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Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in einem weiteren Verfahren entschieden, dass gegen die Höhe der Säumniszuschläge auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Urteil vom 15.11.2022, VII R 55/20). Damit bestätigt er seine Entscheidung vom 23.08.2022 (VII R 21/21). Allerdings ist noch ein Verfahren vor dem X. Senat zur Verfassungsmäßigkeit von nach dem 31.12.2018 entstandenen Säumniszuschlägen anhängig (X R 30/21). Ob der X. Senat der Auffassung des VII. Senats folgt oder davon abweichen möchte und den Großen Senat anruft, muss sich noch zeigen.
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