Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz sehen einen erhöhten Investitionsbedarf, teilweise aufgrund des Kriegs in der Ukraine, teilweise auch zur Vorbereitung auf Digitalisierung und Klimaschutz. Die Investitionsbereitschaft soll daher durch ein Zukunftsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Laut Eckpunktepapier möchten die Ministerien mit dem Gesetz unter anderem die steuerliche Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erhöhen. Das Gesetz soll noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten.
Aktien- und Vermögensanlage
Für Privatanleger besonders interessant dürften die Pläne sein, einen Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen einzuführen. Zudem sollen die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Aktienveräußerungsverluste sowie für Verluste aus Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen abgeschafft werden.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Regierung möchte auch die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erhöhen, indem sie den Freibetrag (§ 3 Nr. 39 EStG) von 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich anhebt. Zudem sollen die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (§ 19a EStG) ausgeweitet werden. Das Eckpunktepapier sieht auch eine Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage und die Ausweitung des Kreises der für die Zulage Berechtigten vor.
Das Eckpunktepapier finden Sie hier.