5 Minuten Lesezeit 28 September 2018
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Sieben Schritte, um sich auf das Ende des Interbankenzinses (IBOR) vorzubereiten

Die Referenzzinssätze, auf die sich die gesamte internationale Finanzdienstleistungsbranche bislang bezieht, verändern sich. Erfahren Sie, wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten kann.

Die Umstellung vom aktuellen Interbankenzins (Interbank Offered Rates, kurz IBORs) auf Alternative Reference Rates (ARRs) als weltweit gängige Referenzrate für die variable Verzinsung ist in vollem Gange. Für Unternehmen ist diese Änderung eine Pflicht, keine Wahl.

So haben denn auch US-amerikanische und britische Aufsichtsbehörden alle Finanzmarktakteure aufgefordert, ihr Risiko im Zusammenhang mit Produkten, die noch auf IBORs beruhen, aktiv zurückzufahren und auf Angebote umzusteigen, die sich auf ARRs beziehen. Die Auswirkungen auf die Finanzmärkte sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden.

Zwar haben die zu allen führenden Währungen eingerichteten Arbeitsgruppen bei der Auswahl der Alternativzinssätze und der Vorbereitung der Märkte bereits deutliche Fortschritte erzielt. Viele Unternehmen hegen aber weiterhin die falsche Hoffnung, dass IBORs auch nach der von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (FCA) gesetzten Frist im Jahr 2021 weiterbestehen.

Unternehmen müssen jetzt handeln. Das Tempo der Veränderung zieht an, und es ist zu erwarten, dass Behörden, Investoren, Kreditnehmer und andere Interessengruppen zunehmend Informationen darüber verlangen, wie sich Unternehmen auf diesen Wandel vorbereiten.

Was sollte Ihr Unternehmen also heute tun, um sich auf diese Umstellung vorzubereiten? In sieben Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie sich für das Ende der IBORs rüsten:

1. Berufen Sie ein Umstellungsteam ein

Wählen Sie zunächst eine Führungsperson aus, die mit der Bewertung, Planung und Koordination aller Umstellungsmaßnahmen im Unternehmen betraut ist. Dieser IBOR-Beauftragte sollte sicherstellen, dass das Unternehmen den ordnungsgemäßen Übergang zu ARRs bei allen neuen Geschäften gewährleistet sowie dass das Risiko im Zusammenhang mit bereits abgeschlossenen Verträgen überwacht und gesteuert wird.

Stellen Sie dem IBOR-Beauftragten Unterstützer aus allen betroffenen Geschäftsbereichen, also Kernaktivgeschäft, Investitionen, Handel und Absicherungsgeschäfte, sowie aus den Bereichen Recht, Finanzen, Risiko, Analytik und IT zur Seite. Gemeinsam sollte dieses bereichsübergreifende Team die Umstellungsmaßnahmen unternehmensweit koordinieren sowie die nötigen Ressourcen identifizieren und bereitstellen.

2. Führen Sie eine umfassende Folgenabschätzung durch

Das Umstellungsteam sollte eine Folgenabschätzung für alle Unternehmensbereiche durchführen, die von der Auflösung der IBORs betroffen sind. Dies bedeutet zunächst eine Produktbewertung: Alle Finanzprodukte, die sich auf IBOR beziehen, müssen identifiziert und ihr Risiko- und ihr Laufzeitprofil bewertet werden. In rechtlicher Hinsicht müssen zudem die Regelungen in den betroffenen Produktverträgen analysiert werden – vor allem die Fallback-Klauseln und der Fallback-Referenzzins.

Auch für die Geschäftsabläufe sollte das Team eine Folgenabschätzung vornehmen. Einige Prozesse und Anwendungen – von Preis-, Hedging- und Risikomodellen bis hin zu Berechnungstools für die Endkunden – müssen aktualisiert, neu gestaltet, getestet und verifiziert werden. Wenn Ihr Unternehmen in einem dieser Bereiche mit einem Drittanbieter zusammenarbeitet, müssen auch dessen IBOR-Umstellungspläne betrachtet werden.

In einem weiteren Schritt sollte das Umstellungsteam untersuchen, welche Auswirkungen der Übergang zu ARRs auf das Risikoprofil des Unternehmens haben könnte. Erhöht sich dadurch das betriebliche, das rechtliche oder das Reputationsrisiko? Und sind Ihre bestehenden oder zukünftigen Finanzquellen, also Erträge, Kapital, Finanzierung und Liquidität, in Gefahr?

3. Arbeiten Sie einen Plan für bestehende Verträge aus und entwickeln Sie neue Produkte

Nach Abschluss der Folgenabschätzung sollten Sie den Bestand Ihrer Altverträge ermitteln, deren Laufzeit über die Frist des Jahres 2021 (bzw. 2019 im Falle des EURIBOR) hinausgeht. Konzentrieren Sie sich dabei zunächst auf die Risiken, die mit einer weiteren Bezugnahme auf IBORs verbunden sind, indem Sie gemeinsam mit Kunden und Vertragspartnern die Fallback-Klauseln sowie die Erklärung zum Risikohaftungsausschluss aktualisieren.

Bei der Förderung neuer Finanzprodukte geht es in erster Linie darum, die entsprechenden Vertragsformulierungen und Fallback-Klauseln anzupassen, neue Preis- und Risikomodelle zu entwickeln sowie die nötigen betrieblichen und technologischen Änderungen umzusetzen.

Versuchen Sie nach Möglichkeit, Ihre IBOR-Risiken zu minimieren, indem Sie neue Produkte frühzeitig auf ARRs umstellen. Das Anbieten neuer Produkte und Finanzinstrumente, die sich auf ARRs beziehen, kann in der Übergangsphase sogar einen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen darstellen.

4. Etablieren Sie eine unternehmensweite Governance-Struktur

Das mit der Koordination der Umstellung betraute Team sollte den Vorstand und das Management regelmäßig über die aktuellen Risiken im Zusammenhang mit den Produkten, die noch auf den IBORs basieren, informieren und sie über Fortschritte im Übergang zu ARRs auf dem Laufenden halten.

Damit dies effektiv ist, benötigen Vorstand und Management einen Rahmen zur Bewertung des Fortschritts. Das Übergangsteam sollte daher versuchen, Referenzmerkmale, wichtige Meilensteine und Leistungsindikatoren zu definieren sowie einen Fahrplan für den Übergang zu entwickeln. Auch müssen die mit dem Wechsel verbundenen Ressourcen und Kosten vorläufig abgeschätzt werden.

5. Initiieren Sie ein internes Kommunikationsprogramm

Damit der Übergang gut gelingt, sollten alle intern Betroffenen die mit der Umstellung verbundenen Risiken, Probleme und Herausforderungen kennen. Vor allem die Teams für Kundenbeziehungsmanagement müssen gut vorbereitet sein, um Privat- und Firmenkunden proaktiv über Produkte, die auf bisherigen IBORs basieren, informieren zu können.

Um das Bewusstsein des Personals weiter zu schärfen, sollten Sie den Zeitplan für die Umstellung kommunizieren, alle Beteiligten über die möglichen Folgen für die Endkunden informieren und die betrieblichen Abläufe vorstellen, die für die Neugestaltung und die Preisanpassung in bestehenden Verträgen erforderlich sind.

6. Entwerfen Sie einen externen Kommunikationsplan

Große Bedeutung kommt vor allem der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zu, die Ihnen dabei hilft, Ihre externen Stakeholder über die möglichen Folgen einer Umstellung für jegliche Aktivitäten zu informieren. Dabei sollten Sie sich nicht allein auf Ihre Kunden konzentrieren, sondern auch Vertragspartner, Investoren, Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden einbeziehen.

Stimmen Sie sich auch mit Branchenverbänden ab, um ergänzend zur firmeneigenen Kommunikationsstrategie einen gemeinsamen Plan für die Kommunikation nach außen zu entwerfen. Hierbei sollten potenzielle wettbewerbswidrige Probleme berücksichtigt werden.

7. Bewerten Sie die Umsetzung

Stellen Sie sich darauf ein, dass geprüft wird, wie gut Ihr Unternehmen auf den Wegfall der IBORs und die Umstellung ARRs vorbereitet ist. Dies sollte sowohl interne als auch externe Überprüfungen einbeziehen – einschließlich der Zusammenarbeit mit branchenspezifischen Wirtschaftsverbänden und Behörden. Wie gut sind Sie beispielsweise darauf vorbereitet, auf Datenanfragen zu IBOR-Risiken von globalen Regulierungsbehörden zu reagieren?

Machen Sie sich für ARR bereit

Wie eine Studie der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) zeigt, sind sich die meisten Unternehmen zwar darüber im Klaren, dass sie den Wechsel zu Alternativzinssätzen zügiger gestalten müssen. Passiert ist bislang jedoch wenig.

Viele Unternehmen bewegen sich nur langsam, dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Je mehr neue Verträge noch auf Basis von IBOR abgeschlossen werden, desto teurer und schwieriger wird es für die Unternehmen im Jahr 2021, wenn der bisherige Referenzzins ausläuft.

Indem Sie ein Umstellungsteam einsetzen, eine Folgenabschätzung durchführen und einen Ordnungsrahmen etablieren, bereiten Sie Ihr Unternehmen nicht nur gut auf die anstehenden Veränderungen vor. Sie verschaffen sich auch einen Wettbewerbsvorteil.

Fazit

Der Übergang von IBORs zu ARRs ist beschlossene Sache. Entsprechend fordern die Regulierungsbehörden derzeit alle Finanzmarktakteure auf, sich umgehend auf diese Umstellung vorzubereiten. In den Unternehmen passiert jedoch bisher wenig. Doch Unternehmen sollten jetzt Maßnahmen ergreifen, wenn sie 2021 bereit sein wollen.