Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung

Der Klimawandel zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit – Unternehmen tragen dabei eine zentrale Verantwortung, ihre Auswirkungen auf den Planeten zu reduzieren. Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der komplexen ESG-Berichterstattung (Umwelt, Soziales und Governance) von der Datensammlung bis hin zur Erstellung oder Prüfung.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht stellt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance – ESG) transparent dar. Er informiert darüber, wie Nachhaltigkeit in Strategie, Governance, Geschäftsmodell und operative Prozesse integriert wird und welche Ziele, Maßnahmen sowie Leistungskennzahlen ein Unternehmen verfolgt.

Wie Gesetze und Standards die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorantreiben

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. In Europa bildet insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie-Verordnung den maßgeblichen Rahmen für die gesetzliche Berichterstattung vieler Unternehmen.

Neben den verpflichtenden Rahmenwerken stehen Unternehmen auch freiwillige Standards und Leitlinien zur Verfügung, etwa der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) oder die Global Reporting Initiative (GRI). Diese können insbesondere für Unternehmen relevant sein, die derzeit nicht unmittelbar gesetzlichen Berichtspflichten unterliegen, aber den steigenden Informationsbedarf von Investor:innen, Kund:innen, Banken und anderen Stakeholder:innen adressieren möchten. Parallel dazu etablieren sich die internationalen Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) zunehmend als globale Referenz für investorenorientierte Nachhaltigkeitsinformationen.

Ein qualitativ hochwertiger Nachhaltigkeitsbericht schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen der Stakeholder:innen und unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsaspekte systematisch zu steuern und langfristige Wertschöpfung zu sichern.

Vorteile eines soliden Nachhaltigkeitsberichts

Wie Ihr Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen behandelt, ist entscheidend für seine Resilienz und die langfristige Wertschöpfung gegenüber einer Vielzahl an Stakeholder:innen. Ebenso wichtig ist, wie Ihr Unternehmen darüber berichtet – denn eine fundierte Nachhaltigkeitskommunikation schafft Vertrauen und Transparenz. Die Bedeutung der Berichterstattung geht deshalb weit über die Erfüllung regulatorischer Anforderungen hinaus. Sie zeigt das Verantwortungsbewusstsein eines Unternehmens und stärkt die Handlungskraft, indem sie die Nachhaltigkeitsleistung messbar und nachvollziehbar macht.

Angesichts zunehmender verpflichtender Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt Unternehmen wenig Zeit für die Umsetzung. Daher ist es essenziell, Ihre Unternehmensstrategie auf regulatorische und marktbasierte Anforderungen auszurichten und Nachhaltigkeit in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren, um Ihren Nachhaltigkeitsbericht auf Basis solider Daten aufbauen zu können.

Gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung: wer betroffen ist

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Europäische Union einen einheitlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und nachhaltige Investitionsentscheidungen zu fördern. Durch die im Rahmen des Omnibus-Pakets vorgeschlagenen Vereinfachungen wurden insbesondere der Anwenderkreis, die zeitliche Einführung der Berichtspflichten sowie einzelne Berichtsanforderungen überarbeitet, um den Umsetzungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

  • Die CSRD gilt für europäische Unternehmen ab einer bestimmten Größe sowie für gewisse außereuropäische Gesellschaften mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der EU.
  • Ab 2024 müssen große börsennotierte Unternehmen mit ihrer Berichterstattung beginnen.
  • Ab 2027 folgen weitere große Unternehmen, gestaffelt nach Kriterien wie Umsatz und Anzahl der Mitarbeitenden.
  • Die externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit ist verpflichtend für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen.

Die CSRD ist Teil des European Green Deal, der die EU bis 2050 in eine klimaneutrale, wettbewerbsfähige Wirtschaft transformieren soll.

Für mehr Informationen und nützliche Insights aus dem internationalen EY-Netzwerk werfen Sie einen Blick in die CSRD Technical Resources.

NaBeG: Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich wird durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) geregelt. Das NaBeG bildet die nationale Rechtsgrundlage zur Umsetzung der CSRD.

Als Paragrafenänderungsgesetz passt das NaBeG insbesondere das Unternehmensgesetzbuch (UGB) an und löst die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) ab. Für die betroffenen österreichischen Unternehmen schafft das NaBeG einen verbindlichen Rahmen, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinheitlicht sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Informationen erhöht. 



Was EY für Sie tun kann

EY bietet weltweit das größte Angebot an Nachhaltigkeitsdienstleistungen – bestehend aus vielen stark vernetzten Teams sind insgesamt mehr als 3.400 Expert:innen im Bereich Klimawandel und Nachhaltigkeit tätig. Die Teams von EY unterstützen Sie dabei, sich im komplexen Umfeld der Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zurechtzufinden und sich auf dynamische regulatorische Anforderungen und auf eine verstärkte Sensibilität von Investor:innen, Konsument:innen, Behörden oder Wirtschaftsprüfer:innen vorzubereiten. Unsere Expert:innen unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Berichterstattung auf verschiedenste Weise:

  • Auswahl und Implementierung geeigneter Berichtsstandards wie ESRS, VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs), ISSB, GRI (Global Reporting Initiative) oder Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), um Anforderungen von Investor:innen nachzukommen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (EU-Richtlinien, SEC-Vorschriften, IFRS etc.)
  • Verbesserung von Ratings (z. B. Dow Jones Sustainability Index, Benchmarks)
  • Ausrichtung an internationalen Leitlinien (z. B. UN Global Compact, OECD)

 

EY ESG Suite

EY nutzt modernste Technologien, um Unternehmen bei den Herausforderungen während Ihrer Berichterstattung zu unterstützen – etwa durch digitale Tools wie die EY ESG Suite, eine umfassende Lösung zur Bewertung Ihres ESG-Reifegrads entlang verschiedener Nachhaltigkeitsstandards.


EY ESG Suite Diagramm


Nachhaltigkeitsprüfungsleistungen und prüfungsnahe Begleitung

EY bietet unabhängige Prüfungen von nichtfinanziellen sowie anderen ESG-Berichten und Kennzahlen. Dies stärkt die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen von Stakeholder.innen in die bereitgestellten Informationen. Im Einklang mit globalen oder lokalen Standards können die Prüfungen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit erfolgen.

Nachhaltigkeitsnarrative beeinflussen heute maßgeblich Entscheidungen von Investor:innen, Unternehmensbewertungen und Finanzierungskosten. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Kapitalmärkten, Aufsichtsorganen und weiteren Stakeholder:innen an Substanz, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit ESG‑bezogener Aussagen. Vor dem Hintergrund verschärfter Vorgaben gegen Greenwashing (etwa im Rahmen der Green-Claims-Regulierung) gewinnt die verlässliche Absicherung von ESG-Aussagen zusätzlich an Bedeutung.

Fehlende inhaltliche Fundierung, widersprüchliche Aussagen oder überambitionierte Versprechen können Vertrauen nachhaltig beschädigen und rechtliche, finanzielle sowie operative Risiken nach sich ziehen – auch dann, wenn keine explizite Regulierung verletzt wird.

ESG‑bezogene Aussagen werden vielfach isoliert betrachtet. Tatsächlich betrifft die damit verbundene Risikolage jedoch jede Form der Nachhaltigkeitskommunikation – formell wie informell, reguliert wie freiwillig. Dazu zählen insbesondere:

  • gesetzliche oder freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattungen,
  • Marketing‑ und Werbematerialien,
  • Produktkennzeichnungen und Nachhaltigkeitslabels,
  • Unternehmenswebsites, Investor‑Relations‑Publikationen und Social‑Media‑Kanäle,
  • sonstige freiwillige oder informelle Aussagen zur Nachhaltigkeitsperformance.

Gerade diese Breite machen nicht abgesicherte ESG‑Informationen zu einem systemischen Risiko. Unsere Prüfungs‑ und prüfungsnahen Leistungen helfen Ihnen, Nachhaltigkeitsaussagen ganzheitlich zu bewerten, Risiken frühzeitig zu identifizieren und eine konsistente, belastbare und glaubwürdige ESG‑Kommunikation sicherzustellen.

Verlässliche Prüfungen – weit über gesetzliche Anforderungen hinaus

Neben gesetzlichen Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichterstattungen stehen wir Ihnen als erfahrene und vertrauenswürdige Prüfer:innen auch bei zahlreichen weiteren ESG‑Themen kompetent zur Seite, unter anderem bei:

  • Freiwilliger Berichterstattung nach anerkannten ESG‑Standards
    (z. B. ESRS, VSME, EU‑Taxonomie‑VO, GRI, ISSB, GHG-Protocol etc.)
  • ESG-Kennzahlen und Informationen die für Rating‑, Scoring‑ und Disclosure‑Systeme herangezogen werden (z. B. EcoVadis, CDP etc.)
  • Stakeholder‑Kommunikation im Zusammenhang mit nichtfinanzieller Performance, ausgewählten ESG‑Informationen und Kennzahlen, einschließlich leistungs‑ und vergütungsrelevanter KPIs,
  • Klimabilanzen, einschließlich Product Carbon Footprints (PCF) und Lebenszyklusanalysen (LCA)
  • Klima‑ und umweltbezogenen Aussagen („Green Claims“)
  • Einhaltung interner und externer Standards, Leitlinien oder Verhaltenskodizes
  • Finanzierungsrelevanten ESG‑Aspekten, z. B. ESG‑Covenants oder Green Bonds
  • und vielen weiteren ESG‑bezogenen Fragestellungen

Frühzeitig vorbereitet – sicher durch die Prüfung

Wir begleiten Sie bereits vor der eigentlichen Prüfung mit unserem fundierten Expertenwissen. So stellen wir sicher, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung von Beginn an auf einem soliden, prüfungsfesten Fundament steht. Besonders bewährt haben sich dabei:

  • Assurance Readiness Checks und Gap‑Analysen,
    mit ausführlichem Feedback zu wesentlichen Lücken, Risiken und zum Reifegrad Ihrer Prozesse und Angaben.
  • Praxisnahe Workshops zu ESG‑Regulatorik und Nachhaltigkeitsberichterstattung,
    auch für C‑Level‑Management und Aufsichtsorgane.

Darüber hinaus navigieren wir Sie sicher durch die komplexe Welt der ESG‑Rahmenwerke, Standards und KPIs und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Struktur für Ihre ESG‑Berichterstattung – fundiert, praxisnah und zukunftsorientiert.

Warum EY?

EY ist Marktführer in der ESG-, Nachhaltigkeits- und Klimaberatung. Unsere Teams im Bereich Sustainability Audit Services und der Climate Change and Sustainability Services (CCaSS) / EY denkstatt sind hervorragend aufgestellt, um Sie bei komplexen Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit zu unterstützen und Ihnen zu helfen, den zunehmenden Anforderungen seitens der Regulatorik, Investor:innen oder Konsument:innen gewachsen zu sein und langfristige Resilienz aufzubauen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und wissenschaftsbasierten Methoden sowie Tools am Stand der Technik bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung und begleiten Sie auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell – weit über die reine Erfüllung regulatorischer Vorgaben hinaus.

CSRD Technical Resources

Die CSRD Technical Resources bieten umfassende Leitfäden, aktuelle Erkenntnisse und Tools von EY-Expert:innen im Bereich Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.


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