Gründernaivität oder regulatorische Überregulierung?
In den Medien wird häufig behauptet, die Schweizer Regulierung sei überzogen. Viele Gründer und Investoren argumentieren, die FINMA verlange Strukturen auf Bankniveau, Governance, Kapital, Risikomanagement, welche kleine Teams kaum stemmen können. Der Vorwurf: Die Behörde verstehe moderne Fintech‑ Geschäftsmodelle nicht und wende Massstäbe an, die für digitale Geschäftsmodelle unpassend seien. Was dabei herausschaue, sei ein Bewilligungsprozess, der zu lange dauert und im Verhältnis zu den Geschäftsmöglichkeiten, die er eröffnet, zu teuer ist.
Die FINMA – denke ich – widerspricht: Start‑ups fehlt oftmals das Know‑how für einen regulierten Markt. Viele Gründer stammen aus der Technologieentwicklung und unterschätzen Compliance, Risikomanagement und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Die FINMA sieht den Bewilligungsprozess nicht als Hürde, sondern als notwendigen Prüfstein: Er trennt tragfähige Geschäftsmodelle von solchen, die keine Marktstabilität gewährleisten könnten.
Die politische Reaktion
Diese Blockade könnte sich nun lösen. Im Entwurf zur Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) stehen neue Bewilligungskategorien zur Diskussion. Damit würde sich die Schweizer Regulierung in Richtung eines flexibleren, zukunftsorientierten Systems bewegen. Die Entwicklung von der FINMA-„Banklizenz light“ zu den beiden neuen vom Bundesrat vorgeschlagenen Bewilligungskategorien widerspiegelt das wachsende Bewusstsein, dass Innovation und Kundenschutz sich nicht gegenseitig ausschliessen, sondern gemeinsam fortschreiten müssen.
Eine bescheidene Bilanz: Die FINMA-„Banklizenz light“
Die 2019 von der FINMA im Rahmen des revidierten Bankengesetzes eingeführte Fintech-Bewilligung (oder „Banklizenz light“) erlaubt das Halten von Kundengeldern bis zu CHF 100 Millionen. Allerdings ist sie an zwei strikte Auflagen geknüpft, die potenzielle Fintech-Geschäftsmodelle stark einschränken:
- Keine Kreditvergabe oder Investition von Einlagen.
- Keine Verzinsung von Kundengeldern.
Obwohl die Fintech-Lizenz eigentlich Markteintrittsbarrieren für Start-ups senken und Innovation fördern sollte, haben die genannten Einschränkungen die Lizenz für die meisten modernen Fintech-Modelle unattraktiv gemacht – insbesondere für solche, die auf Zahlungsdienstleistungen, Krypto-Wallets oder Neobanking basieren. Viele betrachten die Lizenz vielmehr als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollwertigen Banklizenz, nicht als eigenständiges, tragfähiges Regelwerk.
Ein Wendepunkt: Der Bundesrat macht Fortschritte bei Stablecoins und Krypto
Um der Diskrepanz zwischen der aktuellen Regulierung und der Realität der Fintech-Branche zu begegnen und um aufkommende internationale Standards für die Aufsicht über Stablecoins und Dienstleistungen mit Kryptowerten abzubilden, hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes eingeleitet. Der Gesetzesentwurf sieht das Ende der Bewilligung nach Art. 1b Bankgengesetz («Fintech-Lizenz») vor und ersetzt sie durch zwei neue Bewilligungskategorien: eine für Zahlungsinstitute und eine für Krypto-Institute.
Die vorgeschlagene Änderung erlaubt es Zahlungsinstituten, eine spezielle Art von Stablecoin auszugeben – vorbehaltlich bestimmter Pflichten und Anforderungen, die den Konsumentenschutz und die Geldwäschereiprävention stärken sollen. Zudem fällt für Zahlungsinstitute die Begrenzung der Einlagen auf CHF 100 Millionen weg. Die Lizenz für Krypto-Institute soll auf der Bewilligung für Effektenhändler basieren, jedoch in reduzierter Form, da Krypto-Institute keine Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten erbringen. Gleichzeitig sollen strenge Anforderungen gelten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Diese Massnahmen könnten einen Wandel von statischen, restriktiven Lizenzmodellen hin zu einer technologieneutralen Regulierung signalisieren – und damit die Schweizer Fintech-Landschaft endlich wettbewerbsfähig machen. Durch die Angleichung an internationale Standards und die Schaffung von Wachstumsspielräumen könnten die Reformen den Sektor beleben und internationale Innovatoren anziehen.
Das mehrstufige Lizenzsystem der Europäischen Union, kombiniert mit den PSD2-basierten Zahlungsrahmen und MiCA, hat sich als starker Wachstumsmotor für Fintechs erwiesen. Die Schweizer Entscheidungsträger scheinen sich von diesem Ansatz inspirieren zu lassen: Die vorgeschlagene Zulassung für Zahlungsinstitute würde endlich einen Weg schaffen, der der E‑Geld-Lizenz der EU ähnelt – einen Weg, der Skalierung ermöglicht, ohne dass eine vollwertige Banklizenz erforderlich ist.