Hongkong: Neues Visum für Top-Talente und Lockerungen
Am 19.10.2022 wurden mehrere Änderungen der einwanderungsrechtlichen Regelungen angekündigt. Ein neues Visum soll es Top-Talenten ermöglichen, für bis zu zwei Jahre in Honkong ihre beruflichen Möglichkeiten zu erkunden. Als solche Spitzenkräfte gelten beispielsweise Absolventen einer der 100 besten Universitäten, die in den fünf vorangegangenen Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung sammeln konnten. Neben Erleichterungen im Zusammenhang mit verschiedenen Visumskategorien ist auch eine Erweiterung der Aktivitäten vorgesehen, die im Rahmen einer Dienstreise auch ohne eine Arbeitsgenehmigung erlaubt sind.
Schweiz: Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss
Wer in der Schweiz einen Masterabschluss oder einen Doktortitel in einem Bereich mit Fachkräftemangel erhält, soll in der Schweiz bleiben und arbeiten können, auch wenn er oder sie aus einem Drittstaat kommt. In diesem Fall sollen die Kontingente für Drittstaatsangehörige nicht gelten. Am 19.10.2022 hat der Bundesrat die Gesetzesvorlage dazu beschlossen. Sie beruht auf einer Forderung des Parlaments, das im nächsten Schritt darüber beraten wird.
Schweden: Bearbeitungsdauer von Anträgen
Seit dem 01.11.2022 müssen Drittstaatsangehörige ihren Personalausweis persönlich vorzeigen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern möchten. Die Bearbeitungsdauer von vier (erstmaliger Antrag) bzw. sechs Monaten (Verlängerung) wird sich dadurch voraussichtlich erhöhen. Deutsche Stammhäuser sollten diese zusätzliche Verzögerung bei ihrer Planung berücksichtigen.
Kontaktpersonen: Florian Brandl und Martina Unrau