Senkung der Elektrizitätsabgabe in 2026

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Für das Jahr 2026 wird die Elektrizitätsabgabe für Privathaushalte auf 0,1 Cent/kWh und für sonstige Lieferungen von elektrischer Energie auf 0,82 Cent/kWh gesenkt.

Die Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes wurde am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 95/2025) veröffentlicht.

Der Steuersatz gemäß Elektrizitätsabgabegesetz von 1,5 Cent/kWh wird zeitlich begrenzt für das Jahr 2026 für Lieferungen von elektrischer Energie an Privathaushalte (d.h. an natürliche Personen, die die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 1 Stromkostenzuschussgesetz erfüllen) auf 0,1 Cent/kWh und für sonstige Lieferungen auf 0,82 Cent/kWh gesenkt.



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