BMF: Strompreis 2026 für das Laden emissionsfreier Kfz

Das BMF veröffentlicht jährlich den für das Folgejahr anzuwendenden Strompreis, bis zu dem Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen die Kosten für das Aufladen eines auch für Privatnutzung überlassenen emissionsfreien Firmen-Kfz an einer nicht öffentlichen Ladestation bei nachweislicher Zuordnung der Lademenge zum Kraftfahrzeug erstatten können, ohne dass eine Einnahme anzusetzen ist.

Mit Erlass des BMF vom 24.10.2025 (2025-0.856.956) wurde der für einen Kostenersatz an Arbeitnehmer:innen maßgebliche Strompreis für das Aufladen emissionsfreier Firmen-KFZ gemäß Sachbezugswerteverordnung für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent/kWh festgesetzt (2025: 35,889 Cent/kWh).

Sollte die für das Aufladen des Firmen-Kfz verwendete private Ladeeinrichtung nachweislich nicht in der Lage sein, die Lademenge diesem Firmen-Kfz zuzuordnen, können Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen im Jahr 2025 noch einen abgabenfreien Betrag von bis zu 30,00 Euro pro Kalendermonat ersetzen (§ 8 Abs. 9 Z 2 Sachbezugswerteverordnung).



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