Deutschland hat aufgrund der Pandemie mit mehreren Nachbarstaaten Konsultationsvereinbarungen geschlossen, um zu verhindern, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie insbesondere für Grenzpendler zu steuerlichen Härten führen. Diese Maßnahmen wurden nun weitgehend aufgehoben, weshalb die betreffenden Sonderregelungen nicht länger notwendig sein werden.
Daher ist Deutschland mit Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich und Polen übereingekommen, die betreffenden Konsultationsvereinbarungen zum 30.06.2022 zu kündigen. Auch die entsprechende Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz vom 11.06.2020 (einschließlich Ergänzungen) wurde einvernehmlich gekündigt und tritt mit Ablauf des 30.06.2022 außer Kraft.
Die Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2020 mit Belgien zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Wir gehen davon aus, dass eine weitere Verlängerung nicht geplant ist. Die Anwendung der Regelungen der Konsultationsvereinbarung mit Österreich wurden laut Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen letztmalig ebenfalls bis zum 30.06.2022 verlängert.
Die Regelungen der betreffenden Verständigungsvereinbarungen gelten somit für Arbeitstage im Zeitraum 11.03.2020 bis 30.06.2022.