Das Abkommen räumt der Schweiz uneingeschränkten Zugang zum EU-Elektrizitätsbinnenmarkt ein und ermöglicht ihr damit die Teilnahme an Regelenergieplattformen und Märkten für Systemdienstleistungen. Die Einbindung befähigt die Schweiz, Regelenergie kostengünstiger einzukaufen und ihre flexible Wasserkraft zur Stabilisierung des europäischen Netzes beizutragen. Das Resultat ist ein zuverlässigeres, effizienteres und enger vernetztes grenzüberschreitendes Stromnetz, von dem sowohl die Schweiz als auch ihre Nachbarländer profitieren.
Öffnung des Strommarktes: Stärkung der Konsumenten und Förderung der Innovation
Eine der offensichtlichsten Folgen des Stromabkommens wird die vollständige Öffnung des Schweizer Strommarktes sein. Erstmals können alle Konsumenten – auch Haushalte und Kleinunternehmen – ihren Stromlieferanten frei wählen. Gemäss Vernehmlassungsvorlage können Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 50 MWh in der regulierten Grundversorgung mit überprüfbaren Preisen verbleiben, zu einem Marktanbieter wechseln oder innerhalb festgelegter Fristen wieder in die Grundversorgung zurückkehren.
Diese Liberalisierung fördert den Wettbewerb und die Innovation im Energiesektor. Die Konsumenten profitieren von einer grösseren Auswahl, einer transparenten Preisgestaltung und der Möglichkeit, Strom nach Herkunft, Nachhaltigkeit oder Tarifflexibilität auszuwählen. Die ElCom hat bereits darauf hingewiesen, dass die bestehende Grundversorgung wenig Schutz vor Preisschwankungen bietet, da die Kunden an ihren lokalen Netzbetreiber und dessen Beschaffungsstrategie gebunden sind. Die Marktöffnung bietet den Konsumenten die Möglichkeit, ihre eigenen Prioritäten zu setzen sowie den Anbieter und Tarif zu wählen, der am besten zu ihnen passt.
Für Energieunternehmen wird die Marktliberalisierung strukturelle Anpassungen zur Folge haben, darunter eine Konsolidierung unter den kleinen Grundversorgern. Sie erschliesst jedoch auch Raum für kreative Geschäftsmodelle. Darüber hinaus werden neue Dienstleistungen wie dynamische Stromtarife, Quartierstrommärkte und lokale Stromgemeinschaften entstehen. Solche Initiativen ermöglichen Bewohnern oder Mietern, in lokale Produktionsanlagen zu investieren und lokal erzeugten erneuerbaren Strom direkt zu verbrauchen, Eigenproduktion mit Speichertechnologien zu kombinieren und sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Mit zunehmendem Wettbewerb wird sich Innovation zum wichtigsten Wettbewerbsvorteil entwickeln und dafür sorgen, dass sich der Schweizer Strommarkt hin zu einem nachhaltigeren, kundenorientierten Modell entwickelt.
Einbindung im EU-Elektrizitätsbinnenmarkt
Über die Wahlmöglichkeiten der Konsumenten hinaus positioniert das Stromabkommen die Schweiz als voll eingebundene Teilnehmerin am EU-Elektrizitätsbinnenmarkt. Die nationale Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid wird vollständig in die europäischen Koordinationsprozesse zum Betrieb des Übertragungsnetzes, zur Sicherheitsüberwachung und zum Krisenmanagement eingebunden. Die Schweizer Stromversorger und Netzbetreiber erhalten zudem Zugang zu EU-Handelsplattformen und -Agenturen, die für die Wahrung der Marktstabilität und -transparenz zentral sind.
Entscheidend ist, dass die Schweiz die Souveränität über ihre Verpflichtungen in der öffentlichen Grundversorgung und das Eigentum an wichtigen Infrastrukturen wahrt. Verteilnetzbetreiber und Versorger können in öffentlichem Besitz bleiben. Dadurch wird gewährleistet, dass das öffentliche Interesse weiterhin die Leitplanke für die Energiepolitik bleibt. Mit dem Abkommen wird auch die gegenseitige Anerkennung der Herkunftsnachweise wiederhergestellt, was der Schweiz wieder ermöglicht, Zertifikate für erneuerbaren Strom mit der EU zu handeln und die Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern. Eine spezielle Klausel schafft die Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit in aufstrebenden Sektoren, insbesondere Wasserstoff und erneuerbare Gase, und schafft Perspektiven für eine Vertiefung technologischer und industrieller Partnerschaften.
Rechtsgrundlagen und regulatorische Anpassung
Das Stromabkommen ist in den Grundsätzen der Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt verankert – die zentrale Gesetzgebung, welche die Energielandschaft der EU prägt. Die Richtlinie legt den Rahmen für wettbewerbsgeprägte, konsumentenorientierte und nachhaltige Strommärkte in der EU fest.
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, wird sie dynamische Anpassungen an die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie vornehmen, um die Vereinbarkeit mit den Regelungen des EU-Marktes zu gewährleisten. Dazu gehört die Einhaltung gemeinsamer Grundsätze für den Netzzugang, die Rechte der Konsumenten und die Markttransparenz. Gleichzeitig bleibt die Schweiz flexibel in wichtigen Bereichen wie Versorgungssicherheit und notwendige Energiereserven, Förderprogramme für erneuerbare Energien und Regulierung der öffentlichen Grundversorgung.
Regulierungsbehörden wie die ElCom werden Aufgaben übernehmen, die mit den nationalen Regulierungsbehörden der EU vergleichbar sind, und den Marktbetrieb, die Transparenz und den Konsumentenschutz überwachen. Etwa 15 bis 20 Schweizer Versorger mit mehr als 100 000 angeschlossenen Kunden werden ihren Netzbetrieb im Einklang mit EU-Standards rechtlich und organisatorisch von anderen Geschäftstätigkeiten wie Erzeugung und Handel entflechten müssen. Diese strukturelle Trennung stärkt den fairen Wettbewerb und sorgt für einen transparenten Zugang zur Netzinfrastruktur.
Wirtschaftliche und industrielle Bedeutung
Das Stromabkommen ist mehr als nur eine technische Abstimmung zwischen den Ländern, es ist vielmehr eine Wirtschaftsstrategie für die künftigen grenzüberschreitenden Netzkapazitäten der Schweiz. Der grenzüberschreitende Stromhandel ist von zentraler Bedeutung, da er insbesondere in den Wintermonaten Importchancen für die Schweizer Industrie sichert und verbessert. Für ein kleines Land wie die Schweiz stellt die Möglichkeit, Strom zu importieren, eine wichtige Schutzmassnahme für die Versorgungssicherheit dar. Zuverlässiger Strom ist ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung, wo Unternehmen investieren. Das Abkommen gewährleistet, dass die Industriestandorte der Schweiz – insbesondere energieintensive Branchen wie Produktion, Chemie und Datenverarbeitung – auf stabile Versorgungsbedingungen und wettbewerbsfähige Strompreise zählen können. Auch auf Netzebene bringt das Abkommen Fortschritte. Die vollständige Einbindung von Swissgrid ins europäische Netz reduziert ungeplante Ringflüsse und verbessert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Krisenintervention. Letztendlich führt dies langfristig zu tieferen Netzkosten. Darüber hinaus kann durch eine bessere Koordination der Bedarf an kostspieligen Reserveinfrastrukturen verringert werden. Für Swissmem, den führenden Verband für KMU und Grossfirmen der Schweizer Technologiebranche, ist das Stromabkommen deshalb ein strategisch wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigen, kosteneffizienten und wettbewerbsfähigen Industriestandort Schweiz.