Die ESRS sind Teil der CSRD und verpflichten Unternehmen seit 2024 schrittweise zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Zusammenfassung

Die ESRS-Standards sind verpflichtende europäische Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit – was Sie über die ESRS wissen müssen.


Überblick

  • Die ESRS sind Teil der CSRD und verpflichten Unternehmen ab 2024 zu standardisierter Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch den Omnibus-Vorschlag werden die Datenpunkte überarbeitet.
  • Die Standards umfassen zwei bereichsübergreifende (ESRS 1 und ESRS 2) und zehn themenspezifische Standards für Umwelt, Soziales und Governance. Sektorspezifische Standards wurden nicht verwirklicht. Die Pflicht zur Datenerhebung von Nicht-CSRD-Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette soll gestrichen werden.
  • Etwa 50.000 Unternehmen in der EU müssen die Standards einhalten. Für einige Unternehmen wurde die Berichtspflicht um zwei Jahre verschoben und es sind höhere Schwellenwerte geplant, die zur Befreiung einiger Unternehmen führen können.

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die erste Reihe der ESRS, Abkürzung für European Sustainability Reporting Standards, verabschiedet. Die ESRS und CSRD läuten eine neue Ära der Transparenz und Verantwortlichkeit in Unternehmen ein.

In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der ersten zwölf Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards und beantworten häufige Fragen, wie: Welche ESRS sind aktuell verpflichtend, welche Inhalte werden in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS verlangt und wie hängen die ESRS mit anderen Standards zusammen? Außerdem werfen wir einen Blick auf Entwicklung, Struktur und Berichtsbereiche des ersten Sets.

ESRS der EFRAG: Was sind die ESRS-Standards?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – soll die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen und verschärft die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union erheblich. Neben der inhaltlichen Ausweitung der Berichtspflichten führt die Richtlinie insbesondere zu einer deutlichen Vergrößerung des Kreises der betroffenen Unternehmen.

Die ESRS-Standards sind einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards und ein integraler Bestandteil der CSRD. Damit sind die ESRS-Standards verpflichtend anzuwenden. Die Verabschiedung des ersten Sets mit insgesamt zwölf Standards durch die Kommission gilt als bedeutender Schritt, der nachhaltige Praktiken und Transparenz in Unternehmen fördern und zu ihrer Vergleichbarkeit beitragen soll. Diese Standards sind verpflichtend für rund 50.000 Unternehmen in der EU, sowie deren Tochtergesellschaften und ausländischen Niederlassungen mit bedeutender Geschäftstätigkeit im EU-Raum.

Ein zentraler Bestandteil des Omnibus-Vorschlags ist die Überarbeitung der ESRS, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) geleitet wird. Die Europäische Kommission beauftragte die EFRAG, die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte zu verringern und die Konsistenz mit anderen bestehenden Rechtsvorschriften zu verbessern. Um die Berichterstattung weiter zu vereinfachen, werden die ursprünglich geplanten sektorspezifischen Standards nicht umgesetzt und die Pflicht zur Erhebung von Daten innerhalb der Wertschöpfungskette von Nicht-CSRD-Unternehmen wird aufgehoben.

EFRAG hat der EU-Kommission im April 2025 einen Zeitplan zur Vereinfachung der ESRS vorgelegt, der die Finalisierung der Reduktion bis Oktober 2025 vorsieht.

Die ESRS sind Teil des EU Green Deals und sollen den Umfang und die Qualität der Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Unternehmen vorantreiben und damit die nachhaltige Entwicklung fördern.
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Kapitel 1

Ziel der ESRS und Zusammenspiel mit dem EU Green Deal

Das Ziel der ESRS besteht darin, den Umfang und die Qualität der Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Unternehmen voranzutreiben und damit die nachhaltige Entwicklung zu fördern, um gemäß dem EU Green Deal Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

Zentrales Ziel der ESRS sind Transparenz und Vergleichbarkeit: Die ESRS sorgen dafür, dass Unternehmen umfassende und vergleichbare Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung bereitstellen. Dies unterstützt die Ziele des EU Green Deal, indem es Investor:innen und anderen Stakeholder:innen ermöglicht, bessere Einblicke in die Geschäftspraktiken von Unternehmen zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen. Des Weiteren harmonisieren die ESRS die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) und stellen sicher, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen klar und konsistent darstellen.

 

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen außerdem umfassende Informationen zu Strategie, Auswirkungen, Risiken, Chancen sowie Ziele und Parameter bereitstellen. Diese Berichte müssen einer bestimmten Struktur folgen und alle wesentlichen Themen abdecken.

 

Die ESRS verlangen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte, einschließlich der Lieferkette und des Produktlebenszyklus. Qualitative und quantitative Indikatoren sowie belastbare Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung erhöhen die Anforderungen an das Datenmanagement und die Berichtsstrukturen. Zudem verlangt die CSRD ein elektronisches Reporting-Format für Nachhaltigkeitsdaten.

 

Der Nachhaltigkeitsbericht gemäß ESRS ist für Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, aufgrund der europäischen Vorgaben der CSRD ein integraler Bestandteil des Konzernlageberichts. Diese nicht-finanziellen Angaben über Nachhaltigkeit unterliegen ebenso einer externen Prüfpflicht. Unternehmen müssen in diesem Zusammenhang verargumentieren können, wie bestimmte ESG-Daten erhoben wurden und ESRS-KPIs zustande kamen. Nachhaltigkeitskennzahlen befinden sich damit auf Augenhöhe mit anderen berichtspflichtigen Informationen aus der Finanzberichterstattung. Dies hebt insgesamt die Bedeutung von Nachhaltigkeitsangaben auf ein neues Level.

 

Insgesamt führt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS zu einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte. Letztendlich sind die ESRS in ihrer Wirkung jedoch nicht nur auf ihre Berichtspflicht zu beschränken. CSRD-pflichtige Unternehmen sind durch die ESRS auch zur Offenlegung aufgefordert, ob sie ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern und ihr Nachhaltigkeitsmanagement weiterentwickelt haben. Das alles soll die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Die neuen Berichtsstandards der CSRD zählen damit zum großen Masterplan der EU, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und ein nachhaltiges Wirtschaftssystem zu etablieren. Sie sind neben der EU-Taxonomie-Verordnung, der EU-Lieferketten-Richtlinie und vielen weiteren EU-Beschlüssen ein wichtiges Puzzlestück im Maßnahmenpaket rund um den EU Green Deal.

Welche Unternehmen von den ESRS betroffen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Kapitel 2

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Wer muss berichten?

Der Anwendungsbereich der CSRD

Die CSRD definiert unter anderem den Geltungsbereich der ESRS: Welche Unternehmen sind wann von den neuen Berichtspflichten betroffen? Kurz gesagt: Dies hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Denn die CSRD sieht eine gestaffelte Einführung der neuen Berichtspflichten vor. Für Unternehmen mit bereits bestehender Reportingpflicht durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist die Anwendung für den Geschäftsbericht mit Publikation im Jahr 2025 vorgesehen. Alle anderen Unternehmen sind von der Berichtspflicht nach der neuen Richtlinienänderung, aufgrund des Omnibus-Vorschlags im Februar 2025, sowie ab 2028 bzw. 2029 betroffen. Die genaue Staffelung zeigt die folgende Übersicht:

Mit der Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 weitreichende Erleichterungen für Unternehmen angekündigt.
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Kapitel 3

Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission

Welche möglichen Änderungen können die CSRD-Berichtspflicht beeinflussen?

Am 26.Februar 2025 wurde von Seiten der EU-Kommission ein Omnibus Vorschlag mit Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich veröffentlicht.

Ein zentraler Punkt des Omnibus-Vorschlags ist die Überarbeitung der ESRS durch die EFRAG. Die EFRAG soll die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte reduzieren und die Konsistenz mit bestehenden Vorschriften verbessern. Außerdem sollen sektorspezifische Standards nicht umgesetzt und die Pflicht zur Datenerhebung innerhalb der Wertschöpfungskette von Nicht-CSRD-Unternehmen gestrichen werden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Reduktion verpflichtender ESRS-Datenpunkte
  • Entfernung weniger wichtiger Datenpunkte
  • Priorisierung quantitativer Daten gegenüber narrativem Text
  • Unterscheidung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Datenpunkten
  • Es sollen unklare Bestimmungen geklärt und die Konsistenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften verbessert werden, während das Prinzip der „Double Materiality“ beibehalten wird.
  • Die Struktur und Präsentation der Standards wird vereinfacht, um die Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards zu erhöhen.
  • Die technische Beratung durch EFRAG soll bis zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen sein, damit Unternehmen die überarbeiteten Standards für das Geschäftsjahr 2027 anwenden können, eventuell auch schon für 2026.

Die Omnibus-Initiative

Im Rahmen der Omnibus-Initiative plant die EU-Kommission weitreichende Entlastungen für Unternehmen in der Berichterstattung. Mehr Informationen zur Omnibus-Initiative finden Sie in unserem Artikel.


Die Meilensteine zur Entwicklung der europäischen Berichtstandards
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Kapitel 4

ESRS-Zeitplan

Die Meilensteine zur Entwicklung der europäischen Berichtsstandards

Die Entwicklung der ESRS war ein mehrjähriger Prozess, wie die folgende Timeline zeigt.

  • April 2021: Die Europäische Kommission gibt einen ersten Vorschlag für die CSRD heraus. Außerdem wird die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur technischen Beratung der Europäischen Kommission und zur Ausarbeitung der ESRS ausgewählt.
  • April 2022: Die EFRAG veröffentlicht die Entwürfe (Exposure Drafts) für den ersten Satz der ESRS. Die öffentliche Konsultation beginnt.
  • Juni 2022: Zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament findet eine vorläufige politische Einigung über die CSRD statt.
  • August 2022: Die öffentliche Konsultation endet und die Analyse des Feedbacks startet. Die EFRAG überarbeitete die Entwürfe daraufhin erheblich.
  • November 2022: Die ersten ESRS-Drafts werden bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die EU-Mitgliedstaaten und andere EU-Gremien werden zu den Inhalten konsultiert.
  • Juni 2023: Mit dem ESRS-Update wird am 9. Juni 2023 eine aktualisierte Version der Standards veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Standards wurden von der Europäischen Kommission erheblich angepasst.
  • Juli 2023: Nach der vierwöchigen öffentlichen Konsultation, die am 7. Juli 2023 endet, wird die endgültige delegierte Verordnung zur Ergänzung der CSRD am 31. Juli 2023 offiziell verabschiedet.
  • April 2025: EFRAG hat der EU-Kommission einen Zeitplan zur Vereinfachung der ESRS vorgelegt, der die Finalisierung der Reduktion bis Oktober 2025 vorsieht.
  • Oktober 2025: Voraussichtliche Finalisierung der Reduktion der ESRS.
Die Havel in Deutschland, mit Wassergräsern und seichten Gewässern.
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Kapitel 5

ESRS-Zusammenfassung: Wie viele ESRS gibt es?

Die ESRS-Standards gliedern sich in verschiedene Themenbereiche

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es zwölf ESRS. Das sogenannte erste Set der ESRS enthält zwei themenübergreifende Standards (Cross-cutting Standards) und zehn sektorübergreifende Themenstandards (Topical sector-agnostic Standards). Letztere legen jeweils einen Schwerpunkt auf Environmental-, Social- und Governance-Themen. Die folgende ESRS-Struktur ermöglicht eine einfache und logische Gliederung von Nachhaltigkeitsinformationen.

ESRS-Standards: Überblick

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bestehen aus themenübergreifenden Standards sowie sektorübergreifenden Standards.

Themenübergreifende Standards ESRS 1 und ESRS 2 

Zusammenfassung ESRS 1: Allgemeine Anforderungen

ESRS 1 beinhaltet verpflichtende Prinzipien für die Erstellung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaussagen gemäß der CSRD. ESRS 1 beinhaltet keine konkreten Berichtsinhalte, sondern gibt die Basis vor, nach der berichtet werden muss. Der Standard umfasst Berichterstattungsbereiche, aber auch Vorgaben zu Sorgfaltspflichten, der Wertschöpfungskette sowie zeitliche Vorgaben und definiert darüber hinaus die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsinformationen erhoben und dargestellt werden müssen. ESRS 1 sieht ebenso vor, dass die einzelnen Standards einer Wesentlichkeitsanalyse (ESRS Materiality Assessment) unterzogen werden. Davon ausgenommen ist ESRS 2.

Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 beruht auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Die ESRS-Wesentlichkeitsanalyse lehnt sich damit stark an GRI an. Sie stellt ein zentrales Vehikel der CSRD dar, um Auswirkungen, Risiken und Chancen in Erfahrung zu bringen und darüber in Übereinstimmung mit den einzelnen ESRS zu berichten.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist damit das vorgegebene Tool zur Eingrenzung der Berichtsinhalte. Welche ESRS und Inhalte zu berichten sind, hängt also davon ab, was für das Unternehmen als wesentlich erachtet wird. Allerdings sind detaillierte Erklärungen erforderlich, wenn bestimmte Aspekte als nicht-wesentlich eingestuft werden.


Exkurs: Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven beleuchten müssen. Einerseits müssen sie die Auswirkungen des Unternehmens gemäß der Inside-Out-Perspektive berücksichtigen, andererseits müssen sie die finanzielle Wesentlichkeit gemäß der Outside-In-Perspektive in die Wesentlichkeitsanalyse einfließen lassen. 


Zusammenfassung ESRS 2: Allgemeine Angaben

ESRS 2 legt allgemeine Merkmale und Informationen wie Policies, Maßnahmen und Ziele fest, die unabhängig von dem Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse berichtet werden müssen. Außerdem gibt ESRS 2 die Struktur und Inhalte für die Themenstandards vor. Definiert sind darin insgesamt vier Offenlegungsbereiche:

  • Governance
  • Strategie
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Kennzahlen und Ziele

Diese vier Säulen lehnen sich an TCFD/ISSB an und sind daher im Einklang mit bestehenden internationalen Sustainability-Reporting-Frameworks.

ESRS-Themenstandards

Die zehn ESRS Topical Standards werfen einen ganzheitlichen Blick auf ESG-Themen. Damit widmen sie sich unterschiedlichen ESG-Berichtsinhalten und legen dabei detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen und -daten fest.

Zusammenfassung ESRS E1-E5 – Umweltinformationen

Die fünf Umwelt-Standards behandeln Reportinginhalte zu den Themen Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2), Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3), Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4) sowie Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5). Sie sehen teilweise vor, dass das Unternehmen darüber berichtet, wie es den Übergang zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell meistert und über entsprechende Pläne verfügt. Auch der eigene Beitrag zur Erreichung der Umweltziele des EU Green Deal sind darin vorgesehen.

Zusammenfassung ESRS S1-S4 – Sozialinformationen

Diese vier Standards beziehen sich auf soziale Aspekte und ermöglichen es Unternehmen, Informationen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1) und über die Unternehmensgrenze hinaus strukturiert zu berichten. Einer der Standards widmet sich den Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette (ESRS S2). Informationen zu von den Unternehmensaktivitäten betroffenen Communitys (ESRS S3) sowie die Konsument:innen und Endverbraucher:innen (ESRS S4) sind ebenfalls durch jeweils einen Standard abgedeckt. Die Standards ESRS S2-S4 sehen keine quantitativen, sondern nur qualitative Angaben vor.

Zusammenfassung ESRS G1 – Unternehmenspolitik

Der Governance-Standard dient dem besseren Verständnis der Strategie, Prozesse bzw. Abläufe und Leistungen eines Unternehmens. Darin aufgeführt sind Angaben zur Rolle der Verwaltungs-, Leistungs- und Aufsichtsorgane. Außerdem werden im Governance-Standard verschiedene Berichtsinhalte zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Unternehmen festgelegt. ESRS G1 verlangt schlussendlich grundlegende Informationen zur Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur. Der Standard sieht außerdem Angaben vor, wie ein Unternehmen mit Korruption oder Bestechung umgeht und dies vermeidet, und geht auf die Beziehung mit Lieferant:innen und politische Einflussnahme ein.

Wir empfehlen Unternehmen, sich früzeitig auf die ESRS vorzubereiten.
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Kapitel 6

Freiwilliger VSME-Standard

Ein freiwilliger VSME-Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ist geplant. Was beinhaltet der freiwillige Standard?

Der Voluntary Sustainability Standard for SMEs (VSME) ist ein freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und wird durch die Gremien der EFRAG im Auftrag der EU-Kommission ausgearbeitet. Der VSME-Standard hilft KMU, Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und Transparenz für Geschäftspartner:innen und Investor:innen zu schaffen. Er bietet außerdem eine praxisorientierte Grundlage für die Berichterstattung und steigert die Wettbewerbsfähigkeit.

Dieser freiwillige Berichtsstandard ist modular aufgebaut und umfasst ein stark reduziertes Set an zu berichtenden Datenpunkten im Vergleich zur CSRD. Er enthält ESG-Kernmetriken zu Umwelt, Sozialem und Governance. Das Basismodul (Basic) des VSME-Standards deckt die grundlegenden Anforderungen ab, während das umfassende Modul (Comprehensive) auf dem Basismodul aufbaut und die Berichtslegung erweitert. Zusammen umfassen beide Module insgesamt 20 Offenlegungen. Ein besonderer Fokus liegt auf Auswirkungen und Risiken, jedoch ohne verpflichtende Wesentlichkeitsanalyse – es gilt das „If applicable“-Prinzip: Unternehmen müssen nur relevante Informationen oder Anweisungen berichten.

Dieser standardisierte Berichtsrahmen ist auf KMU ausgerichtet, die nicht unter den verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD fallen. Die Europäische Kommission plant zudem, einen freiwilligen Berichtsstandard basierend auf dem VSME-Standard zu entwickeln, insbesondere aufgrund der vorgeschlagenen Erhöhung der Schwellenwerte und der zeitlichen Verschiebung der Berichtspflichten durch die Omnibus-Initiative. Dieser Standard soll dazu dienen, Unternehmen, welche durch die Reformen der CSRD entpflichtet wurden, auf die Anforderungen kapitalmarktorientierter Konzerne, Kreditinstitute oder anderer interessierter Stakeholder:innen vorzubereiten, da diese Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen. Ziel ist es, dass diese Unternehmen ökologische und soziale Unternehmensaspekte nachvollziehbar kommunizieren können, ohne denselben regulatorischen und dokumentationsbezogenen Verpflichtungen zu unterliegen.

Welche Vorteile würden sich für Unternehmen durch die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben?

Überschneidungen mit bestehenden Rahmenwerken und Standards helfen Unternehmen, effizienter zu sein.
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Kapitel 7

Weitere Fakten zu ESRS und CSRD

ESRS vs. GRI? Überschneidungen mit bestehenden Rahmenwerken sowie Standards und was wir Unternehmen empfehlen

Große Teile der ESRS-Kennzahlen, Berichtsinhalte und Vorgehensweisen lehnen sich an bereits etablierten Standards und Rahmenwerken an. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies:

  • GRI-Standards (Global Reporting Initiative), z. B. für die Kennzahlen aus den themenspezifischen ESRS und die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 (ESRS Double Materiality)
  • SASB (Sustainability Accounting Standards Board)
  • TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) – jetzt ISSB – für die Auseinandersetzung mit Klimarisiken, Risikomanagement und finanzielle Wesentlichkeit
  • Science Based Targets und GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) für den Umgang mit Klimastrategien
  • CDP (Carbon Disclosure Project), Berechnung des Corporate Carbon Footprints (Scope-1-2-3) und die finanzielle Bewertung von Chancen und Risiken

Unternehmen, die mit den obigen Standards und Rahmenwerken bereits arbeiten und vertraut sind, haben bei der ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung deutliche Vorteile.

ESRS-Veröffentlichung: Gibt es die ESRS auf Deutsch? 

Ja, es gibt die ESRS auf Deutsch. Die ESRS sind als Anhang C zum delegierten Rechtsakt der CSRD verfügbar. Alle Dokumente und Sprachversionen können auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen und im Download-Bereich bezogen werden.

Hier geht’s direkt zum Download aller Sprachversionen: ESRS-Standards Download Deutsch

Was wir Unternehmen empfehlen 

Mit der CSRD wird das Nachhaltigkeitsreporting deutlich komplexer. Denn so ziemlich jedes bereits bekannte und neue Nachhaltigkeitsthema wird angesprochen durch die ESRS – BiodiversitätKlimastrategien oder Kreislaufwirtschaft, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Insbesondere der ESRS-Klimawandel-Standard (ESRS E1) definiert hohe Anforderungen zu Klimaschutzmaßnahmen und an das Klimarisikomanagement. Außerdem muss die Berichterstattung im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung erfolgen.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das infolge, dass eine tiefe und breite Expertise in vielen Bereichen gefragt ist. Außerdem muss ein Großteil der internen Fachabteilungen involviert werden und es müssen ausreichende Kapazitäten vorhanden sein. Interner Wissensaufbau, Gap-Analysen und eine Roadmap mit Maßnahmen, die in Folge abzuarbeiten sind, setzen Vorlaufzeit voraus. Unsere Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass im Bereich des Datenmanagements und hinsichtlich der Berichtsstrukturen in vielen Unternehmen intensive Vorarbeiten zu leisten sind. Außerdem verlangt die CSRD zahlreiche externe Schnittstellen und Stakeholder:innen-Dialoge, die über die Grenzen Ihres Unternehmens hinausgehen. All diese Anforderungen können aus unserer Erfahrung heraus nur selten intern abgedeckt werden und verlangen eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den neuen EU Sustainability Reporting Standards.

Fazit

Die ESRS-Standards stellen einen zentralen Schritt zur verpflichtenden und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU dar. Besonders wichtig ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das Unternehmen dazu verpflichtet, sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch finanzielle Nachhaltigkeitsrisiken offenzulegen. Wir empfehlen Unternehmen, sich frühzeitig vorzubereiten und Synergien mit anderen Rahmenwerken zu nutzen. Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zur ESRS-CSRD-Compliance – kontaktieren Sie uns für Ihre ESRS-Beratung.


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