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Immigration Newsflash: Japan, Südafrika, UK und Vereinigte Arabische Emirate


Japan: Visa für „digitale Nomaden“ geplant

Die japanische Regierung will ein Visum für digitale Nomaden einführen. Das entsprechende Gesetz wird voraussichtlich Ende März verabschiedet. Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, soll bis zu sechs Monate im Kalenderjahr von Japan aus remote arbeiten dürfen. Die Einreise mit Ehepartner und Kindern ist gestattet, sofern diese ebenfalls aus einem begünstigten Land stammen und krankenversichert sind.

Die betreffende Person muss laut Entwurf die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Staatsangehörige eines begünstigten Landes. Zu dieser Gruppe von Ländern zählen insbesondere die Staaten, mit denen Japan ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, also auch Deutschland.
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Japans angestellt und erbringen für dieses Unternehmen Dienstleistungen oder sie erbringen professionelle Dienstleistungen für Personen außerhalb Japans oder sie verkaufen bestimmte Waren an Unternehmen oder Personen im Ausland – und nutzen dafür Informationstechnologie (beispielsweise einen Laptop).
  • Sie beziehen ein jährliches Einkommen von mindestens 10 Mio. japanischen Yen (ca. 66.500 Euro).
  • Sie haben eine Krankenversicherung, die die medizinische Behandlung in Japan und die Rückführung im Todesfall abdeckt.

Handlungsempfehlung

Arbeitgeber sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Bei der Entscheidung, ob sie ihren Beschäftigten gestatten wollen, von Japan aus remote zu arbeiten, sollten sie allerdings auch steuerliche sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen berücksichtigen.

Südafrika: Automatische Verlängerung von Visa

Die südafrikanische Einwanderungsbehörde sieht sich nicht in der Lage, die bei ihr eingegangenen Visa-Anträge zeitnah zu bearbeiten. Schon im März 2023 hat sie daher für die Fälle, in denen sie zu den Anträgen von Inhabern eines Langzeitvisums auf Verzicht oder Verlängerung bis zum 31.03.2023 keine Entscheidung getroffen hatte, die Visa automatisch bis zum 31.12.2023 verlängert. Für Personen, die bis zum 30.11.2023 einen entsprechenden Antrag gestellt und bis zu diesem Datum keine Entscheidung erhalten haben, verlängert sich diese Frist bis zum 30.06.2024.

Vereinigtes Königreich: Zeitplan für Reform

Das Vereinigte Königreich (UK) möchte seine Einwanderungspolitik reformieren, um sie „fair, rechtskonform und nachhaltig“ zu gestalten. Seinen Fünfpunkteplan und die Zeitschiene dazu hat es am 04.12.2023 bzw. am 30.01.2024 bekannt gegeben.

 

Erhöhung der Gehaltsschwelle von 26.200 auf 38.700 britische Pfund (jährlich)

Verabschiedung

14.03.2024

Inkrafttreten

04.04.2024


Ausnahme: Für Beschäftigte im Gesundheitssektor und Pflegekräfte soll weiterhin die Gehaltsschwelle von 26.200 britischen Pfund gelten.

Liste der Mangelberufe („shortage occupation list“)



Abschaffung der reduzierten Gehaltsschwelle

 

14.03.2024

Ergänzung der Liste um die vom Migration Advisory Committee empfohlenen Berufe

Anfang April 2024

Familienangehörige von Personen mit britischer Staatsangehörigkeit oder „Settled“-Status

Erhöhung der Gehaltsschwelle von 18.600 auf 29.000 britische Pfund

11.04.2024

Weitere Erhöhung der Gehaltsschwelle auf 34.500 britische Pfund

Datum ist noch festzulegen

Erhöhung der Gehaltsschwelle auf 38.700 britische Pfund

Anfang 2025

Gesundheits- und Pflegesektor

 

Abschaffung des Rechts von Pflegekräften auf Familiennachzug

Verabschiedung

19.02.2024

Inkrafttreten

11.03.2024


Praxishinweis

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten im UK einsetzen oder dorthin entsenden bzw. versetzen möchten, sollten prüfen, welche Auswirkungen sich aus den angekündigten Änderungen ergeben. Insbesondere empfiehlt es sich zu klären, welche Alternativen es gibt und inwieweit die voraussichtlichen Kosten anzupassen sind.

Vereinigte Arabische Emirate: Arbeitserlaubnis für Privatlehrer

Am 18.12.2023 haben die Vereinigten Arabischen Emirate die Einführung einer Arbeitserlaubnis für Privatlehrer bekannt gegeben. Sie ermöglicht die Erteilung von Unterricht außerhalb der Bildungsinstitutionen und ist für zwei Jahre gültig. Der Antrag auf Erteilung des Visums ist beim Ministerium für Human Resources und Emiratisierung zu stellen.

Kontaktpersonen: Florian Brand, Martina Unrau