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Niederlande: Steuerbefreiung für Geschäftsführer und Aufsichtsräte fällt weg

Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats oder ein Geschäftsführer in den Niederlanden und die betreffende Gesellschaft in Deutschland ansässig ist, behandeln die Niederlande unter bestimmten Voraussetzungen die Vergütung für die Geschäftsführung als steuerfrei. Das widerspricht dem Wortlaut des DBA, wird aber durch ein Dekret ermöglicht. Dieses Dekret ist zum 01.01.2023 aufgehoben worden. Künftig werden die Niederlande daher lediglich die ausländischen Steuern anrechnen. Dies gilt auch für Zahlungen, die vorangegangene Zeiträume betreffen, wie etwa Boni für das Jahr 2022.