Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
So unterstützen wir Sie
-
Nachhaltigkeitsberatung aus einer Hand mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihren Geschäftserfolg.
Mehr erfahren
Zentrales Ziel der ESRS sind Transparenz und Vergleichbarkeit: Die ESRS sorgen dafür, dass Unternehmen umfassende und vergleichbare Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung bereitstellen. Dies unterstützt die Ziele des EU Green Deal, indem es Investor:innen und anderen Stakeholder:innen ermöglicht, bessere Einblicke in die Geschäftspraktiken von Unternehmen zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen. Des Weiteren harmonisieren die ESRS die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) und stellen sicher, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen klar und konsistent darstellen.
Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen außerdem umfassende Informationen zu Strategie, Auswirkungen, Risiken, Chancen sowie Ziele und Parameter bereitstellen. Diese Berichte müssen einer bestimmten Struktur folgen und alle wesentlichen Themen abdecken.
Die ESRS verlangen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte, einschließlich der Lieferkette und des Produktlebenszyklus. Qualitative und quantitative Indikatoren sowie belastbare Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung erhöhen die Anforderungen an das Datenmanagement und die Berichtsstrukturen. Zudem verlangt die CSRD ein elektronisches Reporting-Format für Nachhaltigkeitsdaten.
Der Nachhaltigkeitsbericht gemäß ESRS ist für Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, aufgrund der europäischen Vorgaben der CSRD ein integraler Bestandteil des Konzernlageberichts. Diese nicht-finanziellen Angaben über Nachhaltigkeit unterliegen ebenso einer externen Prüfpflicht. Unternehmen müssen in diesem Zusammenhang verargumentieren können, wie bestimmte ESG-Daten erhoben wurden und ESRS-KPIs zustande kamen. Nachhaltigkeitskennzahlen befinden sich damit auf Augenhöhe mit anderen berichtspflichtigen Informationen aus der Finanzberichterstattung. Dies hebt insgesamt die Bedeutung von Nachhaltigkeitsangaben auf ein neues Level.
Insgesamt führt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS zu einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte. Letztendlich sind die ESRS in ihrer Wirkung jedoch nicht nur auf ihre Berichtspflicht zu beschränken. CSRD-pflichtige Unternehmen sind durch die ESRS auch zur Offenlegung aufgefordert, ob sie ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern und ihr Nachhaltigkeitsmanagement weiterentwickelt haben. Das alles soll die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Die neuen Berichtsstandards der CSRD zählen damit zum großen Masterplan der EU, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und ein nachhaltiges Wirtschaftssystem zu etablieren. Sie sind neben der EU-Taxonomie-Verordnung, der EU-Lieferketten-Richtlinie und vielen weiteren EU-Beschlüssen ein wichtiges Puzzlestück im Maßnahmenpaket rund um den EU Green Deal.