Definition: Was ist ein Climate Transition Plan?
Ein Climate Transition Plan ist ein Maßnahmenplan im Unternehmen, um die Treibhausgasemissionen in Richtung Net Zero (Netto-Null-Emissionen) bis spätestens 2050 zu reduzieren. Ein Climate Transition Plan muss mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmen und zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius beitragen. Als zentrales Steuerungselement und als wichtiger Baustein im Klimamanagement von Unternehmen trägt ein Climate Transition Plan insgesamt zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft bei.
Neben der internen strategischen Bedeutung spielt der Climate Transition Plan auch eine entscheidende Rolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Offenlegung verpflichtend, ob ein Klimatransitionsplan vorhanden ist und den inhaltlichen Anforderungen genügt. Er hilft Unternehmen dabei, ihre Klimaziele sowie die geplanten Maßnahmen zur Emissionsminderung transparent darzustellen und Marktteilnehmenden zu kommunizieren.
CTP als Bestandteil der CSRD-Berichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive wurden zwölf Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht, darunter der Umweltstandard ESRS E1 „Climate Change“, der Unternehmen dazu verpflichtet, detailliert über ihre Klimaschutzstrategien, Risiken und Chancen zu berichten. Das übergeordnete Ziel des Klimastandards besteht darin, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresilienten Wirtschaft zu beschleunigen, indem er Unternehmen dazu anregt, ihre Klimaleistung systematisch zu überwachen, zu berichten und zu verbessern. Unternehmen müssen daher klimabedingte quantitative Angaben veröffentlichen, darunter Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen sowie Reduktionsziele (wenn vorhanden) und entsprechende Maßnahmen. Zusätzlich sieht der Standard geeignete Mechanismen zur frühzeitigen Klimawandelanpassung vor – ganz im Sinne des Risikomanagements. Der Klimastandard ESRS E1 beinhaltet außerdem die Angabepflicht E1-1 – einen Übergangsplan für den Klimaschutz.
Wie alle anderen ESG-Standards unterliegt der Klimastandard der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen müssen sich einerseits damit befassen, ob das Thema Klima finanziell relevant ist – in Form von finanziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Andererseits müssen sie sich die Frage stellen, für welche Wirkungen sie hinsichtlich Klimaschutz und Klimawandelanpassungen Verantwortung tragen. Dabei sollen sowohl positive als auch negative Aspekte, tatsächliche und potenzielle Folgen sowie frühere, gegenwärtige und künftige Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Abkommens und zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C berücksichtigt werden.
Vorteile eines Climate Transition Plans nach dem ESRS E1 Klimastandard
Wenn ein Unternehmen über einen Klimatransitionsplan verfügt, muss es über seine Ansätze und seine Herangehensweise zur Erreichung der 1,5°-bezogenen Klimaziele berichten. Durch die Vorlage fundierter Emissionsreduktionspfade zeigt es klar auf, wie es plant, langfristig das EU-Klimaneutralitätsziel 2050 zu erreichen. Diese erhöhte Transparenz hinsichtlich klimabezogener Informationen treibt eine tiefgreifende Transformation von Geschäftsmodellen entscheidend voran. Darüber hinaus stellt der CTP die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens in Form vieler Aspekte sicher:
- Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen
- Setzen Sie die richtigen Schritte zur Klimarisikominderung
- Stärken Sie die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens
- Gewinnen Sie Wettbewerbsvorteile
- Minimieren Sie das Risiko von Greenwashing
- Zeigen Sie Ihr Engagement für den Klimaschutz
- Erfüllen Sie die Anforderungen der Finanzmärkte
Was sind die Elemente eines Climate Transition Plans?
Ein Climate Transition Plan besteht aus mehreren Elementen:
- Wissenschaftsbasierte Klimaziele (zumindest bis 2030, optional 2050)
- Identifizierte Dekarbonisierungshebel
- Dekarbonisierungsmaßnahmen und Einsparungspotenzial
- Finanzierung der Dekarbonisierungsmaßnahmen
- Einbettung in Unternehmensstrategie und Finanzplanung
- Genehmigung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Abgestimmt mit Klimarisikomanagement und eingebettet in die Organisationsstruktur und Unternehmensstrategie