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Steuern im Regierungsprogramm 2025–2029: Das ändert sich für Unternehmen

Das Regierungsprogramm bringt steuerliche Anpassungen, neue Anreize und Einsparungen. Unternehmen sollten die Auswirkungen frühzeitig analysieren.


Überblick

  • Unternehmen sind von Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer, Mobilität und Bankenabgaben betroffen – insbesondere durch Rücknahmen von Begünstigungen.
  • Die Körperschaftsteuer bleibt stabil, während es bei der Einkommensteuer zu gezielten Anpassungen kommt – insbesondere durch die Verlängerung des Spitzensteuersatzes.
  • Im Immobilienbereich und bei Stiftungen werden bestehende Steuerlücken adressiert; neue Investitionsanreize sollen bei Sanierungen und Ersterwerb von Wohnraum entstehen.
  • Konsolidierungsmaßnahmen führen zu spürbaren Einschnitten bei Förderungen und Sozialleistungen; die Umsetzung vieler Details bleibt abzuwarten.

Die Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine Dreierkoalition geeinigt und am 27. Februar 2025 ihr gemeinsames Regierungsprogramm vorgestellt. In vielen Punkten ist das Programm relativ vage gehalten, da mehrere Themen noch unter einem Budgetvorbehalt stehen. In diesem Beitrag soll über die wichtigsten abgabenrechtlichen Neuerungen des Regierungsprogramms ein kurzer Überblick gegeben werden. Die ersten Umsetzungen erfolgten bereits mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, welches am 18. März 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 7/2025) veröffentlicht wurde.

Die von der SPÖ im Wahlkampf geforderten Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern wurden im Regierungsprogramm nicht umgesetzt.

Tax & Law Magazine März 2025

Welche steuerlichen Auswirkungen das neue Regierungsprogramm auf Österreichs Unternehmen hat, welche Folgen und Alternativen das Ende der Zwischenbankbefreiung für betroffene Unternehmen bedeutet und welche umsatzsteuerlichen Aspekte bei der Treibhausgasminderungsquote berücksichtigt werden sollten – diese und weitere spannende Beiträge erwarten Sie in der neuen Ausgabe des kostenfreien Tax & Law Magazines.

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Keine Vermögenssteuern – aber Anpassungen bei der Einkommensteuer 

Im Regierungsprogramm finden sich keine Aussagen über eine Erhöhung der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz sollte somit unverändert bei 23 Prozent bleiben.

Hinsichtlich der Einkommensteuer wurde der Spitzensteuersatz von 55 Prozent, welcher im Jahr 2025 ausgelaufen wäre, um vier Jahre verlängert. Gleichzeitig wird ein Drittel der Inflationsanpassung des Steuertarifs (Abschaffung der kalten Progression) ausgesetzt. Bereits ab 2025 soll eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen bis zu 1.000 Euro eingeführt werden, die ohne Kollektivvertragsbindung gewährt werden kann.

Um das Arbeiten im Alter attraktiver zu gestalten, soll ab 2026 zudem ein neues Zuverdienstmodell für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) eingeführt werden. Der Zuverdienst unterliegt einem pauschalen Abzugssteuersatz von 25 Prozent, ist für Dienstnehmer:innen sozialversicherungsfrei. Außerdem sollen die Dienstgeber:innenbeiträge zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung halbiert werden.

Immobilien: Widmungsabgabe, Aufwertungswahlrecht und Abschreibungen im Fokus 

Noch im Jahr 2025 soll im Rahmen der Immobilienertragsteuer (ImmoEst) eine Widmungsabgabe eingeführt werden, um Widmungsgewinne steuerlich effektiver zu erfassen – sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen.

Außerdem prüft die Regierung die unternehmensrechtliche Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechts des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus) – wohl nach Vorbild der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) – unter Berücksichtigung des Gläubiger:innenschutzes. Anpassungen der derzeitigen Ausschüttungssperren (im Rahmen von Umgründungen unter Vornahme von Aufwertungen) oder etwaige steuerliche Implikationen bleiben abzuwarten.

Geplant ist zudem eine Evaluierung und Anpassung von Abschreibungsdauern auf realistische Nutzungsdauern, insbesondere bei Sanierungsinvestitionen. „Im Hinblick auf budgetäre Möglichkeiten“ sollen künftig unter größtmöglicher Vermeidung von Mitnahmeeffekten und mit Fokus auf Ausrüstungs- und Bauinvestitionen, Abschreibungen geprüft werden.

Kapitalmarkt: mehr Sicherheit und Effizienz für internationale Investments

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der zügigen Umsetzung der EU-FASTER-Richtlinie (2025/50), die grenzüberschreitende Quellensteuer-Rückerstattungen vereinfachen soll. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verfahren zur Entlastung von Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen in der EU zu vereinfachen, zu beschleunigen und sicherer zu machen. Die wesentlichen Elemente sind:

  • Die digitale Ansässigkeitsbescheinigung, die die steuerliche Ansässigkeit und das relevante Abkommen bestätigt
  • Zwei Entlastungsverfahren: „Relief at Source“ (direkte Steuerermäßigung) und „Quick Refund“ (schnelle Erstattung binnen vier Monaten)
  • Ein Register für zertifizierte Finanzintermediär:innen, die für die Abwicklung notwendig sind
  • Ein Meldeverfahren, das Finanzbehörden Einblick in Kapitalerträge gibt

Umsatzsteuerreform: Förderung gestrichen, Kontrollmechanismen gestärkt

Die Anschaffung von Photovoltaikanlagen hätte in der Umsatzsteuer bis Ende 2025 einem Nullsteuersatz unterliegen sollen. Diese Begünstigung wurde mit Wirkung 1. April 2025 vorzeitig abgeschafft. Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, bleibt die ursprüngliche Befreiung bis Ende 2025 bestehen.

 

Ab 2026 soll eine Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel sowie verwandte Produkte eingeführt werden. Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung ist zudem eine Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien geplant. Darüber hinaus ist im Bereich der Umsatzsteuer eine Ausweitung des sogenannten Reverse-Charge-Systems in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken vorgesehen, wonach in solchen Fällen hinkünftig der:die Käufer:in die Umsatzsteuer zu entrichten hat.

Mobilität: Änderungen mit finanzieller Tragweite

E-Autos waren bisher von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Seit 1. April 2025 ist diese Befreiung gefallen und die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet sich anhand der Leistung des Elektromotors und des Eigengewichts des Fahrzeuges, wobei die Steuersätze progressiv gestaltet sind. Zudem wird der Steuersatz für PKW mit extern aufladbarem Hybridelektroantrieb („Plug-in-Hybrid“) angepasst. Der Null-Sachbezug für E-Autos sollte beibehalten werden. Mit 1. Juli 2025 soll wieder eine NOVA-Befreiung für alle N1-Fahrzeuge/Klein-LKW (leichte Nutzungsfahrzeuge) gelten.

Bankenabgabe: Deutliche Erhöhung umgesetzt 

Die Parteien haben sich auf eine Erhöhung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) geeinigt, wodurch in den Jahren 2025 und 2026 Mehreinnahmen von etwa 500 Mio. Euro, in den Folgejahren jeweils etwa 200 Mio. Euro generiert werden sollen. Die Stabilitätsabgabe wird für jene Teile der Bemessungsgrundlage, die einen Betrag von 300 Mio. Euro überschreiten und 20 Mrd. Euro nicht überschreiten, 0,033 Prozent (bisher 0,024 Prozent) betragen und für jene Teile über 20 Mrd. Euro 0,041 Prozent (bisher 0,029 Prozent) ausmachen. Zusätzlich werden die Begrenzungen der Stabilitätsabgabe angehoben. Die Sonderzahlung wird für jene Teile der Bemessungsgrundlage, die einen Betrag von 300 Mio. Euro überschreiten und 20 Mrd. Euro nicht überschreiten, 0,050 Prozent betragen und für jene Teile über 20 Mrd. Euro 0,061 Prozent. Die Sonderzahlung unterliegt im Gegensatz zur Stabilitätsabgabe keiner Begrenzung.

Energiekrisenbeiträge: Verlängerung bei Strom und fossilen Energieträgern 

Der Energiekrisenbeitrag-Strom sowie der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger werden verlängert und so angepasst, dass sie bereits im Jahr 2025 sowie auch in den Folgejahren Einnahmen von 200 Mio. Euro pro Jahr erzielen. Die Erlösschwelle, ab der „Übergewinne“ abgeschöpft werden, liegt für Zeiträume vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 bei 90 Euro je Megawattstunde (MWh; bisher 120 Euro), sofern die Stromerzeugungsanlage vor dem 1. April 2025 in Betrieb genommen wurde. Bei einer späteren Inbetriebnahme liegt die Schwelle bei EUR 100 je MWh. Überschusserlöse werden mit 95 Prozent (statt bisher 90 Prozent) versteuert. Begünstigte Investitionen können weiterhin gegengerechnet werden. Auch der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger wird für Zeiträume ab 1. April 2025 bis Ende 2029, entsprechend den Regelungen für 2024, wieder erhoben.

Grunderwerbsteuer: Share Deals im Visier, Ersterwerb gefördert 

Im Rahmen der Grunderwerbsteuer (GrESt) sollen mit 1. Juli 2025 bestehende Lücken geschlossen werden, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen. Dadurch soll ein Mehraufkommen von 200 Mio. Euro generiert werden. Auf nähere Details der legistischen Umsetzung geht das Regierungsprogramm noch nicht ein. Genannt wird allenfalls eine mögliche Zusammenrechnung verbundener Erwerber:innen. Nach derzeitiger Rechtslage unterliegen Share Deals nur dann der 0,5-prozentigen GrESt, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft in der Hand eine:r Gesellschafter:in/Unternehmensgruppe vereinigt werden („Anteilsvereinigung“) oder mindestens 95 Prozent der Kapitalanteile an einer Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter:innen übergehen („qualifizierter Anteilserwerb“).

Um der Bevölkerung den Zugang zu Eigentum durch eigene Leistung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, sieht das Regierungsprogramm eine Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der GrESt für den Erwerb des ersten Eigenheims vor.

Privatstiftungen: höhere Besteuerung und Governance-Reform 

Ebenfalls geplant ist die Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 Prozent (derzeit 23 Prozent) sowie die Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5 Prozent (derzeit 2,5 Prozent). Zudem soll es zu einer Adaptierung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen für Privatstiftungen kommen, wobei das Stiftungsrecht vor dem Hintergrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung insbesondere im Hinblick auf die Sicherung einer funktionierenden Governance reformiert werden soll.

Budgetkonsolidierung: Förderkürzungen, Sozialreformen, Klimabonus-Streichung 

Bereits im Rahmen der Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung zwischen ÖVP und FPÖ wurde im Jänner 2025 ein Maßnahmenpaket erstellt, um die Einleitung eines EU-Defizit-Verfahrens gegen Österreich zu verhindern, und an die EU-Kommission übermittelt. Die darin festgelegten Maßnahmen finden sich zum größten Teil auch im neuen Regierungsprogramm. Die wesentlichsten Punkte sind:

  • Abschaffung des Klimabonus bei gleichzeitiger Teilkompensation für Pendler:innen in Form eines Absetzbetrages ab 2026
  • Abschaffung des bestehenden Modells der Bildungskarenz mit einer treffsicheren Nachfolgeregelung ab 2026
  • Redimensionierung der Förderungen und Reform des allgemeinen Förderwesens in Österreich; allerdings wird im Rahmen einer „fokussierten Förderpolitik“ unter anderem der Bereich Umwelt- und Klimaschutz als Prioritätsbereich genannt
  • Reform der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitssuchende: bestehender Zuverdienst kann fortgesetzt werden, Befristung auf sechs Monate bei Neu-Aufnahme geringfügiger Beschäftigung
  • Krankenversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung
  • Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionist:innen auf 6 Prozent ab 1. Juni 2025, Abfederung durch Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und Absenkung der Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens
  • Nachvalorisierung der Bundesgebühren

Fazit

Das Regierungsprogramm 2025–2029 bringt eine Vielzahl steuerlicher Änderungen mit sich – von punktuellen Anpassungen bei der Einkommensteuer über neue Regelungen im Immobilien- und Stiftungsbereich bis hin zu erhöhten Belastungen für Banken, Energieunternehmen und Mobilitätssektoren. Gleichzeitig wurden einige Begünstigungen gestrichen, etwa für Photovoltaikanlagen oder E-Fahrzeuge. In Kombination mit Sparmaßnahmen und strukturellen Reformen entstehen neue Spielregeln, auf die sich Unternehmen frühzeitig einstellen sollten. Eine vorausschauende Analyse der Auswirkungen sowie die Anpassung bestehender Strategien und Strukturen sind essenziell, um rechtzeitig Chancen zu erkennen, Risiken zu steuern und steuerliche Potenziale optimal zu nutzen.

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