Was die neuen Regelungen durch das BMF für Unternehmen bedeuten

Umsatzsteuerliche Behandlung der THG-Quote: Was die neuen Regelungen durch das BMF für Unternehmen bedeuten

Die Treibhausgasminderungsquote gilt als Elektrizitätszertifikat – Unternehmen, die bisher davon ausgegangen sind, dass es sich um steuerpflichtige Umsätze handelt, müssen die Fakturierung umstellen, sodass ohne Ausweis österreichischer Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld fakturiert wird.


Überblick

  • Das BMF bestätigt: Die Treibhausgasminderungsquote ist als Elektrizitätszertifikat im Sinne der UStBBKV zu behandeln.
  • Beim Verkauf der THG-Quote durch Privatpersonen entsteht keine Unternehmereigenschaft; die Umsätze sind nicht umsatzsteuerbar.
  • Überträgt jedoch ein regelbesteuertes Unternehmen THG-Quoten, gilt dies als steuerbare Leistung und das Reverse-Charge-Verfahren greift.
  • Quotenpooler müssen die Umsatzsteuer künftig im Reverse-Charge-Verfahren abwickeln; fehlerhafte Gutschriften sind zu korrigieren.
  • Unternehmen sollten dringend ihre bisherigen Abrechnungspraktiken überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Die Treibhausgasminderungsquote bzw. THG-Quote, auch als THG-Prämie, eQuote oder ePrämie bekannt, dient als Anreiz zur Förderung der Elektromobilität. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Ende des Jahres 2024 die Beantwortung der Anfrage der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) veröffentlicht und unter anderem klargestellt, dass es sich bei der THG-Quote um Elektrizitätszertifikate gemäß § 2 Z 3 Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) handelt. Eine korrekte umsatzsteuerliche Behandlung ist entscheidend, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Tax & Law Magazine März 2025

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Hintergrund: Was versteht man unter der THG-Quote? 

Bereits mit Inkrafttreten der Novelle der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen (Kraftstoffverordnung 2012) im Jänner 2023 (BGBl. II Nr. 452/2022) wurde die Treibhausgasminderungsquote in Österreich eingeführt. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Österreich in den verbrauchsteuerpflichtigen freien Verkehr bringen, sind dadurch verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen seit 2023 schrittweise zu reduzieren. Falls die verpflichtenden Ziele nicht erreicht werden, wird ein Ausgleichsbetrag per Bescheid durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festgesetzt. Betroffen davon sind insbesondere Mineralölkonzerne.

Die verpflichtende Emissionsminderung kann generell auf zwei Arten geschehen: entweder direkt, durch Verkauf oder Beimischung von CO2-ärmeren Kraftstoffen, oder indirekt, durch den Erwerb entsprechender Zertifikate.

Diese Zertifikate können auch gehandelt werden (THG-Quotenhandel). Zertifikate, die betroffene Unternehmen erwerben und sich für ihre Treibhausgasbelastung anrechnen lassen können, verbriefen die Quote der CO2-Einsparung, die sich aus der Aufladung von Elektro-Kfz aus erneuerbarem Strom ergibt. Für den Verkauf ihrer THG-Quoten erhalten die Berechtigten (unter anderem Besitzer:innen von Zulassungen für Elektro-Kfz) eine Prämie in Form eines Geldbetrags und können auf diese Weise den Strom, den sie zum Laden ihrer E-Autos verwenden, einmal jährlich monetär verwerten. Die Berechtigten nehmen dadurch indirekt am THG-Quotenhandel teil. Indirekt deswegen, da der Verkauf über einen sogenannten Quotenpooler – das ist ein „Antragsberechtigter für Strommengen“ im Sinne von § 2 Z 36 Kraftstoffverordnung 2012 – läuft. Der Quotenpooler bündelt alle THG-Quoten seiner Begünstigten und lässt diese sodann beim Umweltbundesamt in Form von Zertifikaten verbriefen.

Ist die THG-Quote umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerlich sind grundsätzlich die jeweiligen Leistungsbeziehungen getrennt zu betrachten: zum einen der Verkauf der THG-Quote durch den:die Besitzer:in der Zulassung für das Elektro-Kfz (dabei kann es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handeln) an den Quotenpooler und zum anderen der Verkauf des Zertifikats durch den Quotenpooler. Am 11.10.2024 fragte die WKÖ das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung der THG-Quote, ob die Person, die die THG-Quoten an den Quotenpooler überträgt, Unternehmereigenschaft erlangt und ob es für die Übertragung zum Übergang der Steuerschuld kommt.

 

In der Beantwortung führte das BMF aus, dass eine jährliche oder mehrjährige entgeltliche Übertragung einer THG-Quote durch eine Privatperson für sich betrachtet keine Unternehmereigenschaft begründet, womit insoweit keine umsatzsteuerbare Leistung vorliegt. Dasselbe muss auch für juristische Personen gelten, die keine Unternehmer sind (z. B. Vereine).

Welche steuerlichen Pflichten hat ein Quotenpooler? 

Im Normalfall rechnen Quotenpooler im Gutschriftsverfahren mit ihren Kund:innen ab. In diesem Fall hat die Gutschrift keine Umsatzsteuer auszuweisen, d. h., es ist eine Nettogutschrift auszustellen. Es ist grundsätzlich kein weiterer Hinweis notwendig, jedoch könnte überlegt werden, „nicht umsatzsteuerbar mangels Unternehmereigenschaft des Kunden“ anzuführen. 

Im Gegensatz dazu ist gemäß der Antwort des BMF die entgeltliche Übertragung von THG-Quoten durch eine:n Unternehmer:in, die für ein auf ihn:sie zugelassenes und seinem:ihrem Unternehmen zugeordnetes E-Kfz produziert wurden, als unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) einzustufen. Diese Übertragung stellt folglich eine steuerbare sonstige Leistung dar, es sei denn, es handelt sich um eine:n unecht steuerbefreite:n Kleinunternehmer:in.

Was bedeutet Reverse-Charge bei THG-Quoten?

Darüber hinaus teilte das BMF mit, dass Treibhausgasminderungsquoten als Elektrizitätszertifikate gemäß § 2 Z 3 UStBBKVO gelten. Folge dieser Einstufung als Elektrizitätszertifikat ist, dass es diesbezüglich zwingend zum Übergang der Steuerschuld kommt (inländisches Reverse-Charge-Verfahren). Ausgenommen davon sind pauschalierte Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, die Quoten im Rahmen ihrer pauschalierten Tätigkeit liefern; für diese kommt es nicht zum Übergang der Steuerschuld (vgl. Rz. 2605b UStR).

Fazit

Zusammenfassend stellt das BMF in der Beantwortung der Anfrage der WKÖ nun fest, dass Treibhausgasminderungsquoten als Elektrizitätszertifikate gemäß § 2 Z 3 der UStBBKV gelten. Das bedeutet, dass die entgeltliche Übertragung von THG-Quoten an Quotenpooler durch ein regelbesteuertes Unternehmen, die für ein dem Unternehmen zugeordnetes E-Kfz produziert wurden, eine steuerbare sonstige Leistung darstellt, die dem inländischen Reverse-Charge-Verfahren unterliegt.Bis zur Veröffentlichung der BMF-Information wurden THG-Quoten in der Praxis mehrheitlich nicht als Elektrizitätszertifikate eingestuft. Unternehmen, die bis zur Veröffentlichung der BMF-Information davon ausgegangen waren, dass die Gutschriften an österreichische (regelbesteuerte) Unternehmen mit 20 Prozent Umsatzsteuer auszustellen sind, müssen nunmehr sicherstellen, dass diese Gutschriften mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld ohne Ausweis österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt werden. Offen ist noch, ob es für die Vergangenheit in solchen Fällen eine Toleranzregelung geben wird.

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