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Neues BMF-Schreiben zum Homeoffice

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.08.2023 ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Beurteilung der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit in der häuslichen Wohnung herausgegeben. Das Schreiben vom 06.10.2017 ist durch die Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 überholt und nur noch auf die Rechtslage vor dem 01.01.2023 anzuwenden.

Das neue Schreiben finden Sie für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des BMF.