Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden können. Die Ausrichtung an der EU-Taxonomie ist für Unternehmen und Finanzinstitute daher von großer Bedeutung und steigert die Attraktivität für Investor:innen.Unter einer ganzheitlichen Betrachtung sowie Berücksichtigung von ESG- oder CSRD-Lösungen unterstützen wir Sie am Weg zur EU-Taxonomiekonformität und helfen Ihnen, Synergien zu nutzen.

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für die ökologische Nachhaltigkeit von Unternehmenstätigkeiten. Sie definiert nachhaltige Tätigkeiten als solche, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele der EU leisten. Aus diesem Grund steht die EU-Taxonomie im engen Bezug zum EU Green Deal.

Der EU-Taxonomie-Kriterienkatalog

Die EU-Taxonomie verpflichtet Unternehmen und Finanzinstitute zur Offenlegung taxonomierelevanter Informationen wie Umsatz und Investitionen. Sie definiert sechs Umweltziele, die für die Bewertung herangezogen werden.

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Warum die EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen relevant ist 

Es gibt mehrere Gründe, warum die EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen relevant ist. Zum einen erhalten Marktteilnehmende bei ihren nachhaltigen Investitionsentscheidungen Unterstützung durch die EU-Taxonomie. Die Verordnung hat außerdem eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Aktivitäten etabliert. Diese Sprache zu verstehen, ist für Marktteilnehmende wichtig, um ihr Potenzial auf dem Finanzmarkt auszuschöpfen. Zum anderen müssen Unternehmen, die derzeit durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einer CSRD-Berichtspflicht unterliegen, im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung Angaben darüber machen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind. Damit ist die EU-Taxonomie ein wichtiger Aspekt für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement und hat Einfluss auf Ihre Unternehmensstrategie.

 

Veränderungen durch die Omnibus-Initiative

Im Rahmen der Omnibus-Initiative plant die EU-Kommission weitreichende Entlastungen für Unternehmen in der Berichterstattung. Auch die EU-Taxonomie ist davon betroffen und die Anforderungen können sich dadurch ändern.

Mit der Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 weitreichende Erleichterungen für Unternehmen angekündigt.

Was EY denkstatt für Sie tun kann

Erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie und bauen Sie Ihre positiven Auswirkungen mit Hilfe unserer Expert:innen aus. Dabei zeigen wir Möglichkeiten für Ihr CSR-Management auf, um Potenziale für Ihre Nachhaltigkeit im Unternehmen auszuschöpfen, z. B. zur Dekarbonisierung oder in Bezug auf allgemeine ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance).

Umfassender EU-Taxonomie-Support

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Schritten, um die EU-Taxonomie-Berichtspflichten zu erfüllen. Dies umfasst die Planung und Vorbereitung des Projektes, eine umfassende Analyse Ihrer Aktivitäten und das Screening der technischen Kriterien. Des Weiteren umfasst unser Support die Datenerhebung und Berechnung von KPIs sowie die Prozessdokumentation und das Reporting.

Modulare EU-Taxonomie-Services

  • maßgeschneiderte Workshops, z. B. zum Wissensaufbau oder zur Diskussion von spezifischen technischen Bewertungskriterien
  • fundierte Belege zur Konformität mit der EU-Taxonomie, wie z. B. Emissionsberechnungen nach entsprechenden Standards
  • „Do No Significant Harm“ (DNSH) Assessment Support
  • Social Minimum Safeguards Assessment Support
  • Climate Risk and Vulnerability Assessment
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FAQ – Häufige Fragen zur EU-Taxonomie


Perspektiven