Basler Standortpaket: Neue Förderbeiträge für Unternehmen

Mit dem Basler Standortpaket stärkt der Kanton Basel‑Stadt seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort durch gezielte Förderbeiträge für Unternehmen. Gefördert werden insbesondere Aktivitäten in den Bereichen Innovation, Umwelt und Klimaschutz sowie freiwillige Elternzeit. Unternehmen mit steuerlicher Präsenz in Basel‑Stadt können für das Geschäftsjahr 2025 finanzielle Förderbeiträge beantragen. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2026.

  • Basel‑Stadt fördert Unternehmen in den Bereichen Innovation, Umwelt/Klimaschutz und freiwillige Elternzeit.
  • Fokus auf Innovation, insbesondere F&E‑Personal, Investitionen und klinische Studien.
  • Antragsfrist für 2025: 30. Juni 2026.

Im Kanton Basel‑Stadt können Unternehmen im Rahmen des Basler Standortpakets Förderbeiträge in den Bereichen Innovation, Umwelt und Elternzeit beantragen. Mit diesen Standortförderungsmassnahmen stärkt der Kanton Basel‑Stadt gezielt seine Attraktivität als leistungsfähiger und zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort.

Die Förderinstrumente richten sich an Unternehmen unterschiedlicher Grösse und Ausrichtung mit steuerlicher Präsenz in Basel‑Stadt. Förderfähig sind insbesondere Arbeitnehmende mit vertraglichem und faktischem Arbeitsort zur Hauptsache im Kanton Basel‑Stadt, während Arbeitnehmende in ausgewählten Bezirken der Nordwestschweiz in reduziertem Umfang berücksichtigt werden.

Das Basler Standortpaket umfasst mehrere Förderbereiche, wobei der Grossteil der Mittel an den Förderbereich Innovation geht.

1. Förderbereich Innovation

Fördergegenstand

Im Bereich Innovation werden im Rahmen des Basler Standortpakets insbesondere folgende Aufwendungen unterstützt (Geschäftsjahr 2025):

  • Personalaufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E)
    (u. a. Forschende, Entwickelnde, technisches F&E-Personal, Hilfspersonal sowie regulatorisches Fachpersonal)
  • Abschreibungen auf materielle Anlagen, die für F&E oder Hochtechnologieproduktion eingesetzt werden
  • Klinische Studien in der Schweiz, inklusive der Herstellung der dafür benötigten Wirkstoffe in der Schweiz

Förderfähig sind Tätigkeiten in Basel-Stadt und Nordwestschweiz; klinische Studien und die Herstellung der hierfür erforderlichen Wirkstoffe sind auch dann förderfähig, wenn sie in der Schweiz durchgeführt werden.

Berechnung der Förderbeiträge

Personalaufwendungen (Basel-Stadt):

  • 25 % auf die ersten CHF 5 Mio.
  • 20 % auf Beträge zwischen CHF 5 Mio. und CHF 50 Mio.
  • 5 % auf Beträge über CHF 50 Mio.
  • Zusatzförderung von +3 %, falls Patente oder vergleichbare Schutzrechte vorhanden sind

(Hinweis: Für Personal in der übrigen Nordwestschweiz beträgt die Bemessungsgrundlage 10 %)

Abschreibungen auf Anlagen (Basel‑Stadt):

  • 25 % bis CHF 1 Mio.
  • 20 % zwischen CHF 1 Mio. und CHF 5 Mio.
  • 5 % über CHF 5 Mio.
  • +3 % Zusatzförderung bei vorhandenen Patenten

Klinische Studien in der Schweiz:

  • 10 % der förderfähigen Sachaufwendungen

Übersteigen die beantragten Förderbeiträge die verfügbaren Mittel, werden diese proportional gekürzt.

Anspruchsberechtigte Unternehmen

Ein Gesuch im Bereich Innovation können juristische Personen stellen,

  • mit unbeschränkter Steuerpflicht in Basel-Stadt, oder
  • mit beschränkter Steuerpflicht in Basel-Stadt und einer qualifizierenden Anlage im Kanton (mind. CHF 100’000 Abschreibungen pro Jahr).

Zusätzlich muss das Unternehmen nachweislich innovationsorientiert sein, z. B.:

  • F&E-Aufwendungen ≥ 5 % des Gesamtaufwands (Durchschnitt der letzten 3 Jahre), oder
  • Zugehörigkeit zu einem entwicklungsorientierten Wirtschaftszweig (u. a. Chemie, Pharma, ICT, Hochtechnologie, F&E).

2. Weitere Förderbereiche

Elternzeit

Förderung von freiwillig gewährter Elternzeit, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht:

  • bis zu 3 zusätzliche Wochen
  • 80 % des Einkommens, max. CHF 220 pro Tag

Umwelt: Massnahmenbasierte Förderung

Gefördert werden bis zu:

  • 40 % der Innovationskosten für umgesetzte Massnahmen im Kanton Basel-Stadt und
  • 20 % der Innovationskosten für umgesetzte Massnahmen in der übrigen Schweiz.

Die eingereichten Massnahmen werden innerhalb der Kategorien Treibhausgasemissionen bzw. Energieeffizienz anhand ihrer Kosteneffizienz bewertet. Massgebend ist dabei, welche Wirkung pro investiertem Franken erzielt wird. Auf dieser Grundlage werden die Massnahmen vergleichend beurteilt und in drei Gruppen eingeteilt: Massnahmen der ersten Gruppe erhalten einen Zuschlag von 25 %, während Massnahmen der letzten Gruppe mit einem Abschlag von 25 % berücksichtigt werden.

Umwelt: Klimaberichtbasierte Förderung

Pro eingesparte Tonne an CO2-Äquivalenten werden 30 Franken vergütet (maximal Fr. 5 Mio. pro juristische Person im Jahr).

Gefördert wird eine im Geschäftsjahr 2025 nachweisbare Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) gegenüber dem Vorjahr. Massgebend ist die Senkung der Emissionsintensität gemäss der Klimaberichterstattung.

Einordnung und Unterstützung durch EY

Das Basler Standortpaket eröffnet insbesondere innovationsorientierten Unternehmen erhebliche finanzielle Förderpotenziale. Aufgrund der detaillierten Prüfung der erbrachten und dokumentierten Tätigkeiten ist eine strukturierte Vorbereitung der Gesuche entscheidend. Die Einreichungsfrist für Fördergesuche für das Geschäftsjahr 2025 endet am 30. Juni 2026.

Unsere EY-Teams unterstützen Sie gerne bei: 

    • der Einordnung der Fördermöglichkeiten,
    • der Prüfung der Förderfähigkeit von F&E-, Investitions- und Studienaufwendungen,
    • der Aufbereitung der erforderlichen Dokumentation,
    • sowie der Begleitung des Antragsprozesses.