Anwendung der QDMTT ergebenden zusätzlichen Steuereinnahmen werden zwischen den Kantonen (75%) und dem Bund (25%) aufgeteilt. Die Mehreinnahmen, die nach allfälligen Nachzahlungen in den nationalen Finanzausgleich gehen, werden in Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz reinvestiert.
Nächste Schritte
Da die erste GloBE-Mindeststeuererklärung (GloBE Information Return - GIR: die international standardisierte Säule-2-Steuererklärung) 18 Monate nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres, in welchem die GloBE-Regeln gelten, fällig ist (in den darauffolgenden Geschäftsjahren beträgt die Frist 15 Monate), müssen betroffene Unternehmen jetzt reagieren und von der Vorbereitungs- zur Designphase ihrer internen Implementierung von Säule 2 übergehen (von der ersten zur zweiten Phase in dem unten dargestellten Implementierungsablauf). Generell sollten alle in den Geltungsbereich fallenden MNEs nach Abschluss der Vorbereitungsphase über ein Grundverständnis darüber verfügen, wie sich die Konzernstruktur auf die Steuerberechnungs- und -erhebungsmechanismen auswirkt. Des Weiteren sollten sie Datenlücken für die Meldepflichten im Zusammenhang mit Säule 2 ermittelt und eventuell sogar eine umfassenden Test für die Rückstellungsberechnung und die Transitional Safe-Harbors durchgeführt haben. Da die Schweiz keine IIR eingeführt hat, müssen sich Schweizer Konzerne auch darüber im Klaren sein, wo sie Meldepflichten und potenzielle Steuerpflichten haben. Beim Eintritt in die Designphase der Implementierung sind dann detaillierte Entscheidungen darüber zu treffen, wie durch das Zusammenspiel aus Mitarbeitern, Prozessen und Technologie sämtliche Berichterstattungs-, Compliance- und Planungsaktivitäten so effizient und effektiv wie möglich auf kontinuierlicher Basis gehandhabt werden können.
Was EY für Sie tun kann
EY unterstützt Sie dabei, diesen Entwicklungen des internationalen Steuerrechts einen Schritt voraus zu sein, indem wir die Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell erkennen und Ihnen helfen, die angemessenen Massnahmen zu ergreifen. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Auswirkungen die Vorschriften bei Fusions- und Übernahmeentscheidungen oder bei der Beantragung von Steuererleichterungen haben können. Aus operativer Sicht können wir Ihnen bei allen Aspekten der Implementierung (siehe Grafik unten) zur Seite stehen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer umfassenden Expertise in Implementierungsprojekten und stellen Ihnen die von uns entwickelten Technologien zur Unterstützung des Rückstellungs- und Compliance-Prozesses zur Verfügung.