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Schweden: Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen – geplante Änderungen


Schweden möchte für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland noch attraktiver werden und die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen erleichtern und hat daher verschiedene Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Gleichzeitig sollen aber auch die Anforderungen an Arbeitgeber und für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige steigen.

Geplante Neuerungen

Das Gesetz sieht die folgenden Neuerungen vor:

  • Befristete Arbeitsgenehmigungen werden zeitlich unbegrenzt verlängert.
  • Es gibt ein neues Visum für hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten mit einer Geltungsdauer von bis zu neun Monaten, das es ihnen ermöglicht, eine Stelle zu suchen oder sich selbständig zu machen. Die Umwandlung in eine reguläre Arbeitsgenehmigung kann beantragt und die Tätigkeit aufgenommen werden, gleich nachdem der Antrag gestellt wurde.
  • Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörigen einen Arbeitsvertrag anbieten, müssen den Vertrag zusammen mit der Stellenausschreibung einreichen.
  • Außerdem haben Arbeitgeber die schwedische Einwanderungsbehörde zu informieren, wenn sich die Konditionen eines Arbeitsvertrags mit Angehörigen von Drittstaaten ändern.
  • Das Risiko der Ablehnung von Anträgen auf Arbeitsgenehmigung und Ausweisung aufgrund von unwesentlichen Irrtümern seitens des Sponsors wird verringert.
  • Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige werden davon abhängig sein, dass das Einkommen nach Steuern der Person, die über eine Arbeitserlaubnis verfügt, hoch genug ist, um ihren Unterhalt zu finanzieren.
  • Es gibt ein Visum für die Wiedereinreise während der Bearbeitung anhängiger Anträge auf Verlängerung einer Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung.

Ausblick

Das schwedische Parlament wird am 20.04.2022 über die geplanten neuen Regelungen abstimmen. Sie sollen ab 01.06.2022 gelten.

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Kontaktpersonen: Florian Brandl, Martina Unrau