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Um eine einheitliche Anwendung der Anforderungen von IAS 12 'Ertragsteuern' zu fördern, hat die europäische Markt- und Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA am 15. Juli 2019 ein sog. Public Statement mit dem Titel 'Considerations on recognition of deferred tax assets arising from the carry-forward of unused tax losses' veröffentlicht.
In dieser Erklärung formuliert die ESMA ihre Erwartungen, wie Emittenten die Anforderungen von IAS 12 an den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis aktiver latenter Steuern, die sich aus Verlustvorträgen im IFRS-Abschluss ergeben, anzuwenden haben. Neben dieser Veröffentlichung des europäischen Regulators, die sich mit der derzeit geltenden Fassung von IAS 12 auseinandersetzt, hat das IASB am 17. Juli 2019 den Exposure Draft (ED) ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)'veröffentlicht.