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Die E-Rechnungspflicht kommt – sind Österreichs Unternehmen vorbereitet auf die Legalanforderungen innerhalb der EU?

Ab 2030 wird die E-Rechnung EU-weit Pflicht. Doch schon heute müssen sich Unternehmen auf veränderte Anforderungen einstellen, denn in Ländern wie Deutschland ist sie bereits Realität.


Überblick

  • Ab Juli 2030 wird die E-Rechnung für B2B-Transaktionen innerhalb der EU verpflichtend, wobei Rechnungen im strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden müssen.
  • Deutschland hat die E-Rechnung bereits 2025 eingeführt mit Übergangsfristen bis 2027, wobei nicht-konforme Rechnungen bei B2B-Umsätzen ab 2027 nicht mehr zulässig sind.
  • Österreich hat aktuell keine nationale E-Rechnungspflicht, aber Unternehmen sollten sich auf die möglichen EU-weiten Meldepflichten vorbereiten.
  • Andere Länder wie Frankreich stehen mit 01.09.2026 bereits in den Startlöchern.
  • Unternehmen sollten ihre Systeme und Prozesse analysieren, passende Technologieoptionen wählen und die Automatisierung sowie Datenqualität zur Erfüllung der E-Rechnungsanforderungen stärken.

Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) auf EU-Ebene sowie die nationale Umsetzung in einzelnen Mitgliedstaaten – allen voran Deutschland – markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung steuerlicher Digitalisierung. Auch wenn die E-Rechnung in Österreich derzeit noch nicht generell verpflichtend ist, sind österreichische Unternehmen zunehmend indirekt betroffen (durch lokale Ansässigkeit oder umsatzsteuerliche Registrierungen) und sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Dieser Artikel beleuchtet beispielhaft die rechtlichen Grundlagen der E-Rechnung, die für österreichische Unternehmen relevant sind, und zeigt auf, welche Maßnahmen bereits jetzt sinnvoll und notwendig sind, um gut vorbereitet in die digitale Zukunft der Rechnungslegung zu starten.

Was bedeutet die E‑Rechnungspflicht auf EU‑Ebene im Rahmen der ViDA‑Reform?

Mit der Richtlinie (EU) 2025/516, die im März 2025 verabschiedet wurde, macht die EU einen zentralen Schritt zur Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems. Die Maßnahme ist Teil des Reformpakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA), das darauf abzielt, Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen, die Effizienz der Steuererhebung zu steigern und das Mehrwertsteuersystem fit für das digitale Zeitalter zu machen.

Ein Kernelement der Reform ist die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen. Ab dem 01.07.2030 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten in einem strukturierten elektronischen Format gemäß der CEN-Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Formate wie PDF gelten künftig nicht mehr als elektronische Rechnungen im Sinne der Richtlinie.

Parallel zur E-Rechnung wird ein digitales Meldesystem eingeführt: Für innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Umsätze, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren greift, wird die elektronische Rechnung nicht nur verpflichtend, sondern auch meldepflichtig. Die Meldung muss künftig unmittelbar nach Rechnungserstellung oder dem Zeitpunkt, zu dem eine Rechnung hätte erstellt werden müssen, erfolgen. Zudem gilt eine Frist von zehn Tagen ab Entstehung der Steuerschuld für die Rechnungsstellung.

Papier- und nicht-konforme Rechnungsformate dürfen ab Juli 2030 nur noch für Geschäftsvorfälle verwendet werden, die nicht unter die neuen digitalen Meldepflichten (Digital Reporting Requirements, DRR) fallen.


Für rein nationale Umsätze zwischen österreichischen Unternehmen sieht ViDA keine unmittelbare Verpflichtung zur E-Rechnung vor. Die Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten jedoch ausdrücklich die Möglichkeit, eine nationale E-Rechnungspflicht einzuführen. Ob Österreich davon Gebrauch machen wird, ist derzeit offen. Angesichts der Entwicklungen in Deutschland, wo die verpflichtende E-Rechnung bereits seit 2025 schrittweise eingeführt wird, sowie in Frankreich, wo die Einführung ab 01.09.2026 beginnt, ist davon auszugehen, dass auch Österreich mittelfristig entsprechende Schritte setzen könnte.

Österreichische Unternehmen sind daher gut beraten, die Entwicklungen in sämtlichen EU-Ländern aufmerksam zu verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche nationale Anforderungen vorzubereiten.

Wie setzt Deutschland die E‑Rechnungspflicht im B2B‑Bereich um – und was bedeutet das für Österreich?

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland bereits 2024 die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze beschlossen. Die Regelung betrifft alle Unternehmen mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland, sofern sie Leistungen an andere in Deutschland ansässige Unternehmen erbringen. Umsätze an Endverbraucher:innen oder Unternehmer:innen in anderen EU-Mitgliedstaaten sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Seit dem 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen in Deutschland verpflichtend. Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU entspricht – konkret dem CEN-Standard EN 16931. Alternativ können auch andere elektronische Formate verwendet werden, sofern sie die umsatzsteuerlich relevanten Informationen vollständig und korrekt übermitteln und mit dem CEN-Standard kompatibel sind. Dazu zählen insbesondere EDI-Rechnungen.

Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen – etwa Papierrechnungen oder nicht-konforme elektronische Formate –, gelten künftig als „sonstige Rechnungen“ und sind für die betroffenen B2B-Umsätze nicht mehr zulässig.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten in Deutschland gestaffelte Übergangsfristen:

  • 01.01.2025 bis 31.12.2026: Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate verwenden, sofern der Empfänger bzw. die Empfängerin zustimmt.
  • 01.01.2026 bis 31.12.2027: Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro bleibt die Ausstellung sonstiger Rechnungen weiterhin zulässig.
  • Bis 31.12.2027: EDI-Rechnungen in anderen Formaten dürfen mit Zustimmung des Empfängers bzw. der Empfänger:in weiterhin verwendet werden.

Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrscheine, die weiterhin als sonstige Rechnungen zulässig sind.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland fallen folgendermaßen aus:

  • Ab August 2023 liegt ein Gesetzentwurf zur stufenweisen Einführung der E-Rechnung vor, der am 22.03.2024 auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Die Regelungen gelten für inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen – also solchen mit Sitz, Geschäftsleitung oder einer am Umsatz beteiligten Betriebsstätte. Ab dem 01.01.2025 besteht grundsätzlich die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen, ab dem 01.01.2027 folgt die Versandpflicht (mit Ausnahmen).
  • Die E-Rechnung wird ab 2025 als strukturiertes elektronisches Format definiert, das der CEN-Norm EN 16931 (UBL 2.1 und CII D16B) entspricht oder einem anderen elektronischen Format, sofern die Angaben daraus in ein CEN-konformes Format extrahiert werden können. Davon ausgenommen sind etwa EDI-Rechnungen, sofern sie zu einem entsprechend kompatiblen Format verarbeitet werden können.
  • Ein verpflichtender Übertragungsweg ist derzeit nicht festgelegt; der Ansatz ist dezentral, ohne verpflichtende Meldepflicht oder zentrale Übermittlung der Rechnungsdaten. Die Ausstellungsfrist bleibt für E-Rechnungen weiterhin bei sechs Monaten. Ausnahmen gelten unter anderem für steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, für Kleinbetragsrechnungen sowie für Fahrausweise.

Die Grafik verdeutlicht die Übergangsfristen und Auslaufmodelle für Papier- und bisherige elektronische Rechnungsformate und zeigt, ab wann ausschließlich die strukturierte E-Rechnung (CEN EN 16931) als Standard gilt.

Gesetzliche Bestimmungen zur verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland

Zeitplan und Anforderungen für die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland, speziell für B2B-Umsätze ab 2025

Deutschland folgt mit dieser Regelung weitgehend den Vorgaben der EU-Initiative ViDA. Gleichzeitig zeigt sich, dass andere Länder wie Italien, Polen und Frankreich eigene Wege gehen. Für international tätige Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte Komplexität, da nationale Vorschriften zur E-Rechnung weiterhin individuell berücksichtigt werden müssen.

Wie setzt Frankreich die E-Rechnung und das E-Reporting um – und was bedeutet das für österreichische Unternehmen?

Frankreich führt die verpflichtende E-Rechnung schrittweise ein: Ab dem 01.09.2026 müssen alle in Frankreich ansässigen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Große und mittelgroße Unternehmen sind ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet. Kleinstunternehmen folgen ab dem 01.09.2027.

Die Reform beschränkt sich jedoch nicht auf die E-Rechnung: Frankreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten mit einem besonders weitreichenden Modell der verpflichtenden E-Rechnung. Ergänzend wird ein umfassendes verpflichtendes E-Reporting eingeführt, das insbesondere B2C-Umsätze sowie bestimmte Zahlungsdaten umfasst. Damit sollen der Finanzverwaltung strukturierte Transaktions- und Zahlungsinformationen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Die französischen Anforderungen beschränken sich nicht auf in Frankreich ansässige Unternehmen. Auch ausländische Unternehmen mit einer französischen Umsatzsteuerregistrierung können vom E-Reporting betroffen sein. Für österreichische Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen in Frankreich bedeutet dies, dass trotz fehlender E-Rechnungspflicht künftig E-Reporting-Verpflichtungen entstehen können. Die Analyse der eigenen Transaktionsströme und Umsatzsteuerregistrierungen wird daher zu einem wesentlichen Bestandteil der Compliance-Vorbereitung.

Ein zentrales Element des französischen Modells ist die verpflichtende Nutzung zertifizierter Plattformen – Plateformes Agréées (PA) bzw. zertifizierte Plateformes de Dématérialisation Partenaire (PDP). Über diese Plattformen werden sowohl elektronische Rechnungen als auch die für das E-Reporting relevanten Daten verarbeitet. Die Plattformen prüfen die Daten technisch und inhaltlich, dokumentieren den Rechnungsprozess anhand verpflichtender Statusmeldungen und stellen sicher, dass die relevanten Informationen automatisiert an die französische Steuerbehörde übermittelt werden.

Sowohl die E-Rechnungsanforderungen als auch die E-Reportinganforderungen setzen ein umfassendes Datenmapping voraus, das zeitlich nicht unterschätzt werden darf. Denn aus den Legalanforderungen in Frankreich ergeben sich insgesamt fünf unterschiedliche Datensätze, die Unternehmen künftig abbilden müssen:

  1. Empfang inländischer B2B-E-Rechnungen
  2. Ausstellung inländischer B2B-E-Rechnungen
  3. Meldung von Zahlungsdaten im Rahmen des E-Reportings
  4. Meldung grenzüberschreitender B2B-Transaktionen
  5. Meldung inländischer B2C-Transaktionen (sofern kein OSS angewendet wird)

Diese Datensätze unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Umfangs und Struktur der erforderlichen Datenfelder. Daraus ergibt sich für Unternehmen ein erhöhter Aufwand im Datenmanagement, bei erforderlichen Systemanpassungen und der kontinuierlichen Sicherstellung der Datenqualität.

Für Unternehmen bedeutet das: Das französische Modell ist kein Zukunftsthema mehr, sondern wird ab dem 01.09.2026 für die ersten Unternehmen Realität. Gerade große und mittelgroße Unternehmen müssen bis dahin nicht nur elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen können, sondern auch die relevanten E-Reporting-Daten vollständig, korrekt und systemseitig verfügbar machen. Gleichzeitig sollten auch Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich ihre Betroffenheit prüfen. Denn auch eine bloße umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich kann E-Reporting-Pflichten auslösen, selbst wenn keine Verpflichtung zur französischen E-Rechnung besteht.

Die verbleibende Zeit sollte daher genutzt werden, um Datenanforderungen, Umsatzsteuerregistrierungen, Meldepflichten, Systemanpassungen, Schnittstellen zu zertifizierten Plattformen sowie interne Prozesse gezielt zu überprüfen und umzusetzen. Frankreich zeigt damit deutlich, dass digitale Steuerberichterstattung weit über die reine elektronische Rechnung hinausgeht und zunehmend zu einem strategischen Zusammenspiel von Tax, Finance und IT wird.

Wie können sich österreichische Unternehmen auf die E‑Rechnungspflicht vorbereiten?

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung auf EU-Ebene ab 2030, aber auch die bereits umgesetzten bzw. bevorstehenden Regelungen in Deutschland und Frankreich, markieren einen Wendepunkt für die digitale Steuerberichterstattung in Europa. Auch wenn in Österreich derzeit noch keine nationale E-Rechnungspflicht besteht, ist klar: Die Weichen sind gestellt – und österreichische Unternehmen sind bereits heute von den EU-weiten Meldepflichten betroffen, etwa durch grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen bzw. ausländische Konzerngesellschaften. Dabei ist zu betonen, dass die Legalanforderungen und technischen Vorgaben durchaus unterschiedlich in den Ländern umgesetzt werden und auch die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens eine strukturierte Planung erfordern.

 

1. Betroffenheit analysieren

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche ihrer Gesellschaften und ERP-Systeme von den neuen Anforderungen betroffen sind. Dabei ist zwischen Systemen zu unterscheiden, aus denen Rechnungen versendet und empfangen werden. Eine detaillierte Analyse der länderspezifischen Anforderungen – etwa zu Format, Übertragungsweg und Datenfeldern – ist essenziell.

 

Ziel ist die Identifikation technischer und prozessualer Lücken, etwa bei der Erzeugung strukturierter Rechnungsdaten oder der Abbildung spezieller Rechnungstypen wie Gutschriften oder Anzahlungen. Auf dieser Basis kann entschieden werden, ob bestehende Systeme erweitert oder neue Lösungen implementiert werden sollen.

 

2. Technologieoptionen strategisch bewerten

Je nach Komplexität der eigenen Anforderungen und Systemlandschaft bieten sich drei Umsetzungswege:

 

  • Outsourcing an externe Softwareanbieter:innen: Die Anbieter:innen stellen eine Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung, die die Kommunikation zwischen den Unternehmens- und Behördensystemen über den vorgeschriebenen Kanal und in der vorgeschriebenen Form ermöglicht. Die Lösungen sind typischerweise Quellsystem-agnostisch und verfügen über eine internationale Länderabdeckung. Die Betriebskosten der Lösung können abhängig von der Anzahl der Länder, Quellsysteme und Transaktionsvolumen signifikant sein.

  • Software-Kauf: Bei dieser Option erwirbt das Unternehmen eine Softwarelösung, die Konfigurationsoptionen zur Verarbeitung und Übermittlung von E-Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen bietet. Ein Beispiel dafür ist SAP Document and Reporting Compliance® (DRC). Die Produktsuite von DRC stellt länderspezifische Rechnungsformate und Übertragungskanäle zur Verfügung. Die Anbindung von Nicht-SAP-Systemen befindet sich aktuell auf der Produkt-Roadmap. Für die spezifische Konfiguration von DRC ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Neben der internationalen Länderabdeckung zur E-Rechnung kann die Lösung auch für das gesetzliche Meldewesen verwendet werden.

  • Software-Make: Darunter ist die Nutzung von E-Rechnungsfunktionalitäten des bestehenden ERP-Systems bzw. die Anpassung der Rechnungsdruckprogramme zu verstehen. Bestimmte Erweiterungen und die Konfiguration des bestehenden ERP-Systems liegen in der Verantwortung des Unternehmens selbst. Dasselbe gilt für das laufende Monitoring von neuen und bestehenden E-Rechnungsverpflichtungen. Diese Option eignet sich typischerweise bei einer homogenen Systemlandschaft und kann eine kosteneffiziente Umsetzung bedeuten.

 

Für Länder mit komplexen E-Rechnungsmodellen wie Italien oder Polen empfiehlt sich der Einsatz spezialisierter Lösungen. Aber auch für Länder wie Frankreich, wo die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Provider erforderlich ist, muss ein passender Partner evaluiert werden. Dabei sollten unternehmensspezifische Mindestanforderungen definiert und eine transparente Kostenstruktur erarbeitet werden.

 

3. Automatisierung und Datenqualität stärken

Ein hoher Automatisierungsgrad bei umsatzsteuerlichen Entscheidungen ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnung. Moderne steuerliche Softwarelösungen ermöglichen die automatisierte steuerliche Bewertung von Geschäftsvorfällen direkt aus dem ERP-System – regelbasiert und KI-gestützt.

 

Durch die Integration solcher Lösungen lassen sich manuelle Tätigkeiten reduzieren, Fehler vermeiden und die steuerliche Compliance erhöhen. Dashboards zur Visualisierung steuerlicher Risiken und Statusberichte machen die Steuerfunktion strategisch steuerbar und zukunftsfähig.

Workshops zur E-Rechnung

Von E-Rechnungs-Essentials über eine Status-quo-Analyse bis hin zur Anbieter:innen- und Technologieauswahl – unsere speziell für die Anforderungen der Steuerfunktion entwickelten Workshop-Formate bereiten Sie umfassend auf die Umstellung zur E-Rechnung vor.


Fazit

Die Einführung der E-Rechnung ist weit mehr als eine technische Anpassung – sie eröffnet die Chance, steuerliche Prozesse neu auszurichten und zukunftssicher zu gestalten. Wer frühzeitig handelt, sichert nicht nur eine effiziente und gesetzeskonforme Umsetzung, sondern schafft die Grundlage für automatisierte Abläufe, höhere Datenqualität und transparente Entscheidungsprozesse im Rechnungswesen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Wahl der passenden Technologie, sondern vor allem die Qualität der Daten sowie die Fähigkeit, steuerliche Entscheidungen systemgestützt und nachvollziehbar zu treffen.

Die Steuerfunktion kann hier eine aktive Rolle übernehmen – als Mitgestalterin der digitalen Transformation, die Standards setzt und Prozesse weiterentwickelt. Eine vorausschauende Steuerberatung wird so zum zentralen Erfolgsfaktor bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht und im Hinblick auf künftige Compliance-Anforderungen.

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