Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG soll Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr begünstigen. In manchen Fällen wird jedoch ein Nahverkehrsticket auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben. In diesen Fällen soll es sich laut Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) weiterhin um eine (ggf. nach § 3 Nr. 15 EStG begünstigte) Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr handeln.
Steuerbefreiung für Jobticket
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 Satz 1 EStG betrifft insbesondere Zuschüsse des Arbeitgebers, die er seinen Beschäftigten zu deren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im öffentlichen Personennahverkehr gewährt. Die Beschäftigten müssen die Zuschüsse auch zu diesem Zweck verwenden.
Anstatt einen Zuschuss zu dem vom Arbeitnehmer erworbenen Ticket zu zahlen, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Ticket auch unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellen. Wird dieser geldwerte Vorteil aufgrund des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses gewährt (was die Regel sein dürfte), kommt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 Satz 2 EStG in Betracht.
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG ist für beide Varianten der Vorteilsgewährung an die Bedingung geknüpft, dass die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Zuwendung ist dann ebenfalls in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Öffentlicher Personennahverkehr
Laut BMF-Schreiben vom 15.08.2019 gilt als öffentlicher Personennahverkehr die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr (Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr, vgl. Rn. 8 des Schreibens).
Mit Schreiben vom 07.11.2023 stellt das BMF nun klar, dass eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EstG auch dann vorliegt, wenn eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr wie auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben wird. Dies betrifft insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC- bzw. ICE-Verbindungen.