b) Die Entwicklungen in den USA
Neben den EU-Aufsichtsbehörden zeigen auch die US-Aufsichtsbehörden mit der erst kürzlich erfolgten Vorstellung des „Digital Asset Market Structure and Investor Protection Act“5 steigendes Interesse für die Thematik. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Markt der digitalen Assets weitestgehend unter die Aufsicht der Securities and Exchange Commission (SEC) und der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) zu stellen.
US-Präsident Joe Biden hat am 9. März 2022 eine Anordnung zur staatlichen Aufsicht über Kryptowährung (engl. Executive Order on Government Oversight of Cryptocurrency) unterzeichnet, die die Federal Reserve auffordert zu prüfen, ob die Zentralbank eine eigene digitale Währung schaffen sollte. Laut Bidens Administration schafft diese Anordnung „die erste umfassende föderale Strategie für digitale Vermögenswerte für die Vereinigten Staaten“.6
c) Die Entwicklungen auf österreichischer Ebene
Den lokalen österreichischen Aufsichtsbehörden haben die Kryptowerte in den Anfängen ziemliches Kopfzerbrechen bereitet, vor allem da keine gesetzliche Definition vorhanden war. In Österreich gibt es derzeit nur eine rechtliche Definition, nämlich die Definition des Begriffs „virtuelle Währung“, die durch Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) eingeführt wurde.7 Diese Qualifikation ist insofern wichtig, als Dienstleister, die beabsichtigen, Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen8 anzubieten, verpflichtet sind, sich zuvor bei der FMA registrieren zu lassen.9 Die mögliche Qualifizierung von NFTs als „virtuelle Währung“ würde sehr wahrscheinlich am Kriterium des „allgemein akzeptierten Tauschmittels“ scheitern. Die NFTs sind tatsächlich einzigartig und wären daher nicht als „allgemein akzeptiertes Tauschmittel“ anerkannt.
Der Gesetzgeber müsste in der Zukunft explizitere rechtliche Rahmenbedingungen für das Eigentum an NFTs schaffen und klären, wie sich NFTs auf bestehende Formen von Eigentumsrechten10 beziehen. Ebenfalls zu berücksichtigen wären die urheberrechtlichen Aspekte in Bezug auf geistiges Eigentum wie auch aufsichts- und geldwäscherechtliche Aspekte.
4. Was können Finanzinstitute und FinTechs tun?
Egal ob Finanzinstitut, Einzelhändler oder Zentralbank, für alle ist der erste wichtige Schritt, ein Verständnis des Krypto-Ökosystems aufzubauen (z. B. im Wege der Durchführung einer Umfrage). Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist Visa. Dieses auf Zahlungen spezialisierte Unternehmen hat im August 2021 eine globale Umfrage11 über die Einstellung der Verbraucher zu Kryptoprodukten durchgeführt, um die Wünsche der Kunden zu identifizieren und ihr Angebot dementsprechend anzupassen. Die Umfrage ergab folgendes:
- 18 % der Befragten würden wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich zu einer Bank wechseln, die Kryptoprodukte anbietet.
- 40 % der Befragten, die bereits Kryptowährung besitzen, würden den Wechsel vornehmen;
- 81 % der derzeitigen Besitzer von Kryptowährung bekunden Interesse an kryptogebundenen Karten, mit denen sie bei Einzelhändlern kaufen können (genauso wie die Verwendung einer Debit- oder Kreditkarte).
- 84 % der Befragten interessieren sich für Kryptoprämien als Belohnung für ihre Kartenausgaben.
Digitale Assets eröffnen einen neuen Bereich von Möglichkeiten, die fast alle Geschäftsbereiche betreffen. Alle Finanzinstitute und FinTechs, die eine Erweiterung ihres Geschäftsmodells anstreben, sollen ihre Möglichkeiten überprüfen. Folgende Aspekte sind zu beachten:
- Der Mehrwert der digitalen Assets für das Geschäftsmodell muss analysiert werden.
- Es müssen authentische Dienstleistungen und Produkte identifiziert werden.
- Das erforderliche Detail-Know-how muss aufgebaut werden.
- Es muss eine Digitale-Assets-Strategie entwickeln werden.
- Die Umsetzung der Strategie muss aufgrund des sich rasant entwickelnden Umfeldes flexibel sein.
Im Hinblick auf NFTs eröffnen sich viele Möglichkeiten für Finanzinstitute und FinTechs. Einige davon sind in der folgenden Grafik abgebildet: