Greenwashing – mehr als ein Kommunikationsproblem
Werden Produkte oder Unternehmen durch unklare, überzogene oder nicht belegbare Umweltaussagen „grüner“ dargestellt, als sie tatsächlich sind, wird Verbraucher:innen die Grundlage für fundierte Kaufentscheidungen entzogen. Auch zwischen Unternehmen verzerrt Greenwashing den Wettbewerb: Die allgegenwärtige Nutzung unbelegter Umweltaussagen erschwert es gerade jenen Unternehmen, die tatsächliche Anstrengungen unternehmen, ihre belegbaren Umweltvorteile wirkungsvoll hervorzuheben.
Greenwashing ist somit kein reines Kommunikationsproblem. Vielmehr bringt diese Art der intransparenten und verzerrten Kommunikation ein unternehmensweites Risiko mit sich, das Strategie, Governance, Kapitalzugang, Absatz und Reputation gleichermaßen betrifft und zunehmend an haftungsrechtlicher Bedeutung gewinnt.
Diesen Herausforderungen begegnet die EU mit der Empowering Consumers Directive (EU) 2024/825 – kurz EmpCo. Sie führt einheitliche, verbindliche Regeln für die Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation ein. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucher:innen vor irreführenden und unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich Nachhaltigkeit zu schützen. Die neuen Anforderungen gelten bereits ab dem 27. September 2026 und machen eine frühzeitige Auseinandersetzung mit bestehenden Claims, zugrunde liegenden Daten und internen Prozessen erforderlich, um die eigene Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen.
Greenwashing-Beispiele: Wenn aus Werbung ein Rechtsrisiko wird
Dass Umweltaussagen längst mehr sind als eine reine Kommunikationsfrage, zeigen Beispiele von Green Claims, die bereits vor Inkrafttreten der EmpCo-Anforderungen zu gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Debatten geführt haben:
- „CO₂-neutral gebraut“: Ein Getränkehersteller musste seine Etiketten ändern, weil CO₂-intensive Prozesse der Vorkette unberücksichtigt blieben.
- „Klimaneutrale Süßwaren“: Klimaneutralität auf Basis von Kompensation wurde gerichtlich als irreführend beurteilt.
- „Klimaneutrales Heizöl“ und „Biostrom“: Aussagen, die Klimaneutralität allein über Kompensationsprojekte herstellen oder mit vagen Begriffen operieren, geraten zunehmend in die Kritik.
- Allgemeine Selbstverständlichkeiten: Wer mit dem Fehlen ohnehin verbotener Inhaltsstoffe oder mit Mindeststandards wirbt, riskiert eine Einstufung als irreführende Geschäftspraktik.
Die schwerwiegendste Folge von Greenwashing ist dabei der Verlust von Glaubwürdigkeit – ein immaterieller Vermögenswert, der über Jahre aufgebaut wird und in kurzer Zeit schweren Schaden nehmen kann.
Was EY denkstatt für Sie tun kann
Der Weg zu einer EmpCo-konformen Kommunikation beginnt mit einem klaren Blick auf die bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation des Unternehmens: Welche Umweltaussagen werden gegenüber Verbraucher:innen getätigt, wie sind sie belegt und wo besteht Anpassungsbedarf? Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen schafft Transparenz über die eingesetzten Claims und ihre Nachweisgrundlage und deckt so potenzielle Risiken auf. Auf dieser Grundlage können riskante Formulierungen gezielt überarbeitet, Nachweise abgesichert und einheitliche Leitlinien etabliert werden.
Darüber hinaus stellt sich für Unternehmen die Frage, ob die erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten, Prozesse und Verantwortlichkeiten vorhanden sind, um Umweltaussagen dauerhaft rechtssicher zu gestalten. Welche internen Freigabeprozesse bestehen bereits? Wie wird sichergestellt, dass neue Claims vor ihrer Verwendung geprüft werden? Und wie können regulatorische Anforderungen künftig systematisch in Marketing-, Produkt- und Kommunikationsprozesse integriert werden? Entscheidend ist, Greenwashing-Prävention nicht als einmalige Kommunikationsprüfung zu verstehen, sondern als fortlaufenden Bestandteil der Unternehmens- und Produktkommunikation zu verankern.
Unser Beratungsangebot: Greenwashing vermeiden & EmpCo-konform kommunizieren
Wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme bis zur konkreten Umsetzung der EmpCo-Vorgaben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Schaffung einer belastbaren Datengrundlage. Denn nachvollziehbare und transparent dokumentierte Nachweise bilden die Basis jeder glaubwürdigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussage. Unternehmen stehen dabei häufig vor der Herausforderung, relevante Daten zusammenzuführen, Aussagen fachlich zu validieren und die regulatorischen Anforderungen korrekt einzuordnen. Als EY denkstatt verbinden wir Nachhaltigkeits-, Daten- und Rechtsexpertise und unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Nachweise strukturiert aufzubauen. Von der Berechnung ökologischer Kennzahlen über Analysen entlang der Wertschöpfungskette bis hin zur rechtlichen Einordnung konkreter Umweltclaims schaffen wir gemeinsam die Grundlage für eine belastbare, EmpCo-konforme Kommunikation.
Unsere Services im Bereich Greenwashing-Prävention