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Datenaustausch der Familienkassen - Verordnung über den automatisierten Abruf durch EU-Mitgliedstaaten


BMF, Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Familienkassen durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgelegt.

Das BMF erläutert dazu:

Kommt in mehreren Mitgliedstaaten ein Anspruch auf Familienleistungen in Betracht, sehen die Koordinierungsvorschriften (Verordnung [EG] Nr. 883/2004) zur Bestimmung der Zuständigkeit und zur Bemessung der Leistung einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch unter den Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten vor.

Der ausländische Träger der Familienleistungen kann für die Koordinierung von Familienleistungen, insbesondere zur Vermeidung von Doppelzahlungen und zur Berechnung von Differenzbeträgen, automatisiert die Information abrufen, ob Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz zusteht, § 68 Abs. 6 EStG. So können Doppelzahlungen vermieden und Differenzbeträge (Differenzkindergeld) berechnet werden. Doch die Mitgliedstaaten tauschen im Bereich der sozialen Sicherheit die erforderlichen Informationen im Wesentlichen immer noch in Papierform aus. Dabei hat die bisherige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gezeigt, dass sich die Bearbeitungsdauer verkürzt, wenn die Information über das Bestehen eines Kindergeldanspruchs unmittelbar eingeholt wird. Die Verordnung soll hier Abhilfe schaffen.