IFRS (International Financial Reporting Standards)

International Financial Reporting Standards werden vom International Accounting Standards Board (IASB), dem Standard-Setzer Gremium der IFRS Foundation in London, entwickelt. Die Mission der IFRS Foundation ist es, IFRS-Standards zu entwickeln, die global Transparenz, Verantwortlichkeit und Effizienz an die Finanzmärkte bringen.

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In über 150 Ländern weltweit ist die Anwendung der IFRS entweder für börsennotierte Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben oder erlaubt. 

EY unterhält ein globales IFRS-Netzwerk, um weltweit eine einheitliche Anwendung der IFRS sicherzustellen. Wir sind sowohl in internationalen als auch in nationalen Gremien vertreten und können daher die Rechnungslegung im Interesse unserer Mandanten mitgestalten und aktuelle Entwicklungen zeitnah an Sie kommunizieren. Im unserem IFRS Solutions Center haben wir unsere Expertise und Erfahrung gebündelt, um unseren Mandanten innovative und praxisnahe IFRS-Lösungen „aus einer Hand“ anbieten zu können. Unser IFRS Desk als IFRS Grundsatzabteilung ist dabei ebenso Bestandteil des IFRS Solutions Centers wie auch unsere Enforcement-Beratung. Hier verfügen wir über ein Team an Enforcement-Experten mit jahrelanger Erfahrung aus der Begleitung einer Vielzahl von OePR/FMA-Prüfungen.

Neben dem weltweit anerkannten IFRS-Kommentar „EY International GAAP®“ veröffentlichen wir regelmäßig Thought Leadership Publikationen zu aktuellen IFRS-Entwicklungen und Schwerpunktthemen. 

Überblick über aktuelle und abgeschlossene IFRS-Projekte

Unsere Publikationen zu den wichtigsten IFRS-Neuerungen, die der IASB aktuell diskutiert und die in letzten Jahren veröffentlicht wurden, finden Sie in der jeweiligen Rubrik. Hier informieren wir Sie auch branchenbezogen über alle aktuellen Entwicklungen. 

  • Überblick über laufende IFRS-Projekte sowie Diskussionen des IFRS Interpretations Committee

    Unser IFRS Update ist ein Überblick über anstehende Änderungen von Standards und Interpretationen, die vom IASB und dem IFRS Interpretations Committee zum 31. März 2019 veröffentlicht wurden und erstmals für Berichtsperioden, die zu diesem Zeitpunkt oder danach enden, in Kraft treten.

    Darüber hinaus werden die wichtigsten Merkmale ausgewählter IASB-Projekte und die jüngsten IFRS IC-Agenda Entscheidungen zusammengefasst.

  • Umsatzrealisierung

    Als Gemeinschaftsprojekt haben IASB und FASB ein einheitliches Modell zur Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen entwickelt. Als Resultat wurde am 28. Mai 2014 der finale Standard IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2018 ist IFRS 15 verpflichtend anzuwenden

    IFRS 15 enthält Vorschriften für die Bilanzierung aller Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden, die für alle Unternehmen gelten, die Verträge über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen an Kunden abschließen, es sei denn, die Verträge fallen in den Anwendungsbereich anderer IFRS- Standards, wie beispielsweise des Leasing-Standards IFRS 16. IFRS 15 regelt außerdem die Bilanzierung von Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Anbahnung und der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen an Kunden entstehen. Der Standard enthält zudem ein Modell für die Bewertung und die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf bestimmter nicht-finanzieller Vermögenswerte, wie Sachanlagen.

    Umsatzerlöse sind nach IFRS 15 nach einem einheitlichen 5-Schritte-Modell zu erfassen, welches auf der Übertragung von Verfügungsmacht basiert:

    Unternehmen, die IFRS 15 erstmalig angewendet haben, haben oft festgestellt, dass die Umsetzung der Anforderungen des Standards ein bedeutendes Unterfangen war. Dies liegt daran, dass IFRS 15 auch Geschäftsprozesse und rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen eines Unternehmens betrifft.

    IFRS 15 war der erste Standard, für den eine sog. Transition Resource Group durch IASB und FASB ins Leben gerufen wurde, in der in den Jahren vor Inkrafttreten des Standards diverse Implementierungsfragen diskutiert wurden, und der noch vor Inkrafttreten durch die im April 2016 veröffentlichten Klarstellungen geändert wurde. Trotz dieser Maßnahmen und für den Anwender verfügbaren Informationen wirft IFRS 15 auch im zweiten Jahr seiner Anwendung unverändert zahlreiche Anwendungsfragen in Bezug auf das Fünf-Schritte-Modell sowie die Regelungen für spezifische Sachverhalte wie Lizenzen oder Vertragskosten auf. Dies beruht vielfach darauf, dass nunmehr die Anwendung des Standards im täglichen Business erfolgt und somit IFRS 15 eine gewisse Breitenwirkung erreicht hat. Daher ist es für IFRS-Anwender unverändert wichtig sich über die laufenden Diskussionen informiert zu halten.

    Allgemeine Publikationen 

     

  • Leasingverhältnisse

    Das International Accounting Standards Board (IASB oder „das Board“) hat IFRS 16 Leasingverhältnisse (IFRS 16 oder „der neue Standard“) veröffentlicht, gemäß dem Leasingnehmer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für die meisten Leasingverhältnisse ausweisen müssen. Für Leasinggeber werden sich nur kleinere Änderungen im Vergleich zur Bilanzierung nach IAS 17 Leasingverhältnisse ergeben.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema IFRS 16 – Leasingverhältnisse.

    Thought-Leadership-Beiträge von EY

    Allgemeine Publikationen

     

  • Finanzinstrumente

    Das International Accounting Standards Board („IASB”) hat am 24. Juli 2014 die finale Fassung von IFRS 9 Financial Instruments veröffentlicht. IFRS 9 ist das Ergebnis einer umfassenden Überarbeitung der Bilanzierungsregeln für Finanzinstrumente und ersetzt den bisherigen Standard IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle früheren Fassungen von IFRS 9.

    Die finale Fassung von IFRS 9 enthält neben Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und zur Bilanzierung von Sicherungsverhältnissen auch Vorschriften zur Wertminderung von Finanzinstrumenten, deren wesentliche Änderungen im Vergleich zu IAS 39 sich wie folgt darstellen:

    Klassifizierung und Bewertung

    • Klassifizierung von Finanzinstrumenten wird anhand der vertraglich vereinbarten Cashflows („Zahlungsstrombedingung“) und des Geschäftsmodells („Geschäftsmodellbedingung“) durchgeführt
    • Für finanzielle Vermögenswerte gibt es drei Kategorien: zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral (mit bzw. ohne Recycling) zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente („gemischte Bewertung“)

    Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

    • Eintritt des Ausfallereignisses keine notwendige Voraussetzung für die Erfassung von Kreditausfällen
    • Erwartete Kreditverluste sind bilanziell zu berücksichtigen und die erfasste Risikovorsorge ist zu jedem Bilanzstichtag anzupassen
    • Vereinfachtes Wertminderungsmodell für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Leasingforderungen

    Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

    • Stärkere Verknüpfung von Risikomanagement und Financial Reporting
    • Effektivitätstest: keine 80 - 125 % Grenze; Beurteilung der Wirksamkeit nur prospektiv
    • Erweiterung zulässiger Sicherungsbeziehungen bei nicht-finanziellen Grundgeschäften
    • Neue Regeln zur Zulässigkeit von Gruppensicherungen und aggregierten Positionen
    • Veränderte Abbildung von Sicherungen mit Optionen und Termingeschäften

    IFRS 9 ist grundsätzlich seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden, wobei es derzeit (Stand Juli 2019) hiervon zwei Ausnahmen gibt:

    • Unternehmen können weiterhin die Regelungen aus IAS 39 zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen anwenden.
    • Zeitlich befristete Ausnahme für bestimmte Versicherungsunternehmen: Unternehmen, deren Tätigkeit überwiegend mit dem Versicherungsgeschäft verbunden ist, können die Anwendung von IFRS 9 auf den jeweils früheren Zeitpunkt verschieben:
      a)       Zeitpunkt für die Anwendung des bevorstehenden Standards für Versicherungsverträge; oder
      b)       1. Januar 2021.

    Diese Unternehmen werden IAS 39 in diesem Zeitraum weiterhin anwenden und sind verpflichtet, zusätzliche Angaben zu machen, damit Abschlussadressaten Vergleiche mit Unternehmen anstellen können, die IFRS 9 anwenden.

    Die bilanzielle Abbildung eines dynamischen Risikomanagements, sog. Macro-Hedging, ist nicht Teil von IFRS 9, sondern wird im Rahmen eines gesonderten Projektes vom IASB diskutiert.

     

  • Versicherungsverträge

    Das IASB hat im Mai 2017 nach mehr als 20 Jahren Beratungen IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht. IFRS 17 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich des EU-Endorsements zulässig. Der Standard ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge, einen 2004 veröffentlichten Interimsstandard, der Unternehmen die Anwendung einer Vielzahl unterschiedlicher Bilanzierungspraktiken für Versicherungsverträge gestattet.

    IFRS 17 schreibt vor, dass Versicherungsverträge auf der Basis des Gegenwartswerts (current value) zu bewerten und Erträge dann zu erfassen sind, wenn das Versicherungsunternehmen die entsprechende Dienstleistung erbringt und von seinem Risiko befreit wird. Gewinne oder Verluste aus dem Versicherungsgeschäft sind getrennt von Finanzierungsaktivitäten auszuweisen. Anhand detaillierter Anhangangaben ist zu erläutern, wie bestimmte Posten wie z. B. neu ausgegebene Versicherungsverträge, der Schadenverlauf im Geschäftsjahr, Ein- und Auszahlungen sowie Änderungen von Annahmen die Ertragslage und den Buchwert von Versicherungsverträgen beeinflusst haben.

    Die Anforderungen des IFRS 17 unterscheiden sich zwar stark von den in den meisten Ländern der Welt bestehenden Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsverträge, basieren aber auf bekannten Grundsätzen aus anderen IFRS. So soll IFRS 17 nach Auffassung des IASB dazu beitragen, die Vergleichbarkeitslücke zwischen der Rechnungslegung in der Versicherungswirtschaft und derjenigen in anderen Branchen zu verringern.

    Die Bewertung der Verpflichtungen des Versicherers zum Zeitwert entspricht beispielsweise den Anforderungen des IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen für Rückstellungen sowie denen des IFRS 9 Finanzinstrumente für finanzielle Verbindlichkeiten. Für Verbindlichkeiten mit versicherungsähnlichen Merkmalen sind sowohl nach IAS 37 als auch nach IFRS 9 Bewertungen auf der Basis aktueller Schätzungen zukünftiger Cashflows erforderlich. Zudem steht eine Umsatzrealisierung, die zur gleichen Zeit erfolgt wie die Erbringung von Dienstleistungen – z. B. Versicherungsschutz – mit den Regelungen des IFRS 15 Erträge aus Verträgen mit Kunden im Einklang.

    Im November 2018 beschloss das IASB vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, zu ändern. Der IASB hat auch vorläufig beschlossen, Versicherungsunternehmen, die für die spätere Anwendung von IFRS 9 qualifizieren, ein weiteres Jahr der Verschiebung zu gewähren, so dass die Unternehmen beide Standards erstmals in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anwenden können. Darüber hinaus hat das Board vorläufig beschlossen, bestimmte begrenzte Änderungen des Standards vorzunehmen, um auf die Bedenken und Umsetzungsprobleme von Interessengruppen zu reagieren.

    Am 26. Juni 2019 wurde der ED Amendments to IFRS 17 veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 25. September 2019.

    Thought-Leadership-Beiträge von EY

    Allgemeine Publikationen

     

  • Weitere Projekte

    Nachdem das IASB im Jahr 2017 mit der Veröffentlichung von IFRS 17 das letzte seiner großen Projekte der letzten Jahre abgeschlossen hat, hat es nunmehr insbesondere das Thema Better Communication in Financial Reporting auf seine Agenda gesetzt. Im Jahr 2018 hat das IASB außerdem die Überarbeitung des Conceptual Framework finalisiert. Aktuelle Projekte des IASB betreffen u.a. die Neuregelungen zur Definition von Eigenkapitalinstrumenten (Financial Instruments with Characteristics of Equity) sowie Änderungen der Regelungen zum Hedge Accounting aufgrund der IBOR-Reform (Interest Rate Benchmark Reform - Proposed Amendments to IFRS 9 and IAS 39).

    Better Communication in Financial Reporting

    Das IASB unternimmt derzeit eine breit angelegte Initiative, um zu untersuchen, wie die Angaben in der IFRS-Finanzberichterstattung verbessert werden können. Hierfür wurden Implementierungs- und Research-Projekte identifiziert, die eine bessere Kommunikation durch die IFRS-Finanzberichterstattung unterstützen sollen.

    Im Dezember 2014 und Januar 2016 wurden Änderungen an IAS 1 bzw. IAS 7 Kapitalflussrechnung veröffentlicht. Darüber hinaus hat das IASB im September 2017 den IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgement und im Oktober 2018 die Definition of Material - Amendments to IAS 1 and IAS 8 veröffentlicht.

    Darüber hinaus umfasst die Initiative Better Communication in Financial Reporting die folgenden Projekte:

    Primary Financial Statements

    Ziel des Projekts ist es, die Struktur und den Inhalt der primären Abschlussbestandteile zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf dem sog. statement of financial performance, d.h. der Gewinn- und Verlustrechnung, liegt. Der IASB wird seine Diskussionen fortsetzen und plant, im ersten Halbjahr 2019 entweder ein Diskussionspapier oder einen Exposure Draft zu veröffentlichen.

    Principles of Disclosures

    Ziel dieses Projekts ist es, Offenlegungsfragen zu identifizieren und besser zu verstehen und entweder eine Reihe neuer Offenlegungsgrundsätze zu entwickeln oder die bestehenden Grundsätze zu klären.

    Das IASB veröffentlichte im März 2017 ein Diskussionspapier, das sich auf die allgemeinen Offenlegungspflichten in IAS 1 und die Konzepte konzentrierte, die im Rahmen des damals laufenden Projekts zur Überarbeitung des Conceptual Frameworks entwickelt wurden. Einige spezifische Vorschläge beinhalten:

    • Sieben Grundsätze einer wirksamen Kommunikation, die in einen allgemeinen Offenlegungsstandard aufgenommen oder in nicht verbindlichen Leitlinien beschrieben werden könnten.
    • Mögliche Ansätze zur Verbesserung der Offenlegungsziele und -anforderungen in den IFRS-Standards
    • Grundsätze für die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und Offenlegung von Leistungskennzahlen und Nicht-IFRS-Informationen im Jahresabschluss, um sicherzustellen, dass diese Informationen nicht irreführend sind.

    Das IASB berücksichtigt derzeit die erhaltenen Rückmeldungen zum Diskussionspapier. Es hat vorläufig beschlossen, das erhaltene Feedback zu Themen wie Darstellung, Rolle des primären Abschlusses und Management-Leistungskennzahlen innerhalb des Projekts zu primary financial statements zu berücksichtigen.

    Das IASB hat auch vorläufig entschieden, die Themen über das Format und den Ort der Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen nicht weiter zu verfolgen und hat die Mitarbeiter gebeten, weitere Analysen zu den übrigen Themen durchzuführen. Die Mitarbeiter des IASB untersuchen auch, ob und wie die Auswirkungen von Technologie und digitaler Berichterstattung zu berücksichtigen sind.

    Gezielte Überprüfung der Anhangangaben auf Standardebene

    Das IASB hat ein separates Projekt zur Entwicklung von Leitlinien hinzugefügt, um die Art und Weise zu verbessern, wie der Board Offenlegungspflichten in IFRS-Standards entwirft, und um eine gezielte Überprüfung der Offenlegungspflichten auf Standardebene durchzuführen.

    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    Das IASB entwickelt Leitlinien und Beispiele, um Unternehmen bei der Anwendung von Wesentlichkeitsbeurteilungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen zu unterstützen. Dieser Leitfaden wird derzeit für die Aufnahme in das Practice Statement 2 Making Materiality Judgement entwickelt.

    IFRS-Taxonomie

    Die Initiative Better Communication in Financial Reporting wird auch die IFRS-Taxonomie berücksichtigen. Die Taxonomie ermöglicht die Kennzeichnung von elektronischen Finanzinformationen und ermöglicht es Computern, Informationen zu identifizieren, zu lesen und zu extrahieren. Dies erleichtert die Analyse und den Vergleich von IFRS-Abschlüssen. Benutzer können somit individuelle Berichte erstellen, um ihren Informationsbedarf zu decken. Hierbei ergeben sich auch Verbindungen zum European Single Electronic Format  (sog. ESEF), da die ESEF-XBRL-Taxonomie auf der IFRS-Taxonomie beruht.

    Für weitere Informationen zum Projekt des IASB empfehlen wir Ihnen unsere folgenden Publikationen:

     

  • Überarbeitung des Conceptual Framework

    Am 29. März 2018 hat das International Accounting Standards Board das überarbeitete Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung beinhaltet umfassende Änderungen des früheren Rahmenkonzepts, das 1989 veröffentlicht und 2010 teilweise überarbeitet wurde.

    Das frühere Rahmenkonzept wurde vielfach wegen seiner mangelnden Klarheit kritisiert, und es wurde bemängelt, dass einige wichtige Konzepte nicht berücksichtigt würden und aktuelle Sichtweisen des IASB nicht zum Ausdruck kämen. Ziel der Überarbeitung des Rahmenkonzepts war es, dem Board umfassendere und detailliert ausgearbeitete Konzepte an die Hand zu geben, die das IASB bei der Entwicklung von Standards und die Anwender beim Verständnis und bei der Interpretation der Standards unterstützen.

    Folgende Themen sind Gegenstand des Rahmenkonzepts:

    • Zielsetzung der Finanzberichterstattung
    • qualitative Eigenschaften entscheidungsnützlicher Finanzinformationen
    • Beschreibung der Berichtseinheit und ihre Abgrenzung
    • Definitionen von Vermögenswert, Schuld, Eigenkapital, Erträgen und Aufwendungen
    • Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden
    • Ausbuchungskriterien für Vermögenswerte und Schulden
    • Bewertungsmaßstäbe und deren Auswahl
    • Konzepte und Leitlinien zu Darstellung und Angaben

    Zur Erinnerung: Bei dem Rahmenkonzept handelt es sich nicht um einen Standard, und keines der darin enthaltenen Konzepte geht den in den Standards enthaltenen Konzepten oder Vorschriften im Rang vor. Das Rahmenkonzept dient insbesondere zur Unterstützung des Boards bei der Entwicklung von Standards, der Abschlussersteller bei der Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden, wenn die bilanzielle Behandlung eines Geschäftsvorfalls nicht durch einen Standard geregelt ist, sowie grundsätzlich dem Verständnis und der Interpretation der Standards.

    Das überarbeitete Rahmenkonzept tritt für das IASB und das IFRS Interpretations Committee sofort in Kraft. Abschlussersteller, die Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage des Rahmenkonzepts entwickeln, haben dieses für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden.

    Weitere Informationen zur Überarbeitung des Conceptual Frameworks finden Sie in unserer deutschen Publikation Im Fokus – IASB veröffentlicht überarbeitetes Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung  (April 2018).

     

  • Financial Instruments with Characteristics of Equity

    Am 28. Juni 2018 hat das International Accounting Standards Board (IASB) ein Diskussionspapier mit dem Titel Financial Instruments with Characteristics of Equity (kurz: das FICE-DP) veröffentlicht. Darin schlägt das IASB einen Ansatz vor, der klare Kriterien für die Klassifizierung von Finanzinstrumenten als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente vorsieht, ohne jedoch die bestehenden Klassifizierungsergebnisse von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung grundlegend zu verändern.

    Mithilfe des Diskussionspapiers sollen Einheitlichkeit, Vollständigkeit und Klarheit der Vorschriften für die Klassifizierung verbessert werden. Gleichzeitig sollen im Abschluss zusätzliche Informationen zu den Merkmalen von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten bereitgestellt werden, die die Klassifizierung allein nicht liefert.

    Das FICE-Projekt konzentriert sich auf die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten durch den Emittenten (d. h. das Unternehmen). Die Vorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente für die Bilanzierung durch den Inhaber finanzieller Vermögenswerte werden daher im Rahmen des Projekts nicht behandelt. Auch werden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für derartige Instrumente von den geplanten Änderungen nicht berührt und bleiben weiterhin Bestandteil von IFRS 9.

    Das IASB hat einen Ansatz vorgeschlagen, wonach ein Finanzinstrument als finanzielle Verbindlichkeit einzustufen wäre, wenn es folgende Merkmale aufweist:

    • eine unvermeidbare vertragliche Verpflichtung, Barmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Ausnahme des Liquidationszeitpunkts zu übertragen (sog. Zeitpunktmerkmal), und/oder
    • eine unvermeidbare vertragliche Verpflichtung, einen von den verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens unabhängigen Betrag zu zahlen (sog. Betragsmerkmal).

    Das IASB geht davon aus, dass die Mehrheit der sich nach IAS 32 ergebenden Klassifizierungsergebnisse unter den vorgeschlagenen Ansätzen des Diskussionspapiers Bestand haben werden.

    Weitere Informationen zu den Vorschlägen im FICE-DP finden Sie in unserem IFRS Aktuell Artikel (03/2018): IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalmerkmalen

    Die Kommentierungsfrist für das FICE-DP endete am 7. Januar 2019. Während des IASB Meetings am 18. Juni 2019 erhielt der Board eine Zusammenfassung des eingegangenen Feedbacks zum DP, wobei aber keine Entscheidungen getroffen wurden. Diese werden für das vierte Quartal 2019 erwartet (Stand IASB Workplan vom 9. Juli 2019).

     

  • Interest Rate Benchmark Reform - Proposed Amendments to IFRS 9 and IAS 39

    Am 3. Mai 2019 hat das IASB den Exposure Draft (ED), Interest Rate Benchmark Reform- Proposed Amendments to IFRS 9 and IAS 39 veröffentlicht.  Mit dem ED werden Änderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgeschlagen, damit Unternehmen bestimmte Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) unter der Annahme anwenden können, dass der Referenzzinssatz, auf dem die abgesicherten Cashflows und die Cashflows aus dem Sicherungsinstrument beruhen, durch die Reform der Referenzzinssätze nicht verändert wird.

    Die jüngsten Marktentwicklungen haben die Zuverlässigkeit verschiedener Referenzzinssätze wie Interbank Offered Rates (IBORs) infrage gestellt. Angesichts dieser Problematik hat das Financial Stability Board einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform dieser Zinssätze veröffentlicht. Einige Länder sind bei der Ersetzung der bestehenden Referenzzinssätze durch alternative, nahezu risikolose Zinssätze bereits weit vorangeschritten.

    Die ungewisse Zukunft der aktuell geltenden Referenzzinssätze dürfte sich auch auf die Finanzberichterstattung der Unternehmen auswirken. Bestimmte Hedge-Accounting-Vorschriften in IFRS 9 und IAS 39, die eine zukunftsgerichtete Analyse erfordern, können von den Unsicherheiten betroffen sein, die hinsichtlich der Auswirkungen der Reform auf den Zeitpunkt und die Höhe künftiger Cashflows aus designierten Sicherungsgeschäften bestehen.

    Aufgrund der zunehmenden Unsicherheit in Bezug auf IBOR Rates hatte das IASB beschlossen, ein neues Projekt zu den Auswirkungen der Reform auf die Finanzberichterstattung in Angriff zu nehmen, wobei der in Mai 2019 veröffentlichte ED sich mit Fragen im Vorfeld der Zinssatzablösung beschäftigt. Fragen zum Zeitpunkt der Zinssatzablösung sollen zu einem späteren Zeitpunkt adressiert werden.

    Die Kommentierungsfrist für den ED endete am 17. Juni 2019, da aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Änderungen die Kommentierungsfrist auf 45 Tage verkürzt wurde.

    Weitere Informationen zu den jüngst veröffentlichten Vorschlägen finden Sie in unserem IFRS Aktuell Artikel (03/2019): IBOR Reform – Änderungsvorschläge zu IFRS 9 und IAS 39

     

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