Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren jährliche Energiekosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Unternehmen bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz sind von diesem Kriterium befreit.
- Verpflichtende Voranmeldung: Von 7. November bis 28. November 2022 konnte die Anmeldung über die Webseite des aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss) durchgeführt werden. Das gesetzlich vorgesehene Budget von EUR 1,3 Mrd. wird nach dem Prinzip First come - First served vergeben, daher ist eine rasche Voranmeldung empfehlenswert.
- Antragsstellung: Nach der Voranmeldung erhalten die Antragsteller einen Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen. Die Beantragung ist frühstens ab dem 29. November 2022 möglich. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen.
- Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen (Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben sind wiederum möglich).
- Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Fazit
Gerne unterstützt Sie dann unser Expertenteam, damit Sie alle notwendigen Schritte für die Beantragung setzen können. Wir helfen Ihnen bei der optimalen Nutzung der Förderung, bei der Antragstellung und bei eventuell notwendigen Bestätigungen und Prüfungen für den Energiekostenzuschuss.