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Warum die Wahl der Krankenkasse für Impats bedacht getroffen werden sollte

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Dass eine globale Krankenversicherung für Impats in Deutschland völlig ausreicht, ist nicht ganz richtig.

Im deutschen Sozialversicherungsrecht herrscht das Territorialitätsprinzip. Das heißt, jeder hier beschäftigte Arbeitnehmer muss eine Krankenversicherung abschließen, die überdies bestimmten Anforderungen genügen muss. Das gilt auch für entsandte Mitarbeiter und begleitende Familienangehörige. Doch es gibt Ausnahmen, etwa wenn Arbeitnehmer von ihrem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden und das über- oder zwischenstaatliche Sozialversicherungsrecht oder das nationale Recht (Einstrahlung) eine Befreiung vorsieht.

Anforderungen an private Versicherungen

Gibt es für einen Impat keine Befreiungsoption und liegt sein Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so greift die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Das gilt im Übrigen unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine umfassende private Absicherung für Krankheit in Form einer globalen Expat-Versicherung zur Verfügung stellt. Liegt der Verdienst des Mitarbeiters über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht die Möglichkeit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Diese muss allerdings Mindestvoraussetzungen nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfüllen. Dazu zählen die folgenden:

  1. Die Krankenversicherung erstattet ambulante und stationäre Heilbehandlung.
  2. Der jährliche Selbstbehalt darf 5.000 Euro nicht überschreiten.
  3. Die Versicherung muss von der BaFin oder einer gleichwertigen Aufsichtsbehörde in der EU als EWR-Dienstleister zugelassen sein.
Grafik: Stationaere Krankenhauskosten je Fall 2019

Anerkennung wichtig

International tätige Arbeitgeber haben für entsandte Mitarbeiter häufig globale Versicherungslösungen. Doch Vorsicht: Auch wenn eine private Krankenversicherung die Beschäftigten vollumfänglich absichert und Kosten für medizinische Leistungen teilweise sogar zu 100 Prozent erstattet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass in Deutschland die Anforderungen des § 193 VVG erfüllt werden. Oftmals scheitert es in der Praxis daran, dass der Versicherer nicht als EWR-Dienstleister anerkannt wird und schlichtweg nicht für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen ist. Die daraus resultierende Konsequenz trifft im Entdeckungsfall den Mitarbeiter.

Ein Beispiel

So erging es einem Impat aus den USA. Der Arbeitgeber behielt die amerikanische Krankenversicherung bei und der Mitarbeiter konnte sich darüber alle medizinischen Kosten, die in Deutschland anfielen, erstatten lassen. Nach der Entsendung kehrte der Mitarbeiter nicht wie geplant in die USA zurück, sondern wurde lokal in Deutschland angestellt. Dies erforderte, dass sich der Mitarbeiter eine eigene private Kranken- und Pflegeversicherung suchte. Die ausgewählte Versicherungsgesellschaft überprüfte auch die Vergangenheit – also die Zeit, in der der Mitarbeiter als Impat in Deutschland war – und stellte fest, dass der US-Krankenversicherungsschutz keine Versicherung im Sinne des § 193 VVG war. Für den Mitarbeiter hatte das dramatische Folgen: Für jeden Monat des „fehlenden“ korrekten Versicherungsschutzes während des gesamten Aufenthalts in Deutschland sollte er einen Prämienzuschlag entrichten, der einem Monatsbeitrag entsprach. Damit wurde das Doppelte der fälligen Prämie verlangt. Der Mitarbeiter erhielt eine Nachforderung der Versicherungsgesellschaft über 60.000 Euro für die vergangenen Jahre. Da er aus den USA nach Deutschland entsandt war und ihn das Sozialversicherungsabkommen von der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit hatte, hatte er rechtlich nicht einmal Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber. Die Situation ging für den Arbeitnehmer glimpflich aus, da der Arbeitgeber entschieden hatte, die Summe insgesamt zu übernehmen.

Co-Autor: Thorsten Koch

Fazit

Arbeitgeber, die für ihre Impats eine private Krankenversicherung abschließen, sollten unbedingt darauf achten, dass der Anbieter die in Deutschland vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.

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