Spritpreisbremse – Gesetzliche Neuregelungen im Überblick

Am 31.03.2026 wurden im Bundesgesetzblatt wesentliche Änderungen im Preisgesetz und Mineralölsteuergesetz zur Umsetzung der Spritpreisbremse kundgemacht. Die Regelungen sind mit 01.04.2026 in Kraft getreten und gelten befristet bis zum 31.12.2026.

Nach Beschlussfassung im Parlament wurden am 31.03.2026 die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Spritpreisbremse im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Änderung des Preisgesetzes (BGBl. I Nr. 13/2026), Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022 (BGBl. I Nr. 12/2026) Verordnung über die Margenbegrenzung bei Treibstoffen (BGBl. II Nr. 80/2026) sowie die Treibstoffpreisabfederungsverordnung (BGBl. II Nr. 81/2026)).

Mit den beschlossenen Regelungen wurde ein Mechanismus geschaffen, der es ermöglicht, bei erheblichen Preissteigerungen Höchstgrenzen für Margen bei der Veräußerung von Diesel und Euro‑Super festzusetzen. Eine entsprechende Maßnahme setzt das Vorliegen außerordentlicher Marktverwerfungen voraus, wobei eine solche jedenfalls dann angenommen wird, wenn die Nettopreise gegenüber zwei Monaten zuvor um mehr als 30% angestiegen sind. Die Margenbegrenzung darf für maximal einen Monat angeordnet werden und unterliegt einer laufenden Evaluierung, daher tritt die Verordnung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen mit 30.04.2026 wieder außer Kraft.

Ergänzend dazu wurde mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022 ein System zur monatlichen Anpassung der Mineralölsteuer auf Diesel und Euro‑Super eingeführt. Die Absenkung erfolgt für jenen Kalendermonat, für den eine Margenbegrenzung angeordnet ist, und orientiert sich an den aus erhöhten Treibstoffpreisen resultierenden Umsatzsteuer‑Mehreinnahmen. Zur Ermittlung werden die Umsatzsteuereinnahmen pro Liter mit jenen zum gesetzlich festgelegten Referenzdatum (27.02.2026) verglichen, wobei das Gesamtsteueraufkommen aus Mineralöl‑ und Umsatzsteuer konstant gehalten werden soll. Abweichend davon ist für die erstmalige Anwendung ab April 2026 eine pauschale Senkung der Mineralölsteuer um 0,05 Euro je Liter vorgesehen.

Die dargestellten Maßnahmen sind ausschließlich auf Diesel und Euro‑Super anwendbar, setzen den Erlass der jeweiligen Verordnungen voraus und treten mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft, sofern keine Verlängerung vorgesehen wird.



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