Forschungsprämienrichtlinien 2025 – Begutachtungsentwurf

Am 18.08.2025 hat das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf zu den Forschungsprämienrichtlinen (FoPR 2025) veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist läuft bis 26.09.2025.

Im Entwurf der FoPR 2025 finden sich Aussagen zu bereits gelebter Verwaltungspraxis und Judikatur, aber auch zu neuen, bisher nicht behandelten Fragestellungen. Unter anderen finden sich im Entwurf der FoPR 2025 Aussagen zu folgenden Themen:

  • Abgrenzungskriterien zur Beurteilung von F&E Aktivitäten zum Beispiel in den Bereichen Softwaredevelopment, Industrial Engineering/Design, Prototypen, Pilotanlagen, Patentkosten, etc.
  • Abgrenzung Eigenbetriebliche-/Auftragsforschung, In- und Auslandsaktivitäten, sowie Beginn und Ende von begünstigter Forschung
  • Sonderfragen der pharmazeutischen Forschung, insbesondere zu dem Thema klinische Studien
  • Bemessungsgrundlage: Zuordnung Kosten, Ermittlung Gemeinkosten, Investitionen, direkte Aufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, fiktiver Unternehmerlohn, etc.
  • Verfahrensrechtliche Themen wie z.B. FFG-Gutachten oder nachträgliche Korrekturen

Die Aussagen in den FoPR 2025 sollen die Aussagen in den Einkommenssteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) ersetzen und sind laut Entwurf ab dem Kalenderjahr 2026 anwendbar. Achtung: Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sollen die FoPR 2025 auch schon anwendbar sein, soweit für diese Zeiträume die Aussagen in den EStR 2000 keine günstigeren Regelungen vorsehen. Oftmals werden dabei aber ohnehin Positionen festgehalten, die bereits bisher von der Finanzverwaltung vertreten wurden. 

Insbesondere für Unternehmen, die bereits Forschungsprämie beantragen, gilt es zu prüfen, ob die bisherige Vorgehensweise von den FoPR 2025 gedeckt ist. Etwaiger Handlungsbedarf, z.B. in der Projektdokumentation oder bei der Kostenermittlung, sollte frühzeitig erkannt werden. Aber auch für Unternehmen, die erstmalig vorhaben Forschungsprämie zu beantragen, werden die FoPR 2025 ein wesentlicher Auslegungsbehelf sein.

Es gilt daher die Änderungen im Blick zu behalten. Wir werden Sie informieren, sobald die finale Fassung der FoPR 2025 verfügbar sind.



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