Fazit
Die mit der Neuregelung einhergehende Abschaffung der Spekulationsfrist ist eine deutlichen Ausweitung der Steuerpflicht von Kryptowährungen.
Positiv zu werten sind die Angleichung an das allgemeine Steuerregime für Kapitalvermögen, der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent und die neuen Verlustausgleichmöglichkeiten. Zudem ist der Tausch zwischen Kryptowährungen künftig nicht mehr steuerpflichtig, was in vielen Fällen eine Erleichterung für die Praxis bedeutet.
Differenziert zu sehen ist hingegen die Einführung eines KESt-Regimes. Einerseits ist damit für viele Anleger eine deutliche Vereinfachung der Steuererhebung verbunden, andererseits ist zu bedenken, dass Kryptowährungen (besonders im Vergleich zu anderen Arten von Kapitalvermögen) besonders leicht zwischen Handelsplattformen transferiert werden können. Ob sich die weitreichenden Möglichkeiten für die inländischen Dienstleister, Angaben des bzw. der Steuerpflichtigen einfach zu übernehmen bzw. pauschal Anschaffungskosten zu schätzen, in der Praxis bewähren, bleibt abzuwarten. Dabei ist zu hoffen, dass das KESt-Regime nicht zu einem wesentlichen Standortnachteil für österreichische Kryptodienstleister führt.
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