Akten, auf denen eine Brille liegt

Aufteilung eines einheitlichen ausländischen Sozialversicherungsbeitrags 2024

In zahlreichen Ländern leisten die dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen einheitlichen Sozialversicherungsbeitrag. Mit Schreiben vom 24.11.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitgeteilt, wie diese Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für das Jahr 2024 prozentual aufzuteilen sind.

Arbeitgeber haben den relevanten Aufteilungsmaßstab auch bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen zu beachten. Allerdings sind in der Tabelle lediglich bestimmte europäische Staaten (Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern) aufgeführt. Globalbeiträge, die der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in anderen Ländern leistet, sind nach den Umständen des Einzelfalls zuzuordnen.

Das BMF-Schreiben vom 24.11.2023 finden Sie hier.

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