Keine Vermögenssteuern – aber Anpassungen bei der Einkommensteuer
Im Regierungsprogramm finden sich keine Aussagen über eine Erhöhung der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz sollte somit unverändert bei 23 Prozent bleiben.
Hinsichtlich der Einkommensteuer wurde der Spitzensteuersatz von 55 Prozent, welcher im Jahr 2025 ausgelaufen wäre, um vier Jahre verlängert. Gleichzeitig wird ein Drittel der Inflationsanpassung des Steuertarifs (Abschaffung der kalten Progression) ausgesetzt. Bereits ab 2025 soll eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen bis zu 1.000 Euro eingeführt werden, die ohne Kollektivvertragsbindung gewährt werden kann.
Um das Arbeiten im Alter attraktiver zu gestalten, soll ab 2026 zudem ein neues Zuverdienstmodell für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) eingeführt werden. Der Zuverdienst unterliegt einem pauschalen Abzugssteuersatz von 25 Prozent, ist für Dienstnehmer:innen sozialversicherungsfrei. Außerdem sollen die Dienstgeber:innenbeiträge zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung halbiert werden.
Immobilien: Widmungsabgabe, Aufwertungswahlrecht und Abschreibungen im Fokus
Noch im Jahr 2025 soll im Rahmen der Immobilienertragsteuer (ImmoEst) eine Widmungsabgabe eingeführt werden, um Widmungsgewinne steuerlich effektiver zu erfassen – sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen.
Außerdem prüft die Regierung die unternehmensrechtliche Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechts des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus) – wohl nach Vorbild der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) – unter Berücksichtigung des Gläubiger:innenschutzes. Anpassungen der derzeitigen Ausschüttungssperren (im Rahmen von Umgründungen unter Vornahme von Aufwertungen) oder etwaige steuerliche Implikationen bleiben abzuwarten.
Geplant ist zudem eine Evaluierung und Anpassung von Abschreibungsdauern auf realistische Nutzungsdauern, insbesondere bei Sanierungsinvestitionen. „Im Hinblick auf budgetäre Möglichkeiten“ sollen künftig unter größtmöglicher Vermeidung von Mitnahmeeffekten und mit Fokus auf Ausrüstungs- und Bauinvestitionen, Abschreibungen geprüft werden.
Kapitalmarkt: mehr Sicherheit und Effizienz für internationale Investments
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der zügigen Umsetzung der EU-FASTER-Richtlinie (2025/50), die grenzüberschreitende Quellensteuer-Rückerstattungen vereinfachen soll. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verfahren zur Entlastung von Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen in der EU zu vereinfachen, zu beschleunigen und sicherer zu machen. Die wesentlichen Elemente sind:
- Die digitale Ansässigkeitsbescheinigung, die die steuerliche Ansässigkeit und das relevante Abkommen bestätigt
- Zwei Entlastungsverfahren: „Relief at Source“ (direkte Steuerermäßigung) und „Quick Refund“ (schnelle Erstattung binnen vier Monaten)
- Ein Register für zertifizierte Finanzintermediär:innen, die für die Abwicklung notwendig sind
- Ein Meldeverfahren, das Finanzbehörden Einblick in Kapitalerträge gibt