Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Unternehmen ohne Nachhaltigkeitsbericht: Pflicht wäre treibender Faktor
Es ist absehbar, dass die neue Gesetzeslage mittel- bis langfristig zur Folge haben wird, dass Nachhaltigkeitsberichte flächendeckend strategisch verankert werden. Immerhin gaben 70 Prozent der Unternehmen, die bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, an, das so wegen fehlender gesetzlicher Verpflichtung handzuhaben. Die weiteren Gründe für nicht durchgeführte Berichterstattung: die Anforderungen an die Berichterstattung seien nicht klar genug definiert gewesen, der konkrete Nutzen für das eigene Geschäft sei schwer abzuschätzen (17 Prozent) sowie die Tatsache, dass Nachhaltigkeit zwar Teil der Unternehmenspraxis ist, bisher aber nicht in einem formellen Bericht dokumentiert wird (26 Prozent).
„Die Ergebnisse zeigen deutlich, wo die Schmerzpunkte liegen: Datenverfügbarkeit, Komplexität und Ressourcenmangel sind die zentralen Hürden, die Unternehmen überwinden müssen. Dazu kommt noch die regulatorische Unsicherheit: Es herrscht bei immerhin fast sechs von zehn Unternehmen Unklarheit und Unsicherheit bezüglich der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften. Hier gilt es, die Prozesse für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Lieferketten-Sorgfaltspflichten (CSDDD) zu überprüfen und sich auf die Kernanforderungen zu fokussieren. Der Entwurf des EU-Omnibuspakets sorgt zwar für Erleichterungen, aber die Einhaltung bleibt anspruchsvoll", betont Peter Linzner, Partner EY denkstatt und Solution Leader für Sustainability bei EY.
Mehr Zeit für Nachhaltigkeitskommunikation
Grundsätzliches Ziel des Omnibus-Pakets ist es, Unternehmen mit Übergangsregelungen und Anpassungen beim Einstieg in die neuen Berichtspflichten zu entlasten. Die Mehrheit der befragten Unternehmen (72 Prozent) war bereits vor dessen Einführung von der CSRD betroffen, fast alle (90 Prozent) haben sich darüber hinaus aktiv mit den geplanten Neuerungen und Regelungen auseinandergesetzt. Fast jedes dritte Unternehmen plant zudem, den künftigen Fokus auf die Erarbeitung und Aktualisierung der Konzepte, Ziele und KPIs und/oder auf den Ausbau der Nachhaltigkeitsstrategie zu legen.